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Home / Forum / Sonstiges / Assistenzhund für Menschen mit Behinderung (Depessionen,Angstzustände,Borderline)

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Ellen
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 58
zuletzt 7. Juni

Assistenzhund für Menschen mit Behinderung (Depessionen,Angstzustände,Borderline)

Wo bekomme ich ein Attest für die Beantragung eines Assistenzhund für Personen mit 50% Behinderung, Depressionen, Angstzustände und Borderline?
 

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Dogorama-Mitglied
4. Juni 16:05
hallooo aus Hamburg. In Pinneberg ist so ein Ausbildungszentrum. Dort werden auch Welpen getestet und vermittelt. Die Ausbildung und Hund ist nicht billig!
 
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Frank
5. Juni 09:45
OK Ich habe bereits bei der AOK angerufen und die meinten ich bräuchte ein ärztliches Attest mit der Diagnose, da ich 50% physische Behinderung habe. Und eine gesetzliche Betreuung habe. Dann würde das im einzelnen Fall überprüft werden und dann hab die von der AOK gesagt würde es wahrscheinlich sein das die Kosten übernommen werden. Was meine Frage ist wo bekomme ich das ärztliche Attest her?
Du solltest deinen behandelnden Psychiater daraufhin ansprechen.
 
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Dogorama-Mitglied
5. Juni 10:39
OK Ich habe bereits bei der AOK angerufen und die meinten ich bräuchte ein ärztliches Attest mit der Diagnose, da ich 50% physische Behinderung habe. Und eine gesetzliche Betreuung habe. Dann würde das im einzelnen Fall überprüft werden und dann hab die von der AOK gesagt würde es wahrscheinlich sein das die Kosten übernommen werden. Was meine Frage ist wo bekomme ich das ärztliche Attest her?
50% physische (körperliche) oder 50% psychische (seelische) Behinderung? Das ist ja ein Riesenunterschied! Was genau will die Kasse attestiert haben? Du hast sicherlich keine 50prozentige körperliche Einschränkung, oder? Hast du denn eine gesetzliche Betreuung?
 
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Clara
5. Juni 10:59
50% physische (körperliche) oder 50% psychische (seelische) Behinderung? Das ist ja ein Riesenunterschied! Was genau will die Kasse attestiert haben? Du hast sicherlich keine 50prozentige körperliche Einschränkung, oder? Hast du denn eine gesetzliche Betreuung?
Natürlich ist es ein Unterschied ob der Körper oder die Psyche betroffen ist aber es wird ähnlich gehandhabt, virallem mit den Prozent. Auf meinem Behindertenpass steht nicht das meine Behinderung psychisch oder körperlich ist sondern einfach nur das ich eine 50%ige Behinderung habe. Ich bin mir nicht sicher wie du den Kommentar gemeint hast aber auf mich wirkt er als würdest du meinen das psychische Behinderungen nicht so schlimm wären wie körperliche. Kann natürlich sein das ich die Formulierung des Kommentares falsch verstehe
 
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Mira
5. Juni 19:24
50% physische (körperliche) oder 50% psychische (seelische) Behinderung? Das ist ja ein Riesenunterschied! Was genau will die Kasse attestiert haben? Du hast sicherlich keine 50prozentige körperliche Einschränkung, oder? Hast du denn eine gesetzliche Betreuung?
Das ist nicht ganz richtig. Es wird alles zusammen genommen und da körperliche Einschränkungen oft die Psyche mit beeinflussen wird das immer mit berechnet. Die meisten Behinderungsgrade haben beides mit drin. Außerdem sind körperliche und psychische Erkrankungen gleich gestellt und eine körperliche Erkrankung ist nicht schlimmer als eine psychische. Woran erkennst du das die Person keine 50% Behinderung aufgrund einer körperliche Erkrankung hat? Man sieht auch nicht alle körperlichen Erkrankungen von außen.
 
