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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

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Lucy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 56
zuletzt 3. Feb.

Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Hallo Zusammen, leider ist nach aktuellem Stand das Auslegen von Giftködern nicht strafbar. Die versuchte Tötung wird in unserem Tierschutzgesetz nicht aufgeführt. Erst wenn ein Tier wirklich zu Schaden kommt, kann der Verursacher dazu belangt werden. Es gibt eine Petition, die diese Änderung in unserem Gesetz fordert. In der Schweiz und Österreich ist das schon lange geschehen. Bitte unterstützt die Petition und unterschreibt, damit auch nur der Versuch einer Tötung endlich härtere Konsequenzen mit sich zieht. Für mehr Infos, den Text der Petition lesen. Hier ist alles erklärt https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_09/Petition_117845.nc.html
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:16
Wozu legt man sowas aus? Um einen "Schaden" zuzufügen. Wenn nur durch Zufall kein "Schaden" entsteht kann dieses ja nicht straflos sein. Das würde ja das ganze Rechtssystem auf den Kopf stellen. Deswegen muss der Versuch schon strafbar sein.
Würden wir von Menschen reden ja. Bei Hunden reden wir leider von Sachen. Und nur weil man seinen „Müll“ irgendwo liegen lässt, zählt das noch nicht als Sachbeschädigung. Wenn du das Messer zum aufschlitzen von reifen neben den Reifen legst, ist das auch noch keine Sachbeschädigung. Erst wenn das Messer den Reifen berührt kann man versuchen es als Sachbeschädigung zu anden.
 
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christin
12. Dez. 08:17
Wozu legt man sowas aus? Um einen "Schaden" zuzufügen. Wenn nur durch Zufall kein "Schaden" entsteht kann dieses ja nicht straflos sein. Das würde ja das ganze Rechtssystem auf den Kopf stellen. Deswegen muss der Versuch schon strafbar sein.
Das was ich dir geschickt habe ist Teil eines parsgraphen. Es ist ein vergehen und kein Verbrechen. Nah dran aber doch ein unterschied. Wenn du hier giftköder auslegt und ein Hund stirbt nicht dran, dann passiert auch nicht viel. Dieses gesetzt will dies ändern, in dem schon die versuchte Tötung als Strafe gilt. Sonst musste der Hund bisher tot sein, damit strafrechtlich was gemacht wurde. Aber lies dir die Petition durch da steht alles.
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 08:21
Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Ich gehe bei so etwas nicht von einem "Giftköder" aus der gezielt gegen Hunde/Katzen/wasweisich ausgelegt wurde (steht ja sicherlich nicht so drauf). Sondern von dem Auslegen einer Substanz die, auch?, gegen Menschen gerichtet ist. Somit ist man im Bereich der, versuchten, gef. KV. Und hierbei ist auch der Versuch strafbar. Man kann/könnte das ganze auch noch weiter spinnen mit versuchtem Mord. Fakt ist: Zeigt man einen solchen Fund an (evtl. auch die Person) ermittelt die StA.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:27
Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Ich gehe bei so etwas nicht von einem "Giftköder" aus der gezielt gegen Hunde/Katzen/wasweisich ausgelegt wurde (steht ja sicherlich nicht so drauf). Sondern von dem Auslegen einer Substanz die, auch?, gegen Menschen gerichtet ist. Somit ist man im Bereich der, versuchten, gef. KV. Und hierbei ist auch der Versuch strafbar. Man kann/könnte das ganze auch noch weiter spinnen mit versuchtem Mord. Fakt ist: Zeigt man einen solchen Fund an (evtl. auch die Person) ermittelt die StA.
Welcher Mensch isst den bitte eine Frikadelle die er auf dem Boden gefunden hat? Sorry aber du haust hier Vermutungen raus und hast scheinbar keine Ahnung 🤷‍♀️
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:32
Ich habe mich eventuell falsch ausgedrückt. Ich gehe bei so etwas nicht von einem "Giftköder" aus der gezielt gegen Hunde/Katzen/wasweisich ausgelegt wurde (steht ja sicherlich nicht so drauf). Sondern von dem Auslegen einer Substanz die, auch?, gegen Menschen gerichtet ist. Somit ist man im Bereich der, versuchten, gef. KV. Und hierbei ist auch der Versuch strafbar. Man kann/könnte das ganze auch noch weiter spinnen mit versuchtem Mord. Fakt ist: Zeigt man einen solchen Fund an (evtl. auch die Person) ermittelt die StA.
Ja, dann wird ermittelt ob ein mensch zu schaden hätte kommen können. Fertig. Kein Mensch hätte das im Feld gegessen, Fall abgeschlossen. Ob Tiere Haustiere zu schaden kommen können interessiert erst, wenn ein Tier gestorben ist. Darum geht es in der Petition. Damit die Verfolgung auch bei Tieren erfolgt und nicht nur wenn es Menschen betreffen könnte. Und es gibt auch giftköder, die gezielt für hunde und katzen plaziert werden bei denen kein mensch zu schaden kommen kann. Diese werden nicht mehr verfolgt, da ja kein mensch zu schaden kommen konnte.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:32
Welcher Mensch isst den bitte eine Frikadelle die er auf dem Boden gefunden hat? Sorry aber du haust hier Vermutungen raus und hast scheinbar keine Ahnung 🤷‍♀️
Wenn sowas jemand tut, dann würde er sicher nicht hier preisgeben 🤣🤣🤣
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 08:34
Welcher Mensch isst den bitte eine Frikadelle die er auf dem Boden gefunden hat? Sorry aber du haust hier Vermutungen raus und hast scheinbar keine Ahnung 🤷‍♀️
Kleine Kinder bspw?
 
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Dogorama-Mitglied
12. Dez. 08:40
Kleine Kinder bspw?
Ja das ist wohl im Bereich des möglichen...... Ich hab selber zwei Kinder. Wir hatten zwar noch nicht die Situation aber bei so kleinen ist man die ganze Zeit dabei und passt doch auf. Trotzdem ist es Fakt das es nicht strafbar ist 🙈
 
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Anna
12. Dez. 08:41
Kleine Kinder bspw?
Die Diskussion hier zeigt ja, dass da noch Nachbesserungsbedarf ist, von daher danke für die Info und hoffen wir Mal, dass genug zusammen kommt, damit sich da was ändert.
 
Beitrag-Verfasser
Matze
12. Dez. 08:44
Ja das ist wohl im Bereich des möglichen...... Ich hab selber zwei Kinder. Wir hatten zwar noch nicht die Situation aber bei so kleinen ist man die ganze Zeit dabei und passt doch auf. Trotzdem ist es Fakt das es nicht strafbar ist 🙈
Du widersprichst dir gerade selbst. Wenn auch nur die theoretische die Möglichkeit besteht das bspw. ein Kind das essen "könnte" sind wir im strafbaren Bereich (vers. gef. KV). Deswegen immer wegen allen potentiellen Staftatbeständen Anzeige erstatten. Das kann man auch genauso formulieren. Die StA muss dann alles prüfen.
 

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