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Andrea
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heute 10:45

Was hat euch heute genervt?

Wir alle kennen das, es gibt Tage und Situationen, die einfach nerven oder einen ärgern. Der Hund hört nicht, andere Leute geben "gute" Ratschläge oder der andere Hundehalter, der nur kurz hallo sagen will ohne euch zu fragen. Was hat euch heute so richtig genervt oder geärgert? Edit: bitte erzählt hauptsächlich von konkreten Situationen, über die ihr euch geärgert habt und vermeidet vor allem Situationen so darzustellen, dass sich Gruppen von Personen wie zB Altersgruppen oder Nationalitäten persönlich negativ angesprochen fühlen. Wir sind letztlich alle Individuen und machen Fehler, das hier soll nur dazu dienen den Frust auf unschädliche Weise loszuwerden. Für positives gerne auch hier vorbeischauen: https://dogorama.app/de-de/forum/Spass_Tratsch/Was_hat_euch_heute_gefreut-YfLcUJCNYw5LQKsaCX8K/
 
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Claudia
24. Apr. 19:09
Typ mit Ball im Auslauf
 
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Katrin
24. Apr. 19:16
Total schönes Bild😍
Danke aber schönes Wetter wäre uns echt lieber😅
 
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Ronja
24. Apr. 19:57
Und dummerweise gibt es kein Gesetz "allgemeine" Rücksichtnahme" für alle Hundehalter.😬 Zudem: Hier ist keine Leinenpflicht, aber die Wiesen gehören alle jemandem.
Naja... es gibt so etwas wie das Jedermannsrecht zum Betreten der freien Landschaft... deshalb darf man in der Natur (fast) überall mit seinem Hund spazieren gehen, muss sich aber so rücksichtsvoll verhalten, wie man es selbst als Eigentümer oder von anderen Spaziergängern erwarten würde... also d.h. man darf das Grundstück nicht verunreinigen, muss z.B. den Hundekot entsorgen, da wo es möglich ist auf den Wegen bleiben, usw ... da kann es durchaus auch Situationen geben, die es gebieten seinen Hund anzuleinen... und in den Landesgesetzen, wie z.B. in BW, wurde sogar ein Rücksichtsgebot formuliert..

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015pP43

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015V1P44

Und auch wenn es keine generelle Leinenpflicht gibt... gibt es auch immer eine Vorschrift, dass der Hund jederzeit abrufbar und im Einwirkungsbereich des Halters sein muss... was im Umkehrschluss bedeutet, dass er angeleint bleiben muss, wenn das nicht bzw. in Situationen in denen es nicht funktioniert.
 
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Sabine
24. Apr. 20:38
Naja... es gibt so etwas wie das Jedermannsrecht zum Betreten der freien Landschaft... deshalb darf man in der Natur (fast) überall mit seinem Hund spazieren gehen, muss sich aber so rücksichtsvoll verhalten, wie man es selbst als Eigentümer oder von anderen Spaziergängern erwarten würde... also d.h. man darf das Grundstück nicht verunreinigen, muss z.B. den Hundekot entsorgen, da wo es möglich ist auf den Wegen bleiben, usw ... da kann es durchaus auch Situationen geben, die es gebieten seinen Hund anzuleinen... und in den Landesgesetzen, wie z.B. in BW, wurde sogar ein Rücksichtsgebot formuliert.. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015pP43 https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015V1P44 Und auch wenn es keine generelle Leinenpflicht gibt... gibt es auch immer eine Vorschrift, dass der Hund jederzeit abrufbar und im Einwirkungsbereich des Halters sein muss... was im Umkehrschluss bedeutet, dass er angeleint bleiben muss, wenn das nicht bzw. in Situationen in denen es nicht funktioniert.
Das Jedermannsrecht gibt es in Deutschland gar nicht. Bekannt ist es aus den skandinavischen Ländern. Du meinst vermutlich das Betretungsrecht und da liegst du für Nutzflächen in Vegetationsperioden ,also Feldern und Wiesen, falsch. Außerdem musst du auf Wegen bleiben. https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
 
