Habe mich bereits vor geraumer Zeit an den Hersteller gewendet, aber es wird einfach bestritten.
Frech und vor allem auch ärgerlich...
Unterfüllung ist zwar innerhalb von gewissen Grenzen zulässig, aber die liegen je nach Größe der Dose so zwischen 2 und 5%. Alles andere ist genau genommen nicht verkehrsfähug.
Ansprechpartner wäre am Ende das zuständige Eichamt und die können einer Firma, die da mogelt auch echt richtig Ärger machen.
Kannst Du selbst kontaktieren oder natürlich auch über die Verbraucherzentrale laufen lassen.
Wenn du ne größere Menge Dosen hast, dann könntest du die ggf vor dem Öffnen mal kurz wiegen und die zu leichten als Beweis Stücke erstmal aussortieren. Was die leere Dose wiegt (darf natürlich nicht dazu gerechnet werden zu den 400g 8 Inhalt), das hat man ja schnell raus.