Und dummerweise gibt es kein Gesetz "allgemeine" Rücksichtnahme" für alle Hundehalter.😬 Zudem: Hier ist keine Leinenpflicht, aber die Wiesen gehören alle jemandem.
Naja... es gibt so etwas wie das Jedermannsrecht zum Betreten der freien Landschaft... deshalb darf man in der Natur (fast) überall mit seinem Hund spazieren gehen, muss sich aber so rücksichtsvoll verhalten, wie man es selbst als Eigentümer oder von anderen Spaziergängern erwarten würde... also d.h. man darf das Grundstück nicht verunreinigen, muss z.B. den Hundekot entsorgen, da wo es möglich ist auf den Wegen bleiben, usw ... da kann es durchaus auch Situationen geben, die es gebieten seinen Hund anzuleinen... und in den Landesgesetzen, wie z.B. in BW, wurde sogar ein Rücksichtsgebot formuliert..
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015pP43
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015V1P44
Und auch wenn es keine generelle Leinenpflicht gibt... gibt es auch immer eine Vorschrift, dass der Hund jederzeit abrufbar und im Einwirkungsbereich des Halters sein muss... was im Umkehrschluss bedeutet, dass er angeleint bleiben muss, wenn das nicht bzw. in Situationen in denen es nicht funktioniert.