Hm, ich kenne es so, dass Hunde über 20 kg/über 40 cm separat beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen und eine Hunde-Haftpflicht und Sachkunde nachgewiesen werden müssen. Listis sind noch schärfer geregelt. Das gilt dann zwar nicht für Kleinhunde, aber sobald ein Hund auffällt und beißt, wird er als gefährlich eingestuft, egal, wie groß. Jedenfalls in meinem Ort hier in NRW
Leider ist es halt auch Ortsabhängig, die Gemeinden haben da,wohl freie Hand...🤗 bei uns passiert da eben nichts. Dieser Spitz ist leider nicht der einzige auffällige "Kleinhund" hier. Gibt auch einen Mini-Aussi der ähnlich ist, also schon mehrere Hunde verletzt hat, vor ungefähr einem Jahr einen Rattler schwer verletzt....nach wie vor keine Konsequenzen/Auflagen. Hingegen ist das OA bei "grosshunden" extem schnell mit Auflagen vergeben. Ein Labbimix (Gassibekanntschaft und einer von Rionnags Hundekumpels) hat mal einen anderen beim toben ins Ohr gebissen (also aus Übermut, keine aggression) der HH vom "verletzen" hat den Labbibesisitzer angezeigt und obwohl es davor (und auch danach ) nie zu sowas kam, bekam der Labbi Besitzer Auflagen Form von meheren Einzelstunden sowie Maulkorb/Leinenpflicht bis zum bestandenen Wesenstest. Den bestand der Labbi auch locker..... Der "Zwischenfall" war einfach ein "blöder Unfall"