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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Sammlung von Rechtsprechungen, Entscheidungen zur Halterhaftung gem. BGB und Tierschutzgesetz

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Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 26
zuletzt 21. Feb.

Sammlung von Rechtsprechungen, Entscheidungen zur Halterhaftung gem. BGB und Tierschutzgesetz

Aus gegebenen Anlass, möchte ich hiermit eine Sammlung von Rechtssprüchen und dem Verständnis des § 833 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html) eröffnen, um eine Datenbasis aufzubauen und ein Nachschlagewerk zu erstellen, welches uns, als Hundehalter, in manchen Fragen vielleicht helfen oder Klarheit verschaffen kann.  Bei mir ging es tatsächlich um die Schädigung meiner Katze durch einen Hund. Die Versicherung des Hundehalters hat 50% der Kosten übernommen, wodurch ich auf ein Gerichtsurteil gestoßen bin, dass für uns, als Hundehalter, ebenfalls eine sehr interessante Sichtweise bzw. Auslegung der Haftungspflicht eines Hundehalters darstellt. Jeder ist eingeladen, weitere Erfahrungswerte von eurer Seite mit einzubringen oder auch Fragen zu stellen. Vielleicht können wir im Schwarm mit der Recherche und Suche im Internet weiterhelfen! Der respektvolle Umgang miteinander und die Einhaltung der dogorama Verhaltensrichtlinien sind, wie immer, vorausgesetzt.
 
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Beliebteste Antwort
14. Dez. 09:41
Durch meine aktuelle Situation mit unserer Katze, bin ich auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen, dass ich als Hundehalter sehr interessant fand. Ich wollte es hiermit mit euch teilen und zum Nachlesen zur Verfügung stellen. https://tacke-krafft.de/rechtsforum/beitr%C3%A4ge-und-entscheidungen/haftpflichtrecht/weitere-allgemeine-haftpflichtfae%C3%A4lle/mitverschulden-im-rahmen-der-tierhalterhaftung-(%C2%A7-833-bgb).html#:~:text=Derjenige%2C%20der%20f%C3%BCr%20einen%20Hund,27.03.2015). Es behandelt die Tatsache, dass Menschen oft unüberlegterweise einen Hund direkt oder indirekt "ansprechen" sich dann aber darüber beschweren, dass der Hund auf ihre Ansprache eingeht und sich mit ihnen auseinandersetzt. Dabei wurde die Frage geklärt wer, bei entstandenem Schaden oder Verletzung, haftet.
 

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14. Dez. 09:41
Durch meine aktuelle Situation mit unserer Katze, bin ich auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen, dass ich als Hundehalter sehr interessant fand. Ich wollte es hiermit mit euch teilen und zum Nachlesen zur Verfügung stellen. https://tacke-krafft.de/rechtsforum/beitr%C3%A4ge-und-entscheidungen/haftpflichtrecht/weitere-allgemeine-haftpflichtfae%C3%A4lle/mitverschulden-im-rahmen-der-tierhalterhaftung-(%C2%A7-833-bgb).html#:~:text=Derjenige%2C%20der%20f%C3%BCr%20einen%20Hund,27.03.2015). Es behandelt die Tatsache, dass Menschen oft unüberlegterweise einen Hund direkt oder indirekt "ansprechen" sich dann aber darüber beschweren, dass der Hund auf ihre Ansprache eingeht und sich mit ihnen auseinandersetzt. Dabei wurde die Frage geklärt wer, bei entstandenem Schaden oder Verletzung, haftet.
 
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14. Dez. 19:35
Link sollte nun auch funktionieren.
 
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Rita
14. Dez. 20:58
Link sollte nun auch funktionieren.
Bei mir tut er das auch.
 
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Anja
14. Dez. 21:19
Dankeschön. Ist eine tolle Idee.
 
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Dogorama-Mitglied
14. Dez. 21:28
Die Katze einer Bekannten wurde vor ein paar Monaten von Nachbars Hund in dessen Garten verletzt (über 1000 Euro Tierarztkosten). Die Haftpflicht der Hundehalter zahlte nichts! Begründung war so sinngemäß: der Hund habe eine durch sein Revier streunende, fremde Katze gestellt. Das sei ja ein ganz normales Verhalten von einem Hund, Eindringlinge zu vertreiben. Kein Haftpflichtfall sondern Zivilrecht. Pixel, wie war das bei Dir, wenn ich fragen darf?
 
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Karin
14. Dez. 21:29
Durch meine aktuelle Situation mit unserer Katze, bin ich auf folgendes Gerichtsurteil gestoßen, dass ich als Hundehalter sehr interessant fand. Ich wollte es hiermit mit euch teilen und zum Nachlesen zur Verfügung stellen. https://tacke-krafft.de/rechtsforum/beitr%C3%A4ge-und-entscheidungen/haftpflichtrecht/weitere-allgemeine-haftpflichtfae%C3%A4lle/mitverschulden-im-rahmen-der-tierhalterhaftung-(%C2%A7-833-bgb).html#:~:text=Derjenige%2C%20der%20f%C3%BCr%20einen%20Hund,27.03.2015). Es behandelt die Tatsache, dass Menschen oft unüberlegterweise einen Hund direkt oder indirekt "ansprechen" sich dann aber darüber beschweren, dass der Hund auf ihre Ansprache eingeht und sich mit ihnen auseinandersetzt. Dabei wurde die Frage geklärt wer, bei entstandenem Schaden oder Verletzung, haftet.
Sehr interessant!
 
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Karin
14. Dez. 21:30
Ich kann mir aber gut vorstellen das Versicherungen unterschiedlich handeln.
 
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15. Dez. 00:03
Die Katze einer Bekannten wurde vor ein paar Monaten von Nachbars Hund in dessen Garten verletzt (über 1000 Euro Tierarztkosten). Die Haftpflicht der Hundehalter zahlte nichts! Begründung war so sinngemäß: der Hund habe eine durch sein Revier streunende, fremde Katze gestellt. Das sei ja ein ganz normales Verhalten von einem Hund, Eindringlinge zu vertreiben. Kein Haftpflichtfall sondern Zivilrecht. Pixel, wie war das bei Dir, wenn ich fragen darf?
Genau die gleiche Situation und fast gleich teuer, im Nachgang. Aber der Hund war NUR zu Besuch in der Nachbarschaft, zwar regelmäßig, aber ich denke, von Revier kann man hier nicht sprechen. Er ist von deren Grundstück, über die Straße bis zu unserem gerannt. Da wir gerade draußen rum standen, war das dann das Ende der Hetzjagd. Hier war es die Allianz, die Seitens des Hundehalters zuständig war. Es wurde, im Grunde mit der gleichen Begründung, wie du geschrieben hast, 50% der Kosten übernommen, statt 100%. Ich würde davon ausgehen, da Tiere vor dem Gesetz wie Sachen behandelt werden und es hier trotzdem zu einer Sachbeschädigung § 90a BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html) kam. Unabhängig davon, daß sich hier die Katze, als Sache, hin und her bewegt. Sonst leite den Link von unten, an Deine Bekannte weiter, denn in Verbindung mit dem § 833 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html) , sagt er genau das aus. Die Katze hat den Hund herausgefordert, also trägt der Katzenhalter die Hälfte der Schuld mit (ist nachvollziehbar). Damit könnte sie vielleicht nochmal Einspruch einlegen. 50% Rückerstattung ist immer noch besser als nichts. Von der "Schuld" freigesprochen sind nur Hunde, die als Blinden-, Therapiehund oder auf andere Weise für den Halter "lebensnotwendig" sind § 833 BGB Absatz 2.
 
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15. Dez. 00:27
Ich kann mir aber gut vorstellen das Versicherungen unterschiedlich handeln.
Ja klar, aber wenn es dazu bereits Gerichtsurteile vom BGH gibt, wurde das Thema bereits einmal bestritten und die Lösung festgehalten. Bei 500 Euro, würde sich auch ein Brief vom Anwalt lohnen, wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat.
 
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Katja
15. Dez. 06:22
Ja klar, aber wenn es dazu bereits Gerichtsurteile vom BGH gibt, wurde das Thema bereits einmal bestritten und die Lösung festgehalten. Bei 500 Euro, würde sich auch ein Brief vom Anwalt lohnen, wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat.
Ich finde das hier sehr interessant: https://www.agrarheute.com/land-leben/hund-beisst-toetet-nachbars-katze-haftet-zahlt-592770 Welche genauen Gerichtsurteile vom BGH (Katze/Hund) meinst du?
 

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