Das Einzige, was mich ärgert ist das Füllgewicht. Unsere Maus bekommt zweimal am Tag 400 gr. Nassfutter. Bei einem Nettofüllgewicht von 810 gr. müsste das eigentlich möglich sein, oder irre ich mich?
Ich wiege also erstmal 400 gr. ab, erhalte dann aber bei der zweiten Portion maximal 397 gr., und das auch nur, wenn ich die Dose akribisch auskratze. Korrigiert mich bitte, wenn ich irgendwo einen Denkfehler mache! Natürlich wirkt das jetzt kleinlich, aber ich möchte das, was ich bezahle auch bekommen. Bei einer täglichen "Einbuße" von 10 gr. sind das pro Monat 310 gr.
Viele liebe Grüße von "Frau Pingelig" 😉
Ob das Futter jetzt bedarfsdeckend ist oder nicht und ob es das gesetzlich sein müsste, da kräht leider kein Hahn danach.
Aber dass zumindest die Menge drin ist, die angegeben wurde, da wird vom Verbraucherschutz und auch gesetzlich penibel drauf geachtet und DAS wird auch tatsächlich sanktioniert.
Was drin ist, nicht so...
Aber wenn du zu wenig in der Verpackung hast, dann kannst du das auf jeden Fall melden und es passiert dann auch was.