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Home / Forum / Sonstiges / Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

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Michaela
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Anzahl der Antworten 24
zuletzt 15. Nov.

Sachkundenachweis nach Paragraph 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Hallo zusammen, ich interessiere mich für den Sachkundenachweis nach Paragraph 11 TierSchG (nicht f!), den ich gerne erwerben möchte. Nun gibt es ja verschiedene Varianten, um den zu bekommen. Man kann sich beim Veterinäramt direkt zu einer Prüfung anmelden, aber es werden ausreichende Vorkenntnisse erwartet (z.B. durch eine passende Ausbildung). Da ich leider keine allzu großen Vorkenntnisse habe, habe ich nach Alternativen gesucht. Eine wäre z.B. eine berufsbegleitende Ausbildung zu machen (z.B. Fernstudium Hundepsychologie) und dann ggf. den Sachkundnachweis ohne Prüfung anerkennen zu lassen (muss vorher mit dem Veterinäramt geklärt werden). Ansonsten habe ich auch verschiedene Lehrgänge gefunden, die 3 Tage gehen und am 4.Tag die Prüfung stattfindet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein 3-tägiger Lehrgang fehlende praktische Erfahrung ersetzen kann (oder gleichwertig ist mit einer 12-18-monatigen Ausbildung). Hat schonmal jemand solch einen Lehrgang besucht (z.B. an der IDH oder an der Akademie in Köln) und kann mir etwas dazu sagen? Ich freue mich über jede Antwort/Anregung zu dem Thema.
 

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Michaela
10. Nov. 14:22
Falls mal wieder jemand über diesen Thread stolpern sollte: Ich habe vor einem halben Jahr den Lehrgang besucht und die Prüfung erfolgreich bestanden 😊 Falls jemand Fragen hat, kann ich sie gerne beantworten.
 
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Elisa
13. Nov. 20:03
Falls mal wieder jemand über diesen Thread stolpern sollte: Ich habe vor einem halben Jahr den Lehrgang besucht und die Prüfung erfolgreich bestanden 😊 Falls jemand Fragen hat, kann ich sie gerne beantworten.
Herzlichen Glückwunsch!😊 Ich habe auch den Paragraphen 11. Bin gelernte Zoofachverkäuferin und ohne diesen darf man keine Tiere verkaufen. Meiner ist immer dort gültig wo auch grad tätig bin. Ist noch eine alte Regelung.
 
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Michaela
14. Nov. 18:12
Herzlichen Glückwunsch!😊 Ich habe auch den Paragraphen 11. Bin gelernte Zoofachverkäuferin und ohne diesen darf man keine Tiere verkaufen. Meiner ist immer dort gültig wo auch grad tätig bin. Ist noch eine alte Regelung.
Vielen Dank für die Glückwünsche 😊 Du hast den 11er dann aber bestimmt mit Deiner Ausbildung gemacht? D.h. Du brauchtest das nicht noch separat, oder?
 
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Elisa
15. Nov. 11:17
Vielen Dank für die Glückwünsche 😊 Du hast den 11er dann aber bestimmt mit Deiner Ausbildung gemacht? D.h. Du brauchtest das nicht noch separat, oder?
Ja genau! Aufgrund der Ausbildung vor 2005 wurde er mir so zugesprochen. Ich habe aber auch immer mit Tieren gearbeitet und gelernt. Also keine Zoohandlung ohne Tiere.
 

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