GG Artikel 20a. Außerdem Hegepflicht im Jagdgesetz. Es drohen Geldstrafen und ggf.auch Freiheitsstrafen.
👍🏼
Da ich das Gefühl habe, dass die Landwirte an einer unserer größeren Gassirouten mähen, wie sie lustig sind (obwohl da sogar Pappschilder vom Jagdverein wegen Brut- und Setzzeit stehen), interessiert mich das Thema gerade brennend. Dass sie gesetzlich verpflichtet sind, Vorkehrungen zu treffen, war mir nicht bekannt. Ich dachte, der ein oder andere lässt die Wiese mit Drohnen abfliegen, da ein Kadaver im Futtersilo mächtig Schaden anrichten kann. Von daher danke für deinen Beitrag, Mika!
Ich habe mir das deshalb mal genau durchgelesen, wurde bei deinen Paragraphen aber nicht wirklich fündig, weil das rechtlich nicht passt: Artikel 20a des Grundgesetzes ist ein Staatsziel und eher für die Politik gedacht. Und die Hegepflicht im Jagdgesetz betrifft – wie der Name schon sagt – den Jäger, nicht den Bauern.
Ich habe deshalb mal einen Bekannten angerufen, der Schäfer ist und sich da auskennen muss. Er sagte direkt: ‚Bauern? Mähen? Such mal im Tierschutzgesetz.
Aber explizit von mähende Bauern steht da vermutlich nichts.
Also hab ich das Tierschutzgesetz mal überflogen. Ich denke, auf den Landwirt trifft im Ernstfall wahrscheinlich § 17 des Tierschutzgesetzes zu. Dann habe ich den Schäfer nochmal angerufen. Muss der Bauer nich was beachten wenn er Mähen will?
Nach seinen Erklärungen komme ich zu folgendem Schluss:
Er muss wohl keine Garantie für eine zu 100 % freie Wiese abliefern weil das einfach nicht geht, sondern vor Gericht nur nachweisen, dass er das ‚Zumutbare‘ getan hat (Jäger vorher informieren, am Vortag Flatterbänder aufstellen, von innen nach außen mähen). Wenn er das dokumentiert hat, ist er aus der Haftung raus.
Ganz ehrlich? Ich glaube nicht, dass die besagten Landwirte das machen.😡