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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Hund vor Geschäft warten lassen als Ordnungswidrigkeit?

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Martina
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 105
zuletzt 16. Feb.

Hund vor Geschäft warten lassen als Ordnungswidrigkeit?

Nein ich finde es nicht gut,Hunde vor Läden warten zu lassen! Mir erzählte gerade eine Bekannte,dass sie vor kurzem vom Ordnungsamt angesprochen wurde. Sie hatte ihren Hund für einen kurzen Moment vor einem Supermarkt angebunden. Als sie raus kam,stand dort ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes und sprach sie an.: Es sei eine Ordnungswidrigkeit,würde gegen die Aufsichtspflicht verstoßen und kostet 55,00 Euro. Sie war völlig perplex,der Mitarbeiter beließ es bei einer mündlichen Verwarnung. Bisher habe ich davon noch nie gehört,obwohl es logisch klingt. Was denkt ihr?
 
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Katrin
Beliebteste Antwort
1. März 09:55
Finde ich super. Dürfte gerne noch teurer sein😃
 

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Steffi
1. März 09:55
Oh, das wäre mal eine Entwicklung in die richtige Richtung. Vielleicht hat der Hund gebellt und somit gestört? Oder er war an einem ungünstigen Platz angebunden? Kann mir das sonst nicht vorstellen.
 
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Katrin
1. März 09:55
Finde ich super. Dürfte gerne noch teurer sein😃
 
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Martina
1. März 09:59
Oh, das wäre mal eine Entwicklung in die richtige Richtung. Vielleicht hat der Hund gebellt und somit gestört? Oder er war an einem ungünstigen Platz angebunden? Kann mir das sonst nicht vorstellen.
Das mit dem Bellen und dem ungünstigen Platz glaube ich nicht,aber ich war ja nicht dabei. Das Ganze passierte in Berlin-Friedrichshain.
 
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Steffi
1. März 10:06
Das mit dem Bellen und dem ungünstigen Platz glaube ich nicht,aber ich war ja nicht dabei. Das Ganze passierte in Berlin-Friedrichshain.
Rein theoretisch müsste man immer in der Lage sein, auf seinen Hund einzuwirken (Aufsicht) und Schäden zu verhindern. War es ein großer Hund ohne Maulkorb? War es ein Hund ohne Leine? Wie dem auch sei, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das so ausgelegt werden kann. Und wenn die Person vom Ordnungsamt Hunde nicht sonderlich mag, dann noch eher ^^
 
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Martina
1. März 10:08
Rein theoretisch müsste man immer in der Lage sein, auf seinen Hund einzuwirken (Aufsicht) und Schäden zu verhindern. War es ein großer Hund ohne Maulkorb? War es ein Hund ohne Leine? Wie dem auch sei, kann ich mir durchaus vorstellen, dass das so ausgelegt werden kann. Und wenn die Person vom Ordnungsamt Hunde nicht sonderlich mag, dann noch eher ^^
Es handelt sich um einen Frenchie. Der ist immer angeleint 😉
 
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Martina
1. März 10:09
Habe gerade eben das Berliner Hundegesetz durchforstet,konnte aber nichts dazu finden…
 
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Dogorama-Mitglied
1. März 10:11
Vielleicht eine Reaktion darauf, dass immer wieder Hunde vor Geschäften gestohlen werden. Jedesmal wenn das passiert ist das geheule gross.
 
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Martina
1. März 10:15
Vielleicht eine Reaktion darauf, dass immer wieder Hunde vor Geschäften gestohlen werden. Jedesmal wenn das passiert ist das geheule gross.
Darauf sprach sie den Mitarbeiter an,der allerdings aus allen Wolken zu fallen schien.
 
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Steffi
1. März 10:16
Habe gerade eben das Berliner Hundegesetz durchforstet,konnte aber nichts dazu finden…
Ich habe auch ein wenig in Juraforen gesucht und bin da auf solche Hinweise, wie Aufsichtspflicht, Anleinpflicht, Möglichkeit der Einwirkung, Gehorsam und auch mögliche Beschädigung gestoßen. Unter anderem können einzelne Läden ja auch explizit gegen angeleinte Hunde vor ihrem Geschäft handeln. Kommt also vieles in Frage und ohne die genauen Umstände zu kennen, bleibt das nur ein Beispiel dafür, wie Vorschriften umgesetzt und interpretiert werden können :)
 
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Martina
1. März 10:23
Ich werde mal Rücksprache mit dem Ordnungsamt halten.
 

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