So ein "Gassi Gesetz" wie es jetzt wieder in den Medien kursiert, gibt es nicht. Es gibt eine Hundeschutzverordnung, die jetzt zum 01.01.2022 aktualisiert worden ist.
Ein Auszug aus der aktuellen Tierschutz- Hundeverordnung:
"Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3.
1.
ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,
2.
mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und
3.
regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.
Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen"
Dort steht weder eine Vorgabe einer genauen Dauer eines Spaziergangs, noch ein "Gassi Gesetz".
Die Maßgabe des Satzes 3 (Auslauf, Sozialkontakte sind an Rasse, Alter etc. anzupassen) ist zu berücksichtigen und auch wichtig.
Ich weiß manchmal nicht, wie die Medien auf solche Überschriften kommen.