Ärger mit Vorbesitzerin
Guten Morgen,
ich muss mal dem Ärger Platz lassen. Die Vorbesitzerin von meinem Zwerg, die gleichzeitig eine Nachbarin ist, hat ihn mir damals wegen Überforderung verkauft.
1. Ärger: Ich war duschen, habe prinzipiell Klingel aus. Sie stand wohl vor meiner Haustür und wollte Gigi sehen. Ich bekomme einen Text, wieso ich die Tür nicht aufmache und ich den Hund von der Tür nehme. Ich habe aber NICHTS mitbekommen, da ich duschen war.
2. Ärger (heute): Ich bin mit 3 intakten Rüden unterwegs und 3 meter von der Hauseingangstür. Ihre10 Jährige Tochter kommt mit der läufigen Hündin (ja inzwischen haben sie mal wieder einen Hund) von hinten unvermittelt angerannt. Ich, zu tun alle Rüden in Schach zu halten, sie blieb einfach stehen. Mein Wortlaut :geh bitte weiter, du hast eine läufige Hündin. Daraufhin nahm sie den Hund hoch und lief nach Hause. Nun bekomme ich den Text, dass ich nicht nett zu Ihrer Tochter bin und ich doch bitte weitergehen soll, wenn mich ihr Kind stört.
Bin ich im falschen Film??
Habe sie nun gelöscht, weil sie sich in letzter Zeit Dinge rausnimmt, die nicht mehr ok sind.
Nun zu meiner Frage: Damals wurde schriftlich im Kaufvertrag festgehalten, dass die Familie Gigi jederzeit sehen kann, kann man das wirklich rechtskräftig durchsetzen?
Unter diesen Umständen möchte ich keinen Kontakt mehr pflegen oder meinen Hund jetzt zu ihr geben.