Versicherungen & Recht

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Dogorama
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zuletzt 14. Juni 17:06

Schwan von einem nicht angeleinten Hund verletzt - welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?

𝐓𝐫𝐢𝐠𝐠𝐞𝐫-𝐖𝐚𝐫𝐧𝐮𝐧𝐠: 𝐈𝐦 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐛𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧𝐞𝐧 𝐕𝐢𝐝𝐞𝐨 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞𝐬 𝐮𝐧𝐝 𝐛𝐥𝐮𝐭𝐛𝐞𝐟𝐥𝐞𝐜𝐤𝐭𝐞𝐬 𝐓𝐢𝐞𝐫 𝐳𝐮 𝐬𝐞𝐡𝐞𝐧. Das Instagram-Video von @tiernotruf.de zeigt einen verletzten Schwan, der von einem nicht angeleinten Hund angegriffen wurde. In der Brut- und Setzzeit, die in der Regel von März bis Juli andauert, sind Wildtiere besonders verletzlich, und freilaufende Hunde stellen eine Gefahr dar. Der Schwan wurde von Ehrenamtlichen gesichert und konnte nach einer Untersuchung durch einen Tierarzt wieder zu seiner Familie zurückkehren. Solche Vorfälle betonen die Notwendigkeit, Hunde vor allem in dieser Zeit an der Leine zu führen. In Duisburg gab es im Januar ähnliche Vorfälle, was die Forderung nach einem Hundeführerschein durch Organisationen wie PETA verstärkt. Hundehalter:innen werden aufgerufen, Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde vor allem während der Brut- und Setzzeit anzuleinen sowie in der Umgebung von Wildtieren, um diese zu schützen. Welche Schutzmaßnahmen könnten zusätzlich ergriffen werden, um Wildtiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen? Habt ihr ähnliche Vorfälle erlebt oder beobachtet? Wie wurde dort reagiert? Welche Erfahrungen habt ihr mit der Leinenpflicht gemacht? Wird sich in eurer Umgebung daran gehalten? Was haltet ihr von der Einführung eines Hundeführerscheins? Wäre das eine sinnvolle Maßnahme, um solche Vorfälle zu verhindern? Welche Strafen sollten für Hundehalter:innen gelten, deren Hunde Wildtiere verletzen? Hier geht's zum Blogartikel mit Link zum Original-Instagram-Video: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/schwan-von-hund-verletzt---warum-sich-an-die-leinenpflicht-gehalten-werden-muss/
 
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Dogorama
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zuletzt 10. Juni 22:30

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 
Verfasser
Moody
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zuletzt 20. Mai 14:15

Hunde angegriffen- Bodycam als Beweis?

Hallo an alle, mein American Staffordshire Terrier wurde diese Woche zum zweiten mal von einem freilaufenden Hund angegriffen und hat sich natürlich dann auch verteidigt. Meinem ist zum Glück diesmal weniger passiert, der andere Hund hat aber ganz schön was abbekommen. Mein Hund ist prinzipiell immer angeleint, weil er einen starken Jagdtrieb hat und ich andere Menschen, Tiere und auch meinen Hund selbst nicht in Gefahr bringen möchte. Natürlich weiß ich, wie die Rasse meines Hundes vorverurteilt ist und versuche deshalb jedem Problem aus dem Weg zu gehen, führe meinen Hund anständig, so wie sich das gehört. Leider gibt es immer wieder Menschen die ihre Hunde von der Leine lassen, obwohl sie nicht rückrufbar sind bla bla.. Nun eben zum zweiten mal eine Beißerei in die mein Rüde verwickelt war, beide male wurde ER angegriffen und hat sich deshalb nur verteidigt. Ich habe mittlerweile natürlich Bedenken, dass ich irgendwann mal Probleme kriege wenn die anderen Hundehalter Tatsachen verdrehen, ich ja aber keine Beweise habe, dass mein Hund immer angeleint ist und die freilaufenden „Tutnixe“ den Streit anfangen. Jetzt habe ich mir überlegt zur Beweissicherung eine Bodycam zu kaufen und diese anzuschalten, sobald ein freilaufender Hund auf uns zukommt. Kennt sich jemand damit aus, wäre das rechtlich zugelassen wenn ich keine Menschen filme und nur die Situation, aus der zB eine Beißerei entsteht? Vielen Dank für die Hilfe :)