Versicherungen & Recht

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Whitney
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zuletzt 16. Juni 08:18

Listenhund als medizinischer Assistenzhund, wie ist die Rechtslage?

Hey, ich stelle mir schon länger diese Frage und kann im Internet auch echt nicht wirklich was dazu finden: Ich bin eine Person mit Schwerbehinderung (SB. Ausweis 80% 😅) und plane auch in Zukunft einen Assistenzhund für meine Bedürfnisse, mit einem/einer dafür spezialisierten Trainer*in auszubilden. Die Krankenkasse würde die Ausbildung sogar teilweise übernehmen. Ein medizinischer Assistenzhund ist ja quasi “unantastbar” und gilt (nicht nur in Deutschland) gesetzlich eher als medizinisch notwendiges “Equipment” wie z.B. der Rollstuhl einer Gehbehinderten Person. Wenn jetzt also (rein hypothetisch) mein offiziell geprüfter, zugelassener und vollständig ausgebildeter Assistenzhund etwa ein Pitti oder Amstaff wäre, dürfte er ja auch nicht anders behandelt werden (Auflagen, halteverbote, Einreiseverbote bzw. Alles was zur Haltung einer “super gefährlichen Kampfmaschine” gehört 🙄) als Assistenzhunde anderer Rassen. Da, in meinem Fall, meine körperliche Unversehrtheit und eventuell sogar mein Leben von dem Hund abhängt. Für die Assistenzhunde Ausbildung, gibt es keine Vorgaben für spezifische Rassen, bzw. Keine Rassen oder Mischlinge sind ausgeschlossen. Mein Hund Sputnik käme nämlich schon in Frage, er ist ein Schäferhund, Appenzeller und Rottweiler Mix und wäre ja wegen des Rotti Anteils, in manchen Bundesländern (bei uns in BW zum Glück nicht) ja auch schon ein Listenhund. 🫤 Was denkt ihr darüber ? Oder habt ihr vielleicht selber schon Erfahrungen mit so einer Sachlage oder davon gehört? Vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage aus? 🤔 Würde mich mal interessieren, was ihr zu dem Thema so denkt/wisst ! (Aber wie gesagt, die Situation ist erstmal rein Hypothetisch)