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Home / Forum / Ausstattung & Zubehör / Garten (Fremd)hundesicher machen?

Verfasser
Luca
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 42
zuletzt 11. März

Garten (Fremd)hundesicher machen?

Guten Morgen/Abend/Tag, Unser Garten (Mehrfamilienhaus) hat nur einen ca. 2 m breiten Durchgang zur Straße, bis Ende letzten Sommer ist alles gut gegangen... Dann ist an einem der letzten warmen Tage ein fremder Hund wohl aus dem Kofferraum gelassen worden und auf direktem Weg in unseren Garten gesprinntet. Unser Hund hat Angst bekommen und ist in ne Ecke gerannt, der fremde Hund hat einen im Weg stehenden Wäscheständer um gerissen und ein T-Shirt kaputt gerissen. Die Besitzer kamen dann auch irgendwann in den Garten, haben sich entschuldigt und 20€ für das zerrissene T-Shirt da gelassen, waren aber nicht einsichtig. Wäre ja nicht ihre Schuld, könnte ja Mal vorkommen... Jetzt weiß ich nicht ob ich für den Sommer den Vermieter anschreiben soll und um ein Garten Tor bitten soll, oder habt ihr noch andere Ideen wie man den Garten vor Fremdhunden sichern kann?
 

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Noelle
9. März 15:24
Vlt sind die anderen Mieter aber auch froh wenn sie sich sicher im Garten aufhalten können(und evtl auch ihre Kinder). Ein ordentliches Tor mit einer Feder damit es sich selbstständig schließt wäre da natürlich top. Nur ob der Vermieter Lust hat das zu bezahlen .....?
 
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Noelle
9. März 15:26
Ja. Eigentümer ist normalerweise der Vermieter. In einem Wohnhaus gibt es mehrere Wohnungen und daher meistens mehrere Eigentümer. Die Wohnungen können alles Mietswohnungen sein. Wenn allerdings an Allgemeinflächen (Sondereigentum) etwas gemacht werden soll, muss die Mehrzahl der Eigentümer dafür sein. Da es sich hier um einen Gemeinschaftsgarten handelt, gehört der Garten allen Eigentümern. Balkon ist zB auch ein Sondereigentum. Sprich möchtest du dort etwas an der Fassade ändern,müssen auch die anderen Eigentümer zu stimmen. Sprich einfach das Balkongeländer ändern kann der Vermieter auch nicht einfach so. Ich bin mir hier sehr sehr sicher, da ich in einem neuen Wohnhaus wohne mit Gemeinschaftsgarten. Bei jedem Spielzeug was draußen liegt haftet derjenige dem es gehört. Wir haben zB noch keine Fahrradständer. Man könnte natürlich einfach einen hinstellen. Verletzt sich jemand oder das Fahrrad wieder gestohlen haftet der jenige, der den Ständer dort hingestellt hat. Der Ständer sollte nämlich befestigt sein. Auch ein Tor zum Nachbarsgrundstück musste erst einmal beim der Hausverwaltung angefragt werden und per Eigentümerversammlung erlaubt werden.
Alao das mag in manchen Fällen so sein. Meistens gehört einem Vermieter oder einer Gesellschaft das komplette Haus. Da gibt es keine Eigentümerversammlung bei der man dann Wünsch dir was spielt. Da wird renoviert um Steuern zu sparen 😉
 
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Joe
9. März 16:34
Ja. Eigentümer ist normalerweise der Vermieter. In einem Wohnhaus gibt es mehrere Wohnungen und daher meistens mehrere Eigentümer. Die Wohnungen können alles Mietswohnungen sein. Wenn allerdings an Allgemeinflächen (Sondereigentum) etwas gemacht werden soll, muss die Mehrzahl der Eigentümer dafür sein. Da es sich hier um einen Gemeinschaftsgarten handelt, gehört der Garten allen Eigentümern. Balkon ist zB auch ein Sondereigentum. Sprich möchtest du dort etwas an der Fassade ändern,müssen auch die anderen Eigentümer zu stimmen. Sprich einfach das Balkongeländer ändern kann der Vermieter auch nicht einfach so. Ich bin mir hier sehr sehr sicher, da ich in einem neuen Wohnhaus wohne mit Gemeinschaftsgarten. Bei jedem Spielzeug was draußen liegt haftet derjenige dem es gehört. Wir haben zB noch keine Fahrradständer. Man könnte natürlich einfach einen hinstellen. Verletzt sich jemand oder das Fahrrad wieder gestohlen haftet der jenige, der den Ständer dort hingestellt hat. Der Ständer sollte nämlich befestigt sein. Auch ein Tor zum Nachbarsgrundstück musste erst einmal beim der Hausverwaltung angefragt werden und per Eigentümerversammlung erlaubt werden.
Aber Mieter sind doch keine Eigentümer. Einem Eigentümer gehört etwas, ein Miter mietet es von jemandem, dem es gehört...? Sprich, die Entscheidung obliegt in einem Mietrshaus dem Vermiter, in einem Haus voller Eigentumswohnungen der Eigentümergemeinschaft.
 
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Joe
9. März 16:37
Danke an alle, ich werde auf jedenfall mal den Vermieter darauf ansprechen, und auch mit den anderen Mietern reden, das geht alles auf Recht kurzem weg. Mit so mobilen Zäunen habe ich auch schon überlegt, ich befürchte nur das da viele Hunde drüber springen können. Aber ich schaue mich da nochmal um. Habt ihr sonnst vielleicht noch Ideen die schnell auf und ab baubar wären?
Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass permanent Hunde über euren Zaun springen werden. Da ist jetzt einmal einer rein gedüst, das ist ja aber nicht der Normalfall. Ich würd mich in die Eventualität jetzt nicht ärger verbeissen...
 
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Joe
9. März 16:39
Gibt welche in verschiedenen Höhen, außerdem kann man an denen auch eine Stromquelle ( Batterie) anschließen ist ja ein Weidezaun. Das surren hält die meisten Hunde auch davon ab drüber zu springen, die sind ja nicht "blöd"😉 So manch einer hatte bestimmt schonmal Kontakt mit Weidezäume 😉. Nur sollte dann ein Schild "Vorsicht Elektrozaun" befestigt werden wenn es in einem Wohngebiet ist
Sonja, du kannst doch keinen unter Strom gesetzten Weidezaun an den Garten eines Mehrfamilienhauses stellen! Was ist mit den anderen Bewohner und womöglich Kindern, die sich da bewegen und aus und ein gehen???
 
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Franziska
9. März 19:36
Aber Mieter sind doch keine Eigentümer. Einem Eigentümer gehört etwas, ein Miter mietet es von jemandem, dem es gehört...? Sprich, die Entscheidung obliegt in einem Mietrshaus dem Vermiter, in einem Haus voller Eigentumswohnungen der Eigentümergemeinschaft.
Das ist nicht richtig. Ich habe geschrieben, dass Vermieter oft die Eigentümer sind. Mieter sind nie Eigentümer. Gehört ein Haus einem Eigentümer oder Gesellschaft gibt es keine Eigentümerversammlung. Wäre ja auch unsinnig bei nur 1 Person oder Gesellschaft. Es gibt aber auch genügend Häuser in dem jede Wohnung einem anderen gehört. Es gibt auch nicht nur Miets- und Eigentumshäuser. In dem Haus wo ich wohne gibt es Miets- und Eigentumswohnungen. Und einige Eigentumswohnungen wurden in den letzten Jahren Mietswohnungen, weil die Eigentümer ein Haus gebaut haben und ausgezogen sind. Die vermieten die Wohnung jetzt. Und wir haben auch Eigentümerversammlungen. Ich habe eine kleine Wohnung auf dem Land gekauft. Alles Mietswohnungen und auch hier gibt es Eigentümerversammlungen. Das weiß ich weil ich daran teilgenommen habe.😉 Wie das genau beim Fragesteller ist weis ich natürlich nicht. Ggf wohnt er in einem Vonovia-Block oder Wohngenossenschaft. Oder er hat einen Privatvermieter, oder oder oder.😊
 
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Mel
9. März 22:53
Naja weil es jetzt einmal vorgekommen ist so ein Aufriss🙈
 
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L.
10. März 15:06
Naja weil es jetzt einmal vorgekommen ist so ein Aufriss🙈
Wenn beim 2.x der Hund totgebissen wird war es 1 x zu viel! Du musst ja nicht lesen was dir nicht gefällt 🙈
 
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Joe
10. März 15:32
Wenn beim 2.x der Hund totgebissen wird war es 1 x zu viel! Du musst ja nicht lesen was dir nicht gefällt 🙈
Wow, mit der Einstellung dürfte man mit dem Hund aber nichtmal vor die Haustür gehen...
 
Beitrag-Verfasser
L.
10. März 16:44
Wow, mit der Einstellung dürfte man mit dem Hund aber nichtmal vor die Haustür gehen...
Es geht hier um diesen speziellen Fall und nicht um vor die Tür gehen wow😉🙈
 

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