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Andrea
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 12027
heute 22:04

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Regina
3. Sept. 10:11
Verstehe ich nicht. Warum wäre vorher klar gewesen, dass der Vermieter nicht einverstanden war, wenn der Hund aus einer seriösen Quelle stammt?
Weil ein seriöser Züchter danach fragt, hatte ich vorher schonmal geschrieben
 
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Katja
3. Sept. 10:36
Da muss es doch eine Vorgeschichte geben. Das kann doch kein Vermieter verlangen, dass man einen Jund so kurzfristig wieder abschafft.
Ein Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Hund ohne Zustimmung angeschafft wurde.
 
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Sina
3. Sept. 10:44
Ein Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Hund ohne Zustimmung angeschafft wurde.
Nein, nicht pauschal. Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass der Hausfrieden durch den Hund gestört wird oder durch ihn Beeinträchtigungen entstehen.
Wenn man nach Gründen sucht, wird man zwar wahrscheinlich welche finden, aber das muss alles dokumentiert werden.
Zuerst muss auch abgemahnt werden und eine Kündigung ist an Fristen gebunden.

Deshalb gehe davon aus, dass es in dem Fall einfach nur ein Vorwand war, weil man den Hund selbst loswerden wollte .
 
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Katja
3. Sept. 12:04
Nein, nicht pauschal. Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass der Hausfrieden durch den Hund gestört wird oder durch ihn Beeinträchtigungen entstehen. Wenn man nach Gründen sucht, wird man zwar wahrscheinlich welche finden, aber das muss alles dokumentiert werden. Zuerst muss auch abgemahnt werden und eine Kündigung ist an Fristen gebunden. Deshalb gehe davon aus, dass es in dem Fall einfach nur ein Vorwand war, weil man den Hund selbst loswerden wollte .
Das ist leider nicht richtig.
Der Vermieter kann sogar fristlos kündigen, wenn man sich ohne Zustimmung einen Hund holt.

Wahrscheinlich meinst du den Vorgang, wenn der Hund noch nicht da ist und man den Vermieter um eine Genehmigung bittet. Das darf er nicht pauschal ablehnen.
 
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Sina
3. Sept. 12:22
Das ist leider nicht richtig. Der Vermieter kann sogar fristlos kündigen, wenn man sich ohne Zustimmung einen Hund holt. Wahrscheinlich meinst du den Vorgang, wenn der Hund noch nicht da ist und man den Vermieter um eine Genehmigung bittet. Das darf er nicht pauschal ablehnen.
Doch das ist richtig, es muss trotzdem eine Beeinträchtigung vorliegen und abgemahnt werden, und auch da ist es fraglich ob der Vermieter damit durchkommt.
Hier die Antwort von ChatGPT.

Das würde ja auch juristisch keinen Sinn machen, wenn er die Hundehaltung nicht ablehnen darf, aber gleichzeitig fristlos kündigen könnte, und sich dabei auf seine widerrechtlich Ablehnung berufen müsste.
 
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Kerstin
3. Sept. 15:53
Ein Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Hund ohne Zustimmung angeschafft wurde.
Aber sicher nicht fristlos.
 
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Kristina
3. Sept. 16:01
Unser aktueller Pflegehund müsste auch innerhalb von 3 Tagen aus der Wohnung raus, weil der Vermieter ebenfalls keine Hunde gestattet.
Sehr wahrscheinlich wurde der Hund auch ohne Genemigung gehalten...
 
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Katja
3. Sept. 16:53
Aber sicher nicht fristlos.
Es ist sicher nicht die Regel, aber es könnte passieren.
 
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Katja
3. Sept. 16:59
Doch das ist richtig, es muss trotzdem eine Beeinträchtigung vorliegen und abgemahnt werden, und auch da ist es fraglich ob der Vermieter damit durchkommt. Hier die Antwort von ChatGPT. Das würde ja auch juristisch keinen Sinn machen, wenn er die Hundehaltung nicht ablehnen darf, aber gleichzeitig fristlos kündigen könnte, und sich dabei auf seine widerrechtlich Ablehnung berufen müsste.
ChatGPT halte ich persönlich für keine gute Option um juristische Fachfragen zu beantworten.
Es gibt Vermieter, die die Genehmigung verweigern, dann müsste man sie einklagen. Das halte ich auch nicht für richtig, ist aber leider so.
 
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Jessica
3. Sept. 18:14
Mich nervt gerade eine andere Hundehalterin.

Warum, weil....

Abends gegen wir ab und zu mit mehreren Hunden zusammen an einem Spielplatz vorbei.
Die Dame mit Hund und Kind sieht uns von weitem. Sie sitzt auf einer Bank und ihr Kind spielt noch.
Ist ja auch kein Problem...



ABER sie wartet dann ab bis wir als Gruppe an ihr vorbei sind um dann durch die Gruppe von hinten durchzulaufen.

Mal kann sowas vorkommen, aber immer?

Und dann durch eine Gruppe Menschen mit Angeleinten Hunden durchzulaufen ob wohl man links und rechts vorbei könnte ist schon leicht daneben.