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Dogorama-Mitglied
6. Juni 22:33
Allerdings habe ich noch nie einen Fall wo es die Krankenkasse übernimmt, live erlebt. Als Pflegedienstleitung habe ich mehrere Kunden mit dem gleichen Krankheitsbild und Behinderung, auch gesetzliche Betreuung oder Attest hat noch nie geholfen. Ich habe etwa 12 Fälle betreut, die müssten die Kosten selber tragen. AOK ist da besonders sparsam
Evtl. mit der Gesetzl. Betreuerin besprechen, ob das im Rahmen des BTHG Bundesteilhabegesetzes (um eben am gesellschaft. Leben teilhaben zu können) möglich ist
 
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Pipo's
7. Juni 00:48
Ein Attest wird dir leider m.E. nach nicht helfen. Im SGB V ist strikt geregelt wer einen Anspruch besitzt und wer nicht. Sprich: für wen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung Kosten. Im Sinne des Paragraph 33 SGB V ist erstmals nur der Blindenführhund ein ,,anerkanntes Hilfsmittel." Ein GdB 50 begründet somit im Sinne des SGB V keine Notwendigkeit. Selbst mit dem Merkzeichen Bl (für Sehschwäche) wären nicht zwingend die Vorraussetzungen erfüllt. Psychische, Psychosomatische Erkrankungen und weiteres sind somit außen vor was ,,Hilfsmittel" angeht. Sofern eine Arbeitslosigkeit vorliegt (bspw. nach der Aussteuerung) könnte ggf. die AfA einen Teil der Kosten übernehmen, sofern fachmedizinische Nachweise über die Notwendigkeit eines Hundes am Arbeitsplatz bestehen, um die Arbeitskraft zu sichern. Aber hier müsste vermutlich eine wirklich stichhaltige fachpsychiatrische Behandlung mit stationären Maßnahmen sowie erfolgter Rehabilitationsmaßnahme im Minimum zweifellos belegt sein, um auch nur den Hauch einer Chance für anteilige Übernahme zu besitzen. Aber auch das ist kein rechtlicher Anspruch sondern eine Ermessensentscheidung!** Aber mit dem SGB II bin ich nicht tiefgehend vertraut. Da müsste man sich im Zweifel bei der Agentur für Arbeit informieren. Im Bereich Jobcenter und Sozialamt stehen die Chancen vermutlich eh bei 0.00%. Weil es eben keinen rechtlichen Anspruch und eine ,,Notwendigkeit" gibt. Auch die deutsche Rentenversicherung (vorliegende Erwerbsminderung) ist bei diesem Thema, soweit ich weiß, raus und kann nicht als etwaiger Kostenträger ,,belangt" werden. ** Sollten die o.g. Behandlungen erfolgt sein, würde ich im Zweifel dennoch einen Härtefallantrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Dafür benötigst du aber die gesamten ausführlichen Verlaufs- und Befundberichte, welche einen extrem hohen Leidensdruck objektiv darlegen. Aber auch hier gilt der Grundsatz einer Ermessensentscheidung und das, ohne dich entmutigen zu wollen, ist fast chancenlos. Als ich selbst noch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung tätig war, war das aber auch nicht mein Steckenpferd. Daher mal vorsichtig meine ,,Kenntnisse". Ich wünsche dir alles Gute und nur das Beste für deine gesundheitliche Zukunft.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
7. Juni 09:48
Natürlich ist es ein Unterschied ob der Körper oder die Psyche betroffen ist aber es wird ähnlich gehandhabt, virallem mit den Prozent. Auf meinem Behindertenpass steht nicht das meine Behinderung psychisch oder körperlich ist sondern einfach nur das ich eine 50%ige Behinderung habe. Ich bin mir nicht sicher wie du den Kommentar gemeint hast aber auf mich wirkt er als würdest du meinen das psychische Behinderungen nicht so schlimm wären wie körperliche. Kann natürlich sein das ich die Formulierung des Kommentares falsch verstehe
Was immer so reininterpretiert wird 🙈 nope.. es ging mir darum, ob die TE den Unterschied verstanden hat, ob da ein Rechtschreibfehler vorliegt. Psychisch und physisch sind unterschiedliche Wörter. Es sind dann ja schlicht ganz andere Fachärzte zu konsultieren.
 

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