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Ronja
25. Apr. 05:29
Das Jedermannsrecht gibt es in Deutschland gar nicht. Bekannt ist es aus den skandinavischen Ländern. Du meinst vermutlich das Betretungsrecht und da liegst du für Nutzflächen in Vegetationsperioden ,also Feldern und Wiesen, falsch. Außerdem musst du auf Wegen bleiben. https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
Nein, ich habe nichts falsches geschrieben... nach Haufe haben das Gerichte schon als "Jedermannsrecht" bezeichnet und es bezieht sich auch auf ungenutzte Grünflächen... auf Wegen dort, wo es möglich ist bzw. welche angelegt sind... und ich habe ja auch geschrieben (fast) überall erlaubt... es gibt natürlich auch Ausnahmen... und die sind im Gesetz gleich darunter aufgezählt...


https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betreten-fremder-grundstuecke-im-rahmen-der-erholung-in-d-1-recht-zum-betreten-der-freien-landschaft_idesk_PI17574_HI2671964.html
 
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Sabine
25. Apr. 05:49
Nein, ich habe nichts falsches geschrieben... nach Haufe haben das Gerichte schon als "Jedermannsrecht" bezeichnet und es bezieht sich auch auf ungenutzte Grünflächen... auf Wegen dort, wo es möglich ist bzw. welche angelegt sind... und ich habe ja auch geschrieben (fast) überall erlaubt... es gibt natürlich auch Ausnahmen... und die sind im Gesetz gleich darunter aufgezählt... https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/betreten-fremder-grundstuecke-im-rahmen-der-erholung-in-d-1-recht-zum-betreten-der-freien-landschaft_idesk_PI17574_HI2671964.html
Ich habe in meinem ersten Post geschrieben, dass Wiesen hier immer im Besitz von jemand sind und derzeit nicht (ohne Genehmigung) betreten werden dürfen. Du schreibst leider zuerst nichts von ungenutzten Grünflächen, sondern kommst mit dem " Jedermannsrecht" und dass man, "da, wo möglich auf den Wegen bleiben" und " So verhalten, wie man es selbst als Eigentümer erwartet" und " Hundekot von den Grundstücken entsorgen" soll. Das kann/muss ich-nach meiner Logik- nur, wenn ich sie schon betreten habe...was ich nicht darf.
 
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Judith
25. Apr. 05:55
Das Jedermannsrecht gibt es in Deutschland gar nicht. Bekannt ist es aus den skandinavischen Ländern. Du meinst vermutlich das Betretungsrecht und da liegst du für Nutzflächen in Vegetationsperioden ,also Feldern und Wiesen, falsch. Außerdem musst du auf Wegen bleiben. https://www.blhv.de/das-freie-betretungsrecht-und-seine-grenzen/
Das Betretungsrecht der freien Landschaft (gilt länderübergreifend) ist ein Jedermannsrecht. Allerdings wird das eingeschränkt durch Saat- und Erntezeiten. Dazu gehören auch Wiesen, obschon (sofern man das Kacki entfernt), der Schaden durch Hunde dort faktisch eher gering ist. In NRW darf man seit 01. März keine landwirtschaftlich genutzten Flächen betreten (egal, ob mit oder ohne Hund)...Außerhalb dieser Zeiten dürfen Felder und Wiesen tatsächlich betreten werden. Möchte der Eigentümer das nicht, so müsste die Wiese / der Acker eingezäunt sein. Das Wegerecht ist auch ein Jedermannrecht. Feldwege dürfen grundsätzlich und immer von Jedermann betreten werden. Allerdings gibt es vereinzelt auch private Feldwege, die allerdings von der Stadt / Kommune als solche ausgezeichnet sein müssen. Soviel zum Stand in NRW.
 
