Ein Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn der Hund ohne Zustimmung angeschafft wurde.
Nein, nicht pauschal. Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass der Hausfrieden durch den Hund gestört wird oder durch ihn Beeinträchtigungen entstehen.
Wenn man nach Gründen sucht, wird man zwar wahrscheinlich welche finden, aber das muss alles dokumentiert werden.
Zuerst muss auch abgemahnt werden und eine Kündigung ist an Fristen gebunden.
Deshalb gehe davon aus, dass es in dem Fall einfach nur ein Vorwand war, weil man den Hund selbst loswerden wollte .