Ja. Eigentümer ist normalerweise der Vermieter. In einem Wohnhaus gibt es mehrere Wohnungen und daher meistens mehrere Eigentümer. Die Wohnungen können alles Mietswohnungen sein. Wenn allerdings an Allgemeinflächen (Sondereigentum) etwas gemacht werden soll, muss die Mehrzahl der Eigentümer dafür sein. Da es sich hier um einen Gemeinschaftsgarten handelt, gehört der Garten allen Eigentümern. Balkon ist zB auch ein Sondereigentum. Sprich möchtest du dort etwas an der Fassade ändern,müssen auch die anderen Eigentümer zu stimmen. Sprich einfach das Balkongeländer ändern kann der Vermieter auch nicht einfach so.
Ich bin mir hier sehr sehr sicher, da ich in einem neuen Wohnhaus wohne mit Gemeinschaftsgarten. Bei jedem Spielzeug was draußen liegt haftet derjenige dem es gehört. Wir haben zB noch keine Fahrradständer. Man könnte natürlich einfach einen hinstellen. Verletzt sich jemand oder das Fahrrad wieder gestohlen haftet der jenige, der den Ständer dort hingestellt hat. Der Ständer sollte nämlich befestigt sein. Auch ein Tor zum Nachbarsgrundstück musste erst einmal beim der Hausverwaltung angefragt werden und per Eigentümerversammlung