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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Katze vs. Hund

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Paula
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 56
zuletzt 20. Apr.

Katze vs. Hund

Hallo zusammen, Wir dürfen seit wenigen Monaten in unserem Eigenheim wohnen. Das Haus ist schon recht alt und steht in einer gewachsenen Siedlung. Entsprechend viele Katzen laufen ab und zu durch unseren Garten. Unsere Hündin ist seit 3 Monaten bei uns und kann Katzen nicht leiden. Manchmal regt sie sich richtig auf wenn welche durch "ihren" Garten laufen.. manchmal guckt sie aber auch nur. Zu meiner Frage: Weiß jemand wie das mit der Haftung wäre wenn sie mal eine katze erwischen würde? Ich weiß nicht ob sie beißen würde, ich hoffe natürlich nicht. Aber was passiert wenn ein Kätzchen mal nicht mitbekommt das der hund draußen ist und es kommt zu einer Konfrontation? Die zweite Frage wäre ob ihr einen Tipp habt das es erst gar nicht dazu kommt? Ich dachte eigentlich das die den Garten meiden, denn sie werden honey ja riechen. Aber weiterhin laufen die durch (habe bisher 4 verschiedene gesehen) Danke vorab für eure Meinungen:)
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
31. März 13:24
Wir haben das gleiche Problem. Wichtig ist, dass euer Grundstück rundum so eingezäunt ist, dass der Hund nicht über den Zaun springen kann und außerhalb eures Grundstückes die Katze hetzt und der Hund auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung hat. Wenn du weißt wem die Katzen gehören, vielleicht auch die Besitzer über die Situation informieren, auch Katzenhalter haben eine Aufsichtspflicht, was bei Freigänger natürlich nicht immer möglich ist. Falls es doch mal zu einem Vorfall auf eurem eingezäunten Grundstück kommt, ist es Sachbeschädigung und die Haftpflichtversicherung kommt dafür auf oder die Katzenhalter können keinen Anspruch stellen. Katzen sind wehrhaft und sollte euer Hund verletzt werden, habt ihr Anspruch auf Erstattung der Tierarztkosten. Dies gilt nur auf dem eigenen Grundstück (es gibt unterschiedliche Rechte, je nach Gemeinde. Am besten informier dich beim OA und deiner Versicherung) nebenbei könnt ihr Mithilfe eines Antijagdtrainings dem Hund etwas "friedlich" stimmen.
 
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Jay
31. März 15:08
Heut wieder mal von solch einem Fall gelesen. Hier mal Screen.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
1. Apr. 11:12
Heut wieder mal von solch einem Fall gelesen. Hier mal Screen.
Ja leider hat der AB in NRW einen schweren Stand und steht auf der Liste. Eine Leinenbefreiung kann man beantragen mit vorherigem Wesenstest.
 
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Jay
1. Apr. 11:32
Ja leider hat der AB in NRW einen schweren Stand und steht auf der Liste. Eine Leinenbefreiung kann man beantragen mit vorherigem Wesenstest.
Ich kenn mich da net so aus mit den Regelung in NRW. Der Hund hatte vorher wohl schon einen bestandenen Wesenstest (wenn ich's richtig raus lese) und danach war der Vorfall und er bekam die Auflagen. Ob das dann mit einem erneuten Test nochmals zu bereinigen ist weiß ich nicht. Der Screen sollte aber auch nur zeigen, daß durchaus bei nem Vorfall im eigenen Garten ne Menge Konsequenzen folgen könnten.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
1. Apr. 11:38
Ich kenn mich da net so aus mit den Regelung in NRW. Der Hund hatte vorher wohl schon einen bestandenen Wesenstest (wenn ich's richtig raus lese) und danach war der Vorfall und er bekam die Auflagen. Ob das dann mit einem erneuten Test nochmals zu bereinigen ist weiß ich nicht. Der Screen sollte aber auch nur zeigen, daß durchaus bei nem Vorfall im eigenen Garten ne Menge Konsequenzen folgen könnten.
Ja das stimmt allerdings. Am besten man informiert sich vor Ort bei der Gemeinde, die können einem gut Auskunft geben. Auf jeden Fall ist das ein Szenario, welches man vermeiden möchte. Leider haben diverse Rassen auch einfach einen schweren Stand, viele Vorurteile halten sich hartnäckig. Tut mir dann immer Leid für die Besitzer und deren Hunde!
 
Beitrag-Verfasser
Martin
20. Apr. 22:53
Du haftest für die Schäden die dein Hund anrichtet. Der Katzenhalter für Schäden die die Katze anrichtet. Auch wenn es dein Grundstück ist. Evt kann sich die Haftung dadurch und durch ggf "Aufsichtsverletzung" des Katzenhalters minimieren. Stichwort Geefährdungshaftung, die ist Verschuldensunabhängig. Zu bedenken ist auch, kommt es durch deinen Hund zu einem Schaden an der Katze und hat diese einen Halter, könnte euch dieser ggf bei Ordnungsamt melden und das könnte ggf für deinen Hund Auflagen geben, wenn man den "richtigen" Sachbearbeiter erwischt. Ein Hund/Tier ist so zu halten, daß keine Gefahr für Dritte entsteht, auch nicht auf dem eigenen Grund. Edit: Zum Schutz aller und um Stress zu vermeiden würde ich schauen den Garten soweit es geht unzugänglich für die Katzen zu machen, das die gar nicht rein kommen.
Korrekt! Ich habe sogar vor kurzem erfahren das selbst wenn ein*e Einbrecher*in (ja extra mit * da man das ja jetzt so machen muss😂) auf deinem Grundstück verletzt wird einen Anspruch auf Schadenersatz hat! Kein Witz ist tatsächlich so! Ist Deutschland nicht toll!? 😅
 

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