Versicherungen & Recht

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Dogorama
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zuletzt heute 09:21

Blindenführhund im Krankenhaus abgelehnt – wie weit darf das Zutrittsrecht für Assistenzhunde gehen?

Stellt euch vor: Ein Blindenführhund, der seinem Menschen im Alltag hilft, wird im Krankenhaus abgewiesen. Genau das ist kürzlich in Hannover passiert! Klaus-Peter Denhardt wollte mit seinem Führhund Pepper einen Freund im Krankenhaus besuchen. Doch ein Arzt verwies die beiden des Zimmers – angeblich wegen Hygienevorgaben. Dabei haben Assistenzhunde laut Gesetz Zutritt, auch an Orten, wo Hunde normalerweise verboten sind. Denhardt hatte den Hund außerdem bereits mehrere Meter vom Patienten entfernt angebunden und war selbst nicht zum Tragen einer Maske aufgefordert worden (was für eine Immunschwäche des Patienten gesprochen hätte). Die Klinik bedauert den Vorfall und gibt zu, dass eine bessere Lösung möglich gewesen wäre. Für zukünftige Situationen soll das Personal geschult werden. Aus ihrer Sicht hätten sie Denhardt anbieten sollen, den Hund in einem anderen Zimmer (entfernt vom Patienten) anzubinden und allein in das Patientenzimmer zu gehen. 🏥 Sind Hygienevorgaben ein legitimer Grund, um einen Assistenzhund im Krankenhaus abzulehnen, oder ist das ein unnötiges Hindernis für Menschen mit Behinderungen? 🔍 In diesem Fall hat der Arzt dem Zutrittsrecht des Hundes widersprochen – wie könnte das Krankenhaus besser vorgehen, um Missverständnisse zu vermeiden? 💬 Der Blindenverband berichtet von häufigen Problemen mit dem Zutrittsrecht für Assistenzhunde – wo seht ihr die dringendsten Baustellen? Krankenhaus, öffentlicher Nahverkehr, Geschäfte? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? 🤔 Wie findet ihr die Idee des Krankenhauses, den Blindenführhund in einem separaten Raum anzubinden?Akzeptieren oder für das Zutrittsrecht kämpfen? Teilt eure Meinung und Erfahrungen! Hier geht's zum Blogartikel: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/mann-mit-blindenhund-aus-krankenhaus-geflogen-ist-das-gerecht/
 
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Svenja
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zuletzt 13. Nov. 19:38

Hundehaltung in Mietwohnung - rechtliche Möglichkeiten gegen das Verbot?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Hundehaltung in Mietwohnungen und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich wohne zur Miete auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und mache aktuell eine Ausbildung. Gerne würde ich mir einen Hund anschaffen, um meine Freizeit sinnvoll zu gestalten, da ich früher im Hundesport aktiv war und dies nun wieder aufnehmen möchte. Der Hund wäre also nicht nur Begleiter, sondern auch Teil meines Hobbys. Leider lehnt mein Vermieter die Hundehaltung grundsätzlich ab und reagiert auf alle meine Anfragen mit wechselnden Begründungen. Beispielsweise durfte ich nicht einmal vorübergehend den Hund meiner Eltern aufnehmen, als diese ins Krankenhaus mussten, und selbst eine kurzfristige Aufnahme einer Katze wurde abgelehnt, obwohl der Vermieter meinte, dass seine eigenen Hunde Katzen nicht mögen (obwohl sie meine Wohnung nie betreten). Ein Grund könnte sein, dass die Mutter des Vermieters, die ebenfalls im Haus lebt und an Demenz erkrankt ist, wohl spontan gegen Hunde sein könnte. Meine Frage: Gibt es rechtliche Möglichkeiten, dieses pauschale Verbot anzufechten oder zumindest zu umgehen? Mir ist bekannt, dass generelle Haustierverbote oft als unwirksam gelten, aber ich bin unsicher, wie das in meiner speziellen Situation aussieht und welche Schritte ich unternehmen könnte, um dennoch eine Erlaubnis zu bekommen. Andererseits möchte ich natürlich auch das Mietverhältnis nicht gefährden. Falls jemand Erfahrungen oder Wissen zu diesem Thema hat, würde ich mich sehr über Tipps oder Ratschläge freuen. Vielen Dank im Voraus!