https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
Man muss es nicht dulden, wie man das außer Kraft setzt, steht da aber auch nicht konkret. Ein Zaun ist aber eine Möglichkeit. Allefdings eine eher schlechte, wenn das Feld bestellt wird und sehr groß ist. Vermutlich braucht man was von der Kommune, wenn man ein Verbot will. Einschränkend wirken nur die Saat- und Erntezeiten. Das Jedermannsrecht ist grundsätzlich übergeordnet.
Diesen Link- der alle meine Aussagen bestätigt- hatte ich selbst schon gepostet. Das Betretungsrecht gilt für FREIE Landschaft, das sind keine Nutzwiesen und Felder. Wenn du landwirtschaftlichen Background hast, dann weisst du, was es kosten würde, riesige Wiesen einzuzäunen. Auch das muss der Bauer laut diesem Link nicht. Als Vergleich: Nur weil dein Vorgarten nicht eingezäunt ist, darf ich da trotzdem nicht durchlatschen. Vielleicht haben einzelne Bundesländer etwas abweichendes? Ich dachte, du hättest Kenntnisse zu einem konkreten Bundesland oder Landesgesetz.