Habe gerade eben das Berliner Hundegesetz durchforstet,konnte aber nichts dazu finden…
Ich habe auch ein wenig in Juraforen gesucht und bin da auf solche Hinweise, wie Aufsichtspflicht, Anleinpflicht, Möglichkeit der Einwirkung, Gehorsam und auch mögliche Beschädigung gestoßen. Unter anderem können einzelne Läden ja auch explizit gegen angeleinte Hunde vor ihrem Geschäft handeln. Kommt also vieles in Frage und ohne die genauen Umstände zu kennen, bleibt das nur ein Beispiel dafür, wie Vorschriften umgesetzt und interpretiert werden können :)