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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Darf man seinen Hund wirklich nicht zwischen 19h-5h in den eignen Garten lassen?

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Maddy
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 42
zuletzt 17. Okt.

Darf man seinen Hund wirklich nicht zwischen 19h-5h in den eignen Garten lassen?

Ich habe mal eine Frage: Leider haben wir eine Querulantin als Nachbarin und nun sucht sie mit uns Streit wegen unseren zwei Hunden. Sie hat uns einen Schrieb gegeben wo drin steht das die Hunde zwischen 13-15h sowie 19h-5h morgens nicht in den eigenen Garten lassen darfst. Kann das so richtig sein? Man muss sagen sie stört es schon wenn wir uns auf der Terrasse aufhalten und uns normal unterhalten egal zu welcher Zeit! Am besten man atmet auch nicht. Also nur für den Kontext was das für eine Frau ist und streitet auch mit jedem! Gibt es da einen Paraphen? Ich habe leider nichts gefunden, kann aber auch sein, dass ich zu nervös gerade bin 🙈🙈🙈da diese Nachbarn ein sehr spezieller Fall leider sind! Und leider ist heute beim Ordnungsamt zu und mich macht das leider ein wenig nervös 😬
 
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Michi
Beliebteste Antwort
13. Okt. 11:44
Ich glaube, dass es nicht darum geht, dass die Hunde im Garten sind, sondern dass sie in der Zeit nicht längere Zeiten am Stück bellen dürfen. Ein Gartenverbot gibt es meines Wissens nicht .
 

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Michi
13. Okt. 11:44
Ich glaube, dass es nicht darum geht, dass die Hunde im Garten sind, sondern dass sie in der Zeit nicht längere Zeiten am Stück bellen dürfen. Ein Gartenverbot gibt es meines Wissens nicht .
 
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Franziska
13. Okt. 11:44
Das ist Quatsch. Du kannst deinen Hund immer in den Garten lassen. Lediglich Zwingerhaltung (also er ist dauerhaft im Zwinger und verwahrlost dort),Kettenanbindung oder ähnliches ist verboten. Es gibt aber Zeiten in den dein Hund nicht bellen darf. Ein Hund darf glaube auch nur maximal 20 Minuten am Stück bellen. Dazu findest du aber viel im Internet.
 
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Karin
13. Okt. 11:51
Es geht lediglich um Ruhestörung. Mittags und abends soll es nicht laut werden, z.b. Private Bauarbeiten, laute Musik... In deinem Garten darfst du frei entscheiden solange die Hunde nicht bellen. Wir lassen Roxy z.b. von 12 bis 15 Uhr und nach 20 Uhr nicht auf den Balkon.
 
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Lena
13. Okt. 11:51
Ist es denn nur euer Garten, oder ein Gemeinschaftsgarten? Falls er nicht nur von euch genutzt wird, dann müsste man bei der Hausverwaltung fragen, ob es da irgendwelche Regelungen in Bezug auf Hunde gibt. Kann mir aber nur schwer vorstellen, dass irgendjemand ein Verbot erteilt Hunde nachts rauszulassen.. Also egal ob jetzt durch die Hausordnung oder gesetzlich. Wenn dann geht’s nur um Lärm und Störungen. Aber das aufhalten im Garten an sich, das kann einem glaube ich keiner verbieten…. fände ich sehr komisch und hab ich noch nie gehört.
 
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Karin
13. Okt. 11:56
Hab mich letztes Jahr kundig gemacht. In Rlp wird 10 Minuten Dauergebell als Ruhestörung gewertet, unabhängig von der Uhrzeit. Da unser Hund auf dem Balkon hin und wieder mal bellt für max 10 Sekunden am Stück hat mich das interessiert. Am besten schreibt man sich bei Beschwerden mal die Zeiten auf damit man selbst mal ein reales Gefühl dafür hat.
 
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Dogorama-Mitglied
13. Okt. 12:01
Ich denke da gilt die õrtliche Ruhezeitverordnung
 
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Lena
13. Okt. 12:21
Ich denke da gilt die õrtliche Ruhezeitverordnung
Aber nur, wenn es um den Lärm geht, den die Hunde machen (könnten). Ruhezeiten sagen ja nichts darüber aus wo man sich aufhalten darf, solange man ruhig dabei ist. Aber ich denke mal, wenn die Hunde nachts mal in den Garten gelassen werden, dann schnüffeln sie kurz n bissl und machen ihr Geschäft und das war’s. Ich denke nicht, dass da große Party gemacht wird nachts im Garten.. 😅 Darüber wissen wir ja noch nichts genaues..
 
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Renee
13. Okt. 14:05
Ein Vermieter kann eine Mittagsruhe in den Mietvertrag reinschreiben, dass gilt aber nur für lärmende Maschinen, wie Rasenmäher etc. und eine Nachtruhe gilt erst ab 22 Uhr.
 
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Becca
13. Okt. 14:08
Sie kann dir nicht verbieten die Hunde in deinen eigenen Garten zu lassen. Musst nur aufpassen das die Hunde zu später Stunde nicht länger am Stück bellen.
 
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Bine
13. Okt. 14:17
Handelt es sich bei dem Garten um euer eigenes Grundstück? Oder ist es ein Gemeinschaftsgarten? Falls ihr zur Miete wohnt, müsste im Mietvertrag dieses Verbot - sofern es eines gäbe - zu finden sein 😉 Ich vermute aber auch, dass die Dame auf die Ruhezeiten hinaus will 😅 Ruhezeiten sind nicht bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den einzelnen Gemeinden festgesetzt. Über die genauen landes- und kommunalrechtliche Vorschriften kann man sich beim zuständigen Ordnungsamt informieren. Die gesetzlichen Ruhezeiten richten sich nach den jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzen und örtlichen kommunalen Verordnungen. In Baden-Württemberg (und in der Regel auch anderswo in Deutschland) gilt eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und eine Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr sowie eine ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe. Das bedeutet aber nicht, dass die Hunde nicht in den Garten dürfen, sondern nur, dass kein Radau gemacht werden darf 😁
 

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