Hunde sind keine Sachen, auch dies ist einfach falsch.
§285a ABGB bestimmt, "dass Tiere keine Sachen sind; Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen“
Richtig, problematisch ist dennoch, dass einige für Sachen geltende Vorschriften entsprechend auf Tiere angewendet werden, weshalb sie verkauft, geschlachtet etc. werden können.