Die Erwerbsminderungsrente ist deshalb höher als die zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit erreichte Altersrente, da sie sich nach einer Formel berechnet, die berücksichtigt, dass die oder der Erkrankte ja noch hätte arbeiten können, wenn sie oder er nicht erkrankt wäre.
Leider stimmt das so nicht, das Ganze ist etwas komplizierter. Ja, es wird zu Gunsten aufgerechnet, aber nur ein Durchschnittsbetrag, d.h. wenn man die letzten Jahre Teilzeit hatte, ist es blöder als jemand, der doch noch 10 Jahre länger arbeitet und noch Vollzeit hinkriegt etc. und doch, es gibt durchaus Abzüge, ca. 10-11%. Und dazu kommt es natürlich noch auf den wichtigsten Faktor drauf an, die Rentenpunkte und damit der Faktor des Ganzen. Die bekommt man nur durch Zeit oder je nachdem welche Art Arbeit man macht oder ob Krankengeld, ALG 1,2 dabei war, man Beamter ist usw. Deshalb ist es manchmal möglich, dass sie höher ausfallen kann, in der Regel jedoch nicht, es sei denn, man arbeitet im Alter immer weniger usw. Spielt vieles eine Rolle. Das Hochrechnen als Begünstigung jedoch stimmt, was es aber dann nicht automatisch mehr macht als Regelrente. Man bekommt ja in der Regel auch jedes Jahr eine Rentenauskunft und da steht, wie hoch die Altersrente wäre oder wie hoch die EM-Rente bei jetzigem Eintritt usw. Und je nachdem kann man als EM-Rentner durchaus nur wenige 100€ verdienen oder braucht noch Grundsicherung (was man nur bis zu einer bestimmten Grenze bekommt, liegt man 1€ drüber, wars das und man hätte die Arschkarte ^^), man ist also nicht "reich" und die Frage nach ermäßigter oder erlassener Hundesteuer hat seine Berechtigung.