Urlaub & Erholung

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Rike
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zuletzt 10. Juni 08:00

Wiedereinreise in die EU nach Aufenthalt in Drittland

Moin☀️ Wir würden gern im Sommer mit unserer Hündin nach Griechenland. Der direkte Weg führt uns durch Serbien und Nordmazedonien. Folgendes zur Wiedereinreise habe ich auf der Internetseite der deutschen Botschaft Belgrad gefunden: Zu beachten sind u.a. die Kennzeichnung des Tieres durch Tätowierung oder durch Mikrochip, ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut (die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein), sowie u.a. eine Blutuntersuchung durch einen autorisierten Tierarzt in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor auf Antikörper gegen Tollwut (mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise). Die oben genannten Einreisebedingungen müssen mit einer Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden, die von einem amtlich autorisierten Tierarzt auszustellen ist. Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen. Meine 1. Frage wäre, ob jemand mit dem ganzen Prozedere schon Erfahrung hat und diese mit mir teilen würde. Eine weitere Frage wäre, ob es egal ist, wie alt die Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut ist. Wir haben bereits vor 3 Jahren mal einen solchen test gemacht. (Wenn wir jetzt noch einmal einen wäre wir zu spät dran, weil die Wiedereinreise un 2½ Monaten wäre) Außerdem wäre es interessantzu wissen, ob jemand schon einmal eine "Tiergesundheitsbescheinigung" von einem amtlich autorisierten Tierarzt ausgestellen lassen hat. (Am besten wäre natürlich, wenn das in Hamburg stattgefunden hat😇) Unser Hund ist unseren Wissen bis auf Arthrose gesund. Benötigen wie trotzdem irgendetwas von unserem Tierarzt? So das war's jetzt ersteinmal😅 ich freue mich jetzt schon über jeden Erfahrungsbericht oder jede Hilfestellung. Einen schönen Sonntag noch