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Sabine
25. Apr. 05:58
Das Betretungsrecht der freien Landschaft (gilt länderübergreifend) ist ein Jedermannsrecht. Allerdings wird das eingeschränkt durch Saat- und Erntezeiten. Dazu gehören auch Wiesen, obschon (sofern man das Kacki entfernt), der Schaden durch Hunde dort faktisch eher gering ist. In NRW darf man seit 01. März keine landwirtschaftlich genutzten Flächen betreten (egal, ob mit oder ohne Hund)...Außerhalb dieser Zeiten dürfen Felder und Wiesen tatsächlich betreten werden. Möchte der Eigentümer das nicht, so müsste die Wiese / der Acker eingezäunt sein. Das Wegerecht ist auch ein Jedermannrecht. Feldwege dürfen grundsätzlich und immer von Jedermann betreten werden. Allerdings gibt es vereinzelt auch private Feldwege, die allerdings von der Stadt / Kommune als solche ausgezeichnet sein müssen. Soviel zum Stand in NRW.
Genau, das habe ich geschrieben. Es ging nur um Felder und Wiesen. Vegetationsperiode= Betretungsverbot. Wo steht, dass er seine Wiese einzäunen muss, wenn er Betreten nicht wünscht? Das finde ich interessant.
 
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Judith
25. Apr. 06:02
Genau, das habe ich geschrieben. Es ging nur um Felder und Wiesen. Vegetationsperiode= Betretungsverbot. Wo steht, dass er seine Wiese einzäunen muss, wenn er Betreten nicht wünscht? Das finde ich interessant.
Das Jedermannsrecht ist übergeordnet. Sofern man sich an die Erntezeiten hält (Wiesen werden tw. zweimal im Jahr gemäht, das erste mal im Mai, das zweite mal im Juli/ August), ist das kein Problem. Ein Zaun setzt das Jedermannsrecht außer Kraft. Allerdings sind Regelungen nach Bundesländern verschieden. Ich weiß jetzt nicht, ob es diese Ernteeinschränkung überall gibt. Daraus erklärt sich aber such, weshalb Hunde in NRW ganzjährig auf Waldwegen frei laufen dürfen. Denn ansonsten gebe es ja keine Möglichkeit mehr, den Hund überhaupt irgendwo frei zu bewegen. Zum Glück gehören die meisten Wälder Privatpersonen, denn sonst wären das sicher alles Naturschutzgebiete.
 
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Sabine
25. Apr. 06:09
Das Jedermannsrecht ist übergeordnet. Sofern man sich an die Erntezeiten hält (Wiesen werden tw. zweimal im Jahr gemäht, das erste mal im Mai, das zweite mal im Juli/ August), ist das kein Problem. Ein Zaun setzt das Jedermannsrecht außer Kraft. Allerdings sind Regelungen nach Bundesländern verschieden. Ich weiß jetzt nicht, ob es diese Ernteeinschränkung überall gibt. Daraus erklärt sich aber such, weshalb Hunde in NRW ganzjährig auf Waldwegen frei laufen dürfen. Denn ansonsten gebe es ja keine Möglichkeit mehr, den Hund überhaupt irgendwo frei zu bewegen. Zum Glück gehören die meisten Wälder Privatpersonen, denn sonst wären das sicher alles Naturschutzgebiete.
Das stimmt mit nichts überein, was du im Netz finden kannst. Nirgendwo steht, dass der Landwirt einzäunen muss, um sein Recht durchzusetzen. Über Feldwege habe ich mich nicht geäußert. Bauern sind nicht für die Freikaufmöglichkeiten unserer Hunde zuständig. Und hier bei uns wehren sie sich, -berechtigt- heftig. Weil die Hunde durch die Mähwiesen laufen. Zeige mir gerne den Artikel bezüglich " Einzäunen nicht notwendig" https://www.agrarheute.com/land-leben/nachgefragt-duerfen-spaziergaenger-sportler-acker-592713