1. Hund raus und in den Schatten!
2. Polizei über 110 rufen.
3. Den Halter des Fahrzeugs wegen Tierquälerei anzeigen!
Gut gemeinter, aber rechtlich leider absolut fataler Ratschlag. Wer die Reihenfolge so einhält, landet ganz schnell im echten Leben und deine Reihenfolge bekommt eine komplett andere Darstellung.
1. Sachbeschädigung (weil du die Scheibe eingeschlagen hast, bevor die Retter überhaupt da waren, geschweige denn informiert waren).
2. Polizeieinsatz gegen dich (die von dir gerufene Polizei nimmt vor Ort erst mal den Sachverhalt gegen dich auf – das Ganze geht als Strafverfahren direkt an den Staatsanwalt).
3. Aus deiner geplanten Anzeige wegen Tierquälerei wird plötzlich eine Schadensersatzforderung gegen dich(weil der Halter die Reparatur bezahlt haben will und sich obendrein noch einen fetten Leihwagen auf deine Kosten gönnt).
Lass uns dein Traumszenario vom heldenhaften Retter mal im Worst-Case-Fall zu Ende spielen: Das Auto war nachweislich per Standklimatisierung gekühlt – nicht bei jedem Auto ist schließlich Party im Display wie beim Tesla – und der Hund, den du ‚retten‘ wolltest, flüchtete vor Panik durch die kaputte Scheibe und ist weg.
Bullseye. Jetzt wird dein Heldenmut erst mal so richtig gefeiert.
Leider bekommst du am Ende keinen Ritterschlag, sondern einen finanziellen Tiefschlag.
Aber hey, meinen Applaus hast du dann sicher!👍🏼