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Andrea
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heute 10:45

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Judith
25. Apr. 06:12
Das stimmt mit nichts überein, was du im Netz finden kannst. Nirgendwo steht, dass der Landwirt einzäunen muss, um sein Recht durchzusetzen. Über Feldwege habe ich mich nicht geäußert. Bauern sind nicht für die Freikaufmöglichkeiten unserer Hunde zuständig. Und hier bei uns wehren sie sich, -berechtigt- heftig. Weil die Hunde durch die Mähwiesen laufen. Zeige mir gerne den Artikel bezüglich " Einzäunen nicht notwendig" https://www.agrarheute.com/land-leben/nachgefragt-duerfen-spaziergaenger-sportler-acker-592713
Das ist ein allgemeiner Artikel. Verordnung des Bundesland ist entscheidend. Das ist keine Quelle. Hier landwirtschaftlicher Background. Das Recht zur Betretung der freien Landschaft ist übergeordnet.
 
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Sabine
25. Apr. 06:14
Das ist ein allgemeiner Artikel. Verordnung des Bundesland ist entscheidend. Das ist keine Quelle. Hier landwirtschaftlicher Background. Das Recht zur Betretung der freien Landschaft ist übergeordnet.
Dann zeige mir doch bitte eine, die deine Aussagen belegt.
 
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Judith
25. Apr. 06:23
Dann zeige mir doch bitte eine, die deine Aussagen belegt.
https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/

Man muss es nicht dulden, wie man das außer Kraft setzt, steht da aber auch nicht konkret. Ein Zaun ist aber eine Möglichkeit. Allefdings eine eher schlechte, wenn das Feld bestellt wird und sehr groß ist. Vermutlich braucht man was von der Kommune, wenn man ein Verbot will. Einschränkend wirken nur die Saat- und Erntezeiten. Das Jedermannsrecht ist grundsätzlich übergeordnet.
 
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Sabine
25. Apr. 06:35
https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/ Man muss es nicht dulden, wie man das außer Kraft setzt, steht da aber auch nicht konkret. Ein Zaun ist aber eine Möglichkeit. Allefdings eine eher schlechte, wenn das Feld bestellt wird und sehr groß ist. Vermutlich braucht man was von der Kommune, wenn man ein Verbot will. Einschränkend wirken nur die Saat- und Erntezeiten. Das Jedermannsrecht ist grundsätzlich übergeordnet.
Diesen Link- der alle meine Aussagen bestätigt- hatte ich selbst schon gepostet. Das Betretungsrecht gilt für FREIE Landschaft, das sind keine Nutzwiesen und Felder. Wenn du landwirtschaftlichen Background hast, dann weisst du, was es kosten würde, riesige Wiesen einzuzäunen. Auch das muss der Bauer laut diesem Link nicht. Als Vergleich: Nur weil dein Vorgarten nicht eingezäunt ist, darf ich da trotzdem nicht durchlatschen. Vielleicht haben einzelne Bundesländer etwas abweichendes? Ich dachte, du hättest Kenntnisse zu einem konkreten Bundesland oder Landesgesetz.
 
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Judith
25. Apr. 06:38
Diesen Link- der alle meine Aussagen bestätigt- hatte ich selbst schon gepostet. Das Betretungsrecht gilt für FREIE Landschaft, das sind keine Nutzwiesen und Felder. Wenn du landwirtschaftlichen Background hast, dann weisst du, was es kosten würde, riesige Wiesen einzuzäunen. Auch das muss der Bauer laut diesem Link nicht. Als Vergleich: Nur weil dein Vorgarten nicht eingezäunt ist, darf ich da trotzdem nicht durchlatschen. Vielleicht haben einzelne Bundesländer etwas abweichendes? Ich dachte, du hättest Kenntnisse zu einem konkreten Bundesland oder Landesgesetz.
Nein. Die gehören zur freien Landschaft. Wie gesagt, ein Wald ist meist in Privatbesitz und wird forstwirtschaftlich genutzt. Dann dürfte man den auch nicht betreten. Was wäre denn freie Landschaft? Jeder Fitzel Land gehört irgendwem. Der Stadt, Privatleuten. Nicht freies Land sind übrigens bebaute Flächen. D.h., da wohnen Leute. Deshalb darf auch nicht jeder in deinen Vorgarten latschen.
 
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Noelle
25. Apr. 14:49
https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/ Man muss es nicht dulden, wie man das außer Kraft setzt, steht da aber auch nicht konkret. Ein Zaun ist aber eine Möglichkeit. Allefdings eine eher schlechte, wenn das Feld bestellt wird und sehr groß ist. Vermutlich braucht man was von der Kommune, wenn man ein Verbot will. Einschränkend wirken nur die Saat- und Erntezeiten. Das Jedermannsrecht ist grundsätzlich übergeordnet.
Naja, die wenigsten erkennen wenn z.B. Winterweizen eingesät ist und trampeln da durch als wäre es eine Wiese.
Von daher macht es schon Sinn immer auf den Wegen zu bleiben ( außer ein erkennbar am Vortag abgeerntetes Feld, das war für die Landwirte meist O.k. zumindest mit den Pferden)
 
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sherwo
25. Apr. 14:55
Mich hat heute morgen genervt, das mir auf auf unserer morgenrunde ein ausländischer Mitbürger mit gebrochenem Deutsch hinterher gelaufen ist "ihr Hund muss netter sein, ihr Hund muss netter sein" und nein muss mein Hund nicht sie hat ihn brav verbellt 😑 sowas is mir auch noch nie passiert.
schön dass du erwähnst dass er ausländer war, der frust sitz wohl tief seit der schulzeit
 
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Mel und
25. Apr. 15:18
schön dass du erwähnst dass er ausländer war, der frust sitz wohl tief seit der schulzeit
Das hätte wirklich nicht sein müssen!
 
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Katja
25. Apr. 15:25
Naja, die wenigsten erkennen wenn z.B. Winterweizen eingesät ist und trampeln da durch als wäre es eine Wiese. Von daher macht es schon Sinn immer auf den Wegen zu bleiben ( außer ein erkennbar am Vortag abgeerntetes Feld, das war für die Landwirte meist O.k. zumindest mit den Pferden)
Im Bayerischen Naturschutzgesetz steht:

1Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. 2Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

Und da ich die Nutzzeit leider manchmal nicht erkennen kann, darf mein Hund gar nicht auf die Felder, da bin ich auf der sicheren Seite.
 
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Kristina
25. Apr. 15:38
schön dass du erwähnst dass er ausländer war, der frust sitz wohl tief seit der schulzeit
Leute die alte, längst gelöschte Kommentare kommentieren find ich.... seltsam.