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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

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Lucy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 56
zuletzt 3. Feb.

Giftköder auslegen ist nicht strafbar. Das MUSS sich ändern

Hallo Zusammen, leider ist nach aktuellem Stand das Auslegen von Giftködern nicht strafbar. Die versuchte Tötung wird in unserem Tierschutzgesetz nicht aufgeführt. Erst wenn ein Tier wirklich zu Schaden kommt, kann der Verursacher dazu belangt werden. Es gibt eine Petition, die diese Änderung in unserem Gesetz fordert. In der Schweiz und Österreich ist das schon lange geschehen. Bitte unterstützt die Petition und unterschreibt, damit auch nur der Versuch einer Tötung endlich härtere Konsequenzen mit sich zieht. Für mehr Infos, den Text der Petition lesen. Hier ist alles erklärt https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_11/_09/Petition_117845.nc.html
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
13. Dez. 09:14
Quorum Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört (vgl. 8.4.4 Steht dort erklärt
Hab ich nicht gesehen. Danke. Leider war meine Unterschrift erst 2466
 
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Dirk
13. Dez. 10:25
Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, ja es ist srafbar, wenn das Tier getötet wird. Und genau hier greift die Petition: auch der versuch der Tötung soll bestraft werden. Also der Moment wo noch niemand zu schaden kam und man „nur“ die giftköder gefunden hat. Aktuell beschreibt auch die anwaltsseite, dass ein Hund zu Schaden kommen muss und eine Anzeige aufgegeben werde, bevor Paragraph 17 greift. Korrigiert mich gerne wenn ich die beiden links falsch verstanden habe.
Hallo zusammen. Tiere sind rechtlich eine Sache. Sachen kann man nicht töten sondern nur "beschädigen" 😰. Strafbar ist nur die Tat, wenn sie vorsätzlich begangen wurde. Wenn jemand zB Körnergranulat auslegt um eine Ameisenplage zu beseitigen und dadurch fahrlässig ein Hund stirbt ist das keine Straftat, da es nicht das gerichtete Ziel der Person war, einen Hund zu töten. Hier fehlt einfach der Vorsatz für diese Tat. In diesem Fall wäre das eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz und kann mit bis zu 25t Euro geahndet werden. Grüße 🐕‍🦺🦮
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
13. Dez. 18:40
Hoch schieb
 
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christin
13. Dez. 18:55
hoch damit 👍
 
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Lucy
21. Dez. 12:46
Hochschieb
 
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Sel
2. Feb. 22:55
Kann man da noch unterschreiben?
 

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