Danke, dass weiss ich. Ich frage mich wozu dieses Register dient? Ist das zusätzlich zur Hundesteuer?In Niedersachsen wird also zweimal kassiert? Wer sich um die Hundesteuer drückt, wird sich auch da nicht anmelden. Was gibt es für Konsequenzen? Ich musste hier in NRW übrigens kein Foto der Hunde vorlegen.
Es wird zumindest in meiner Kommune eine einmalige Gebühr erhoben.
Dem Bürger dient es erstmal für gar nichts 😊
In meiner Gemeinde dient es der Sicherstellung/Überwachung, das große Hunde 1. haftpflichtversichert sind 2. der Besitzer einen Sachkundenachweis bestanden hat und 3. der Hund an sich und der Halter des Hundes durch den Chip identifiziert werden kann.
In meiner Gemeinde dann durch das Foto eine erste Inaugenscheinnahme, ob sich bei Mischlingen bestimmte „beteiligte“ Rassen erkennen lassen, die ggfs Listenhunde sind.
Ich habe dazu auch eine Art „Ausweis“ vom Ordnungsamt erhalten, mit den Angaben zu Kalle und der Bestätigung, dass der Hund registriert wurde.
Stand Sommer 2021, da hatte ich Kalle angemeldet.
Das ganze basiert auf dem Landeshundegesetz NRW, wird aber teilweise in den Kommunen unterschiedlich umgesetzt.
Zumindest den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung finde ich gut. Merlin wurde seinerzeit von einem 20/40 Hund DSH angegriffen, wir haben auch gerichtlich Schadensersatz zugesprochen bekommen, die Halterin war aber zahlungsunfähig und hatte natürlich auch keine Haftpflicht (war vor Einführung des Gesetzes).
Es gibt zwar keine Verbindung zur Erhebung der Hundesteuer, aber hier gab es schon Fälle, die haben ihren verstorbenen 20/40 Hund nach dessem Ableben von der Hundesteuer abgemeldet, wurden dann zu dem Hund befragt und haben im Nachhinein einen Bußgeldbescheid erhalten, wegen des Versäumnisses der Registrierung beim Ordnungsamt.
Einfach mal auf die HP der eigenen Kommune gucken, was die jeweils verlangen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.