Für Niedersachsen:
"§ 29 (1) ZIFF. 2 NJAGDG JAGDSCHUTZ
Die Jagdschutzberechtigten sind in ihrem Jagdbezirk befugt, wiederholt wildernde Hunde, die sich nicht innerhalb der Einwirkung einer für sie verantwortlichen Person befinden und nicht als Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde erkennbar sind, nach Anzeige bei der Jagdbehörde zu töten."
So mal eben geht also nicht. Das muss *vorher* angezeigt werden. Da wird viel Angst gemacht.
Ja, da haben wir wieder die Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern, in NRW benötigt der Jäger das „vorher Anzeigen“ nicht 🤷🏼♀️
Normalerweise wird ein Jäger nicht einfach einen Hund erschießen, der in seinem Wald herumläuft, da er dadurch - wie Julia schon schrieb - erheblichen Ärger bekommen kann.
Es wird aber sicherlich einige einzelne Jäger geben, die es im Ernstfall doch tun würden.
Ein freilaufender, nicht unter dem Einfluss des Halters stehender Hund hat im Wald und in Naturschutzgebieten nichts zu suchen 🤷🏼♀️
Im Naturschutzgebiet gilt generell Leinenpflicht, daran hat man sich zu halten.