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Dogorama
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Anzahl der Antworten 1114
zuletzt 24. Mai

Leinenpflicht – nervige Einschränkung oder sinnvoller Schutz?

Frühling und Sommer bedeuten mehr Natur, mehr Bewegung – und für viele Hunde eigentlich auch Freilauf, Schnuppern, Rennen & Schwimmen. 😍 Gleichzeitig gilt in vielen Regionen die Leinenpflicht, besonders während der Setz- und Brutzeit. Diese beginnt in einen Regionen bereits am 1. März und gilt teilweise bis zum 30. September. Für manche Hundehalter:innen ist das frustrierend: Der Hund hört gut, bleibt in der Nähe, braucht Auslauf. Warum also anleinen? Andere sehen genau darin einen wichtigen Schutz: für Wildtiere, Bodenbrüter, Jungtiere – und am Ende auch für die Hunde selbst. Dabei prallen oft zwei Sichtweisen aufeinander: • „Mein Hund hat einen sicheren Rückruf.“ • „Wildtiere können trotzdem gestresst oder verletzt werden.“ • „Freilauf ist wichtig für Auslastung und Wohlbefinden.“ • „Nicht jeder Hund reagiert vorhersehbar – auch gut erzogene nicht.“ Gerade die Setz- und Brutzeit macht die Situation komplex. Wildtiere fliehen oft nicht sichtbar, sondern verharren – was Hunde leicht zum Nachsetzen verleiten kann, selbst ohne Jagdtrieb. 👉 Die zentrale Frage: Wie viel Freiheit ist verantwortungsvoll – und wo beginnt Rücksicht? 👉 Diskutiert mit: ➡️ Wie steht ihr zur Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit? ➡️ Reicht ein guter Rückruf eurer Meinung nach aus? ➡️ Wo wünscht ihr euch mehr Differenzierung – und wo klare Regeln?
 
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Sebbi
23. Mai 19:55
Der Landwirt ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Wiese frei von Kitzen und Gelegen ist. Gibt sonst empfindliche Strafen.
Wer hast du das denn gelesen?🤔
 
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Sebbi
23. Mai 20:06
Da die Leute oft nicht belehrbar sind und die Hunde oft nicht abrufbar sind, bin ich für die Leinenpflicht. Bei uns sind viele Beißattaken und ein entspanntes gehen nicht möglich. 😞
Und lass uns das Autofahren verbieten!
Es wird auch regelmäßig auf Wildwechsel bzw. erhöhte Wildaktivität hingewiesen. Auch Autofahrer sind oft nicht belehrbar!
Da sterben um ein vielfaches mehr Wildtiere.
 
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Mika
23. Mai 20:58
Wer hast du das denn gelesen?🤔
GG Artikel 20a. Außerdem Hegepflicht im Jagdgesetz. Es drohen Geldstrafen und ggf.auch Freiheitsstrafen.
 
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Sebbi
24. Mai 00:48
GG Artikel 20a. Außerdem Hegepflicht im Jagdgesetz. Es drohen Geldstrafen und ggf.auch Freiheitsstrafen.
👍🏼

Da ich das Gefühl habe, dass die Landwirte an einer unserer größeren Gassirouten mähen, wie sie lustig sind (obwohl da sogar Pappschilder vom Jagdverein wegen Brut- und Setzzeit stehen), interessiert mich das Thema gerade brennend. Dass sie gesetzlich verpflichtet sind, Vorkehrungen zu treffen, war mir nicht bekannt. Ich dachte, der ein oder andere lässt die Wiese mit Drohnen abfliegen, da ein Kadaver im Futtersilo mächtig Schaden anrichten kann. Von daher danke für deinen Beitrag, Mika!

Ich habe mir das deshalb mal genau durchgelesen, wurde bei deinen Paragraphen aber nicht wirklich fündig, weil das rechtlich nicht passt: Artikel 20a des Grundgesetzes ist ein Staatsziel und eher für die Politik gedacht. Und die Hegepflicht im Jagdgesetz betrifft – wie der Name schon sagt – den Jäger, nicht den Bauern.

Ich habe deshalb mal einen Bekannten angerufen, der Schäfer ist und sich da auskennen muss. Er sagte direkt: ‚Bauern? Mähen? Such mal im Tierschutzgesetz.
Aber explizit von mähende Bauern steht da vermutlich nichts.

Also hab ich das Tierschutzgesetz mal überflogen. Ich denke, auf den Landwirt trifft im Ernstfall wahrscheinlich § 17 des Tierschutzgesetzes zu. Dann habe ich den Schäfer nochmal angerufen. Muss der Bauer nich was beachten wenn er Mähen will?
Nach seinen Erklärungen komme ich zu folgendem Schluss:

Er muss wohl keine Garantie für eine zu 100 % freie Wiese abliefern weil das einfach nicht geht, sondern vor Gericht nur nachweisen, dass er das ‚Zumutbare‘ getan hat (Jäger vorher informieren, am Vortag Flatterbänder aufstellen, von innen nach außen mähen). Wenn er das dokumentiert hat, ist er aus der Haftung raus.

Ganz ehrlich? Ich glaube nicht, dass die besagten Landwirte das machen.😡