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Michaela
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zuletzt 9. März

Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Hallo zusammen, ich interessiere mich für den Sachkundenachweis nach Paragraph 11 TierSchG (nicht f!), den ich gerne erwerben möchte. Nun gibt es ja verschiedene Varianten, um den zu bekommen. Man kann sich beim Veterinäramt direkt zu einer Prüfung anmelden, aber es werden ausreichende Vorkenntnisse erwartet (z.B. durch eine passende Ausbildung). Da ich leider keine allzu großen Vorkenntnisse habe, habe ich nach Alternativen gesucht. Eine wäre z.B. eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen (z.B. Fernstudium Hundepsychologie) und dann ggf. den Sachkundnachweis ohne Prüfung anerkennen zu lassen (muss vorher mit dem Veterinäramt geklärt werden). Ansonsten habe ich auch verschiedene Lehrgänge gefunden, die 3 Tage gehen und am 4.Tag die Prüfung stattfindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 3-tägiger Lehrgang fehlende praktische Erfahrung ersetzen kann (oder gleichwertig ist mit einer 12-18-monatigen Ausbildung). Hat schonmal jemand solch einen Lehrgang besucht (z.B. an der IDH oder an der Akademie in Köln) und kann mir etwas dazu sagen? Ich freue mich über jede Antwort/Anregung zu dem Thema.
 
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Vivien
9. März 20:45
Ich habe auch ein mehrtägiges Seminar mit anschließender Prüfung absolviert. Allerdings nur schriftlich. Eine mündliche Prüfung gab es nicht. Daher wundert mich das mit dem mündlichen Teil, den Du erwähnt hast. Ich habe den Sachkundenachweis in NRW gemacht für meine Tätigkeit als Dogwalkerin.
In Brandenburg muss man wohl einen schriftlichen (MC) Test bestehen und dann noch in eine mündliche Gruppenprüfung. So steht es zumindest geschrieben. Bei der IHK selbst kann man im Anschluss an das Seminar nur den schriftlichen Test machen und muss anschließend noch zum Veterinäramt. Dort wo ich mich angemeldet habe wird alles vor Ort (mündl. Im Beisein eines Amtstierarztes) geprüft.
 
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Yvonne
9. März 22:12
In Brandenburg muss man wohl einen schriftlichen (MC) Test bestehen und dann noch in eine mündliche Gruppenprüfung. So steht es zumindest geschrieben. Bei der IHK selbst kann man im Anschluss an das Seminar nur den schriftlichen Test machen und muss anschließend noch zum Veterinäramt. Dort wo ich mich angemeldet habe wird alles vor Ort (mündl. Im Beisein eines Amtstierarztes) geprüft.
Ah ok., dann läuft das dort anders.