Die Katze einer Bekannten wurde vor ein paar Monaten von Nachbars Hund in dessen Garten verletzt (über 1000 Euro Tierarztkosten).
Die Haftpflicht der Hundehalter zahlte nichts!
Begründung war so sinngemäß: der Hund habe eine durch sein Revier streunende, fremde Katze gestellt. Das sei ja ein ganz normales Verhalten von einem Hund, Eindringlinge zu vertreiben.
Kein Haftpflichtfall sondern Zivilrecht.
Pixel, wie war das bei Dir, wenn ich fragen darf?
Genau die gleiche Situation und fast gleich teuer, im Nachgang. Aber der Hund war NUR zu Besuch in der Nachbarschaft, zwar regelmäßig, aber ich denke, von Revier kann man hier nicht sprechen. Er ist von deren Grundstück, über die Straße bis zu unserem gerannt. Da wir gerade draußen rum standen, war das dann das Ende der Hetzjagd.
Hier war es die Allianz, die Seitens des Hundehalters zuständig war. Es wurde, im Grunde mit der gleichen Begründung, wie du geschrieben hast, 50% der Kosten übernommen, statt 100%.
Ich würde davon ausgehen, da Tiere vor dem Gesetz wie Sachen behandelt werden und es hier trotzdem zu einer Sachbeschädigung § 90a BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html) kam. Unabhängig davon, daß sich hier die Katze, als Sache, hin und her bewegt.
Sonst leite den Link von unten, an Deine Bekannte weiter, denn in Verbindung mit dem § 833 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/833.html) , sagt er genau das aus. Die Katze hat den Hund herausgefordert, also trägt der Katzenhalter die Hälfte der Schuld mit (ist nachvollziehbar). Damit könnte sie vielleicht nochmal Einspruch einlegen. 50% Rückerstattung ist immer noch besser als nichts.
Von der "Schuld" freigesprochen sind nur Hunde, die als Blinden-, Therapiehund oder auf andere Weise für den Halter "lebensnotwendig" sind § 833 BGB Absatz 2.