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Tine mit Flöckchen
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 35
zuletzt 31. März

Gassipflicht per Gesetz?

Hallo zusammen:-) habe gestern die ersten paar Zeilen gelesen, mehr kann ich leider nicht einsehen. Regelmäßig Gassi gehen schön und gut - Das Tierwohl steht an erster Stelle - aber was bedeutet das in der Praxis? Eine Bekannte von mir meinte, außer durch eine GPS-Überwachung per Chip des Hundes könne man das ja gar nicht kontrollieren, und ihrer Ansicht nach würde das dann eingeführt werden. Ich halte das jetzt erstmal für eine Verschwörungstheorie, aber mich würde schon interessieren, ob jemand weiß, was da auf uns Hundehalter zukommt. Vielen Dank schonmal im Voraus:-)
 

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Dogorama-Mitglied
26. Sept. 20:54
Die Glöckner sollte sich endlich mal um wirklich wichtigeres kümmern. Massentierhaltung, Tiertransporte, kürzen der Schwänze bei Schweinen, Kastration ohne Betäubung, das schreddern von Küken usw. usw.
bezüglich der Hunde: endlich GRÖSSERE und MEHR Hundeauslaufflächen!!!
 
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Andrea
27. Sept. 09:04
Was ein Quatsch. Haben die sonst keine Probleme? Gassi gehen tut Herrchen und Hund gut. Wer das nicht will sollte sich keinen Hund anschaffen. Aber dafür ein Gesetz. Lächerlich.
 
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Natascha
1. Feb. 09:23
So ein "Gassi Gesetz" wie es jetzt wieder in den Medien kursiert, gibt es nicht. Es gibt eine Hundeschutzverordnung, die jetzt zum 01.01.2022 aktualisiert worden ist. Ein Auszug aus der aktuellen Tierschutz- Hundeverordnung: "Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3. 1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, 2. mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und 3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen. (2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen" Dort steht weder eine Vorgabe einer genauen Dauer eines Spaziergangs, noch ein "Gassi Gesetz". Die Maßgabe des Satzes 3 (Auslauf, Sozialkontakte sind an Rasse, Alter etc. anzupassen) ist zu berücksichtigen und auch wichtig. Ich weiß manchmal nicht, wie die Medien auf solche Überschriften kommen.
 
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Andrea
1. Feb. 10:40
Überwachung ist doch überhaupt nicht das Thema. Hier geht es (das wurde auch schon geschrieben) darum, eine rechtliche Handhabe zu haben, wenn manche ihre Hunde nicht adäquat halten. Wer seinen Hund wochenlang in der Wohnung hält und auf ein Katzenklo schickt, kann nun belangt werden. Bisher musste umständlich in einem Verfahren geklärt werden, ob der Tatbestand Tierquälerei dadurch schon erfüllt ist oder nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
 
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Natascha
1. Feb. 10:56
Überwachung ist doch überhaupt nicht das Thema. Hier geht es (das wurde auch schon geschrieben) darum, eine rechtliche Handhabe zu haben, wenn manche ihre Hunde nicht adäquat halten. Wer seinen Hund wochenlang in der Wohnung hält und auf ein Katzenklo schickt, kann nun belangt werden. Bisher musste umständlich in einem Verfahren geklärt werden, ob der Tatbestand Tierquälerei dadurch schon erfüllt ist oder nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html
? Das ist genau das Gesetz was ich zitiert habe. Ich habe auch nichts von Überwachung geschrieben; sondern nur geschrieben was nicht im Gesetz enthalten ist, aber dennoch momentan wieder von den Medien geschrieben wird- aber vielleicht bezog sich Ihre Antwort auch nicht auf mich. Mir fällt nur gerade momentan wieder in den Medien auf, dass über das "Gassi Gesetz" geschrieben wird. Hier z.B.: https://www.google.com/amp/s/www.kreiszeitung.de/deutschland/gassi-gesetz-2022-muessen-hundebesitzer-beim-gassigehen-auf-die-uhr-schauen-91268852.amp.html Ist irgendwie so eine Art Dauerbrenner.
 
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Andrea
1. Feb. 15:49
? Das ist genau das Gesetz was ich zitiert habe. Ich habe auch nichts von Überwachung geschrieben; sondern nur geschrieben was nicht im Gesetz enthalten ist, aber dennoch momentan wieder von den Medien geschrieben wird- aber vielleicht bezog sich Ihre Antwort auch nicht auf mich. Mir fällt nur gerade momentan wieder in den Medien auf, dass über das "Gassi Gesetz" geschrieben wird. Hier z.B.: https://www.google.com/amp/s/www.kreiszeitung.de/deutschland/gassi-gesetz-2022-muessen-hundebesitzer-beim-gassigehen-auf-die-uhr-schauen-91268852.amp.html Ist irgendwie so eine Art Dauerbrenner.
Meine Antwort bezog sich tatsächlich auf niemand bestimmtes 😉
 
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Moni
1. Feb. 16:45
Den Satz 3 sollten sich schon einige Hundehalter mal genauer zu Gemüte führen. Ich denke nicht das das eine Ente ist. Man möchte wohl einigen Haltern einfach mal die Bedürfnisse eines,Hundes vor Augen führen. Ich kenne eine Labradorhündin, die generell nie mir anderen Hunden spielen darf. Das finde ich schon ein sehr trauriges Hundeleben.
 
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Dogorama-Mitglied
1. Feb. 18:15
Genau. Jeder normale Hundehalter macht das ja.
😂😂😂 leider nein
 
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Carola
1. Feb. 18:29
In der Regel geht jeder vernünftige Hundehalter ausreichend mit seinem Hund raus. Ich komme mit meinem Junghund locker auf 2 Stunden. Vorher hatte ich einen 16 jährigen Dackel. Ihr ging es gut aber zuletzt hat sie es gerade noch in den Garten geschafft. So unterschiedlich kann das sein. Wie man das Gesetz ausser bei Züchtern ohne Bllckwarte kontrollieren will, ist mir nicht klar.
 
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Dom
1. Feb. 18:50
In der Regel geht jeder vernünftige Hundehalter ausreichend mit seinem Hund raus. Ich komme mit meinem Junghund locker auf 2 Stunden. Vorher hatte ich einen 16 jährigen Dackel. Ihr ging es gut aber zuletzt hat sie es gerade noch in den Garten geschafft. So unterschiedlich kann das sein. Wie man das Gesetz ausser bei Züchtern ohne Bllckwarte kontrollieren will, ist mir nicht klar.
Genau das ist der Punkt. Man will eine rechtliche Basis schaffen um Tiere von den unvernünftigen Haltern retten zu können, geht doch nicht darum das jetzt jeder melden muss wie lange man mit dem Hund draußen war. Unsere Baileys wurde von der vorherigen Familie als Spielzeug für die Kinder angeschafft und hat außer dem Garten nichts kennenlernen dürfen. Gegen sowas muss es einfach Richtlinien geben damit eingeschritten werden kann ohne jedesmal eine rechtliche Einzelfallentscheidung zu treffen. Das wiederum entlastet die Gerichte und sie können sich um wichtigeres kümmern. Da hängt einfach im Zweifelsfall so ein großer Apparat hintendrein der Zeit, Geld und Ressourcen kostet, bei genauer Regelung kann das zuständige Amt prüfen und entscheiden.
 

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