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Home / Forum / Sonstiges / Assistenzhund für Menschen mit Behinderung (Depessionen,Angstzustände,Borderline)

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Ellen
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 58
zuletzt 7. Juni

Assistenzhund für Menschen mit Behinderung (Depessionen,Angstzustände,Borderline)

Wo bekomme ich ein Attest für die Beantragung eines Assistenzhund für Personen mit 50% Behinderung, Depressionen, Angstzustände und Borderline?
 

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Ellen
17. Mai 22:49
Ich habe das Gefühl du bringst die Ärzte ein bissl durcheinander. Ich mache es mal einfach. Ein Psychiater hat eine Facharztausbildung ist somit Arzt und verschreibt Medikamente. Ein Psychologe hat Psychologie studiert und befasst sich überwiegend über Gespräche (verschiedene Therapien) mit dem Patienten. Der Arzt, also der Psychiater, der deine Erkrankung Diagnostiziert hat könnte ein Attest schreiben. Wenn du eine oder mehrere Therapien beim Psychologen gemacht hast, kann dieser ebenfalls Berichte schreiben, die du einreichen kannst.
Also muss ich einen Psychiater aufsuchen. OK danke für die Info
 
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Denise
18. Mai 09:52
Also verstehe ich es auch richtig, dass in erster Linie du einen Hund willst und nicht dein Arzt dazu geraten hat?
 
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Veronika
18. Mai 18:26
Also muss ich einen Psychiater aufsuchen. OK danke für die Info
Jemand musste doch bei dir auch schon die fachliche Diagnosen feststellen und eine Therapie anleiten. Das machen Fachärzte (in diesen Bereich Psychiater und Neurologe). Wer hat die Diagnose sichergestellt? Für Behiausweiss musstest du doch auch Attests einreichen.
 
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Dogorama-Mitglied
18. Mai 18:30
Bei Mi**brauch*opfer kann der Fond se**ue**en Mi**brauch, die Kosten bis 10.000€ übernehmen. So war es 2018 bei mir. Ausserdem habe ich vom Weissen Ring noch eine kleine Summe erhalten. Ich habe von meiner Psychiaterin und Therapeutinnen Atteste bekommen.
 
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Clara
18. Mai 20:30
Assistenzhunde gibt es soweit ich weiß nur mit gewissen Buchstaben im Schwerbehindertenausweis. Und körperlichen Beeinträchtigungen wie Sehbehinderung (z. B.) oder auch geistigen Behinderungen. Und da ist es schon schwierig. Psychische Behinderungen hingegen, zählen nicht dazu... Wie so oft. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen.
Psychische Behinderungen zählen dazu, soweit die Behinderung bei 50% oder darüber liegt. Ich bin auch psychisch Behindert zu 50% und darf somit einen Assistenzhund führen. Bzw habe ich eine in der Ausbildung.
 
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Simone
18. Mai 20:34
Psychische Behinderungen zählen dazu, soweit die Behinderung bei 50% oder darüber liegt. Ich bin auch psychisch Behindert zu 50% und darf somit einen Assistenzhund führen. Bzw habe ich eine in der Ausbildung.
Die Kosten musst du aber selbst tragen dafür oder
 
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Denise
18. Mai 20:40
Psychische Behinderungen zählen dazu, soweit die Behinderung bei 50% oder darüber liegt. Ich bin auch psychisch Behindert zu 50% und darf somit einen Assistenzhund führen. Bzw habe ich eine in der Ausbildung.
Lt deinem Profil kommst du aus Österreich, das ist wahrscheinlich nicht vergleichbar. Ich weiß aus Erfahrung dass die Erkrankungen schon sehr schwerwiegend und einschränkend sein muss. Und es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.
 
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Veronika
18. Mai 20:45
Psychische Behinderungen zählen dazu, soweit die Behinderung bei 50% oder darüber liegt. Ich bin auch psychisch Behindert zu 50% und darf somit einen Assistenzhund führen. Bzw habe ich eine in der Ausbildung.
Die Krankenkasse übernimmt gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V die dem Ver- sicherten durch die Anschaffung und Haltung des Blindenführhundes entstehenden Kosten. Aber leider keine Assistenzhunde.
 
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Clara
18. Mai 20:52
Die Kosten musst du aber selbst tragen dafür oder
Teils, ja
 
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Clara
18. Mai 20:54
Die Krankenkasse übernimmt gemäß § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V die dem Ver- sicherten durch die Anschaffung und Haltung des Blindenführhundes entstehenden Kosten. Aber leider keine Assistenzhunde.
Das stimmt, ich meinte nur das es Assistenzhunde auch für Psychische Behinderungen gibt
 

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