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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

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Lucy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 56
zuletzt 3. Feb.

Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Hallo Zusammen, leider ist nach aktuellem Stand das Auslegen von Giftködern nicht strafbar. Die versuchte Tötung wird in unserem Tierschutzgesetz nicht aufgeführt. Erst wenn ein Tier wirklich zu Schaden kommt, kann der Verursacher dazu belangt werden. Es gibt eine Petition, die diese Änderung in unserem Gesetz fordert. In der Schweiz und Österreich ist das schon lange geschehen. Bitte unterstützt die Petition und unterschreibt, damit auch nur der Versuch einer Tötung endlich härtere Konsequenzen mit sich zieht. Für mehr Infos, den Text der Petition lesen. Hier ist alles erklärt https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_09/Petition_117845.nc.html
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:49
Du widersprichst dir gerade selbst. Wenn auch nur die theoretische die Möglichkeit besteht das bspw. ein Kind das essen "könnte" sind wir im strafbaren Bereich (vers. gef. KV). Deswegen immer wegen allen potentiellen Staftatbeständen Anzeige erstatten. Das kann man auch genauso formulieren. Die StA muss dann alles prüfen.
Moment mal ich hab dir grad nur recht gegeben das sowas wohl im Bereich des möglichen ist. Wenn ich aber nur Anzeige das ein giftköder ausgelegt wurde und es mir darum um Hunde geht ist es weiterhin nicht strafbar. Ich weiß ja nicht wer alles auf die Idee kommt zu sagen das es auch Kinder hätten essen können. Und in dem Bereich hab ich auch keine Erfahrungen gesammelt (zum Glück) um sicher sagen zu können jawohl die Polizei nimmt das dann genauso auch auf. Finde jetzt nicht das ich mir deshalb widerspreche. Und selbst wenn es so abläuft wie du es sagst dann wäre es trotzdem einfacher für alle die diese Idee nicht haben wenn es direkt über die Hunde gehen würde....
 
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Matze
12. Dez. 08:54
Moment mal ich hab dir grad nur recht gegeben das sowas wohl im Bereich des möglichen ist. Wenn ich aber nur Anzeige das ein giftköder ausgelegt wurde und es mir darum um Hunde geht ist es weiterhin nicht strafbar. Ich weiß ja nicht wer alles auf die Idee kommt zu sagen das es auch Kinder hätten essen können. Und in dem Bereich hab ich auch keine Erfahrungen gesammelt (zum Glück) um sicher sagen zu können jawohl die Polizei nimmt das dann genauso auch auf. Finde jetzt nicht das ich mir deshalb widerspreche. Und selbst wenn es so abläuft wie du es sagst dann wäre es trotzdem einfacher für alle die diese Idee nicht haben wenn es direkt über die Hunde gehen würde....
Den letzten Satz kann ich so unterschreiben. Für mich wäre der Rest aber auch normal. Da wir alle rechtliche Laien sind (gehe ich mal davon aus) würde ich immer wegen allen etwaigen Staftatbeständen Anzeige erstatten. Dann liegt der Ball bei der StA.
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:55
Den letzten Satz kann ich so unterschreiben. Für mich wäre der Rest aber auch normal. Da wir alle rechtliche Laien sind (gehe ich mal davon aus) würde ich immer wegen allen etwaigen Staftatbeständen Anzeige erstatten. Dann liegt der Ball bei der StA.
Eine der absolut keine Ahnung hat ruft die Polizei an sagt was los ist und hofft darauf das sie das richtige machen 🤔 was wiederum dafür spricht das es geändert wird 🙈
 
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christin
12. Dez. 09:20
Wenn sowas jemand tut, dann würde er sicher nicht hier preisgeben 🤣🤣🤣
vielleicht weil er auch nicht mehr da ist nach so nee Frikadelle 🤣
 
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christin
12. Dez. 09:24
Den letzten Satz kann ich so unterschreiben. Für mich wäre der Rest aber auch normal. Da wir alle rechtliche Laien sind (gehe ich mal davon aus) würde ich immer wegen allen etwaigen Staftatbeständen Anzeige erstatten. Dann liegt der Ball bei der StA.
das Problem ist halt was bringt ne Anzeige? Nichts. Damit was passiert musst du selber rechtliche Schritte eingehen und im Schnitt kostet ein schreiben vom Anwalt 200 euro. Dann müsstest du vor Gericht usw. Gegen Menschen gerichtet wäre dann, wenn es z.B gezielt auf einem Spielplatz ausgelegt wird (klettergerüsten). Trotzdem ist muss man dies jemanden erstmal nachweisen. Ich finde rsttengift usw. sollte generell verboten werden. Dann muss man sich halt einen kammerjäger holen, aber als leien mit Gift zu arbeiten geht nie gut aus.
 
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Lucy
12. Dez. 10:05
Wozu legt man sowas aus? Um einen "Schaden" zuzufügen. Wenn nur durch Zufall kein "Schaden" entsteht kann dieses ja nicht straflos sein. Das würde ja das ganze Rechtssystem auf den Kopf stellen. Deswegen muss der Versuch schon strafbar sein.
Der Versuch ist nicht strafbar. Bitte lies doch die Petition vollständig durch bevor du solche Behauptungen aufstellst. Es werden mehrere Beispiele genannt und es geht um viel mehr als nur der Giftköderfall
 
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Lucy
12. Dez. 10:06
Leider benötigen wir 50.000 Unterschriften für ein Quorum. Davon sind wir weit entfernt
 
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christin
12. Dez. 10:07
Leider benötigen wir 50.000 Unterschriften für ein Quorum. Davon sind wir weit entfernt
ich Teile es weiter auch auf Whatsapp usw. Dieser Beitrag muss oben bleiben, Damit es bei dogorama viele sehen!
 
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Lucy
12. Dez. 10:42
Läuft leider nur noch 11 Tage. Ich hab auch schon große Influencer mit Tieren angeschrieben aber es teilt leider niemand
 
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Cornelia
12. Dez. 10:57
Ich hab mich gerade registriert 👍🏻
 

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