Ein Züchter hat prinzipiell 2 Jahre Gewährleistungspflicht. Wenn beide Eltern auf Patella und ED geröntgt wurden und die Auswertung 0 betrug, ist er seiner züchterischen Pflicht nachgekommen. Sollte es keine Auswertungen geben oder diese gar schlecht sein, kannst du ihn zur Verantwortung ziehen.
Natürlich sind auch Besitzer in der Pflicht und müssen bei einem Junghund viel beachten
Stimmt so nicht ganz, das was du schreibst betrifft nur offizielle Züchter, also jene deren Welpen "offizielle Papiere" haben / bekommen, und deren Eltern eine Zuchtzulassung was natürlich die entsprechenden Untersuchungen beinhaltet. Da die TE das Wort Züchter in " " schreibt geh ich mal davon aus das die Hündin keine Papiere hat , also das leider viel-beliebte "Reinrassig ohne Papiere" zutrifft🤔 . Wen dem so ist, kannst du nichts machen, auch keinen Anspruch erheben denn Tiere vermehren und verkaufen darf leider jeder, dabei gibt es kein Gesetz das die Tiere gesund sein müssen. ....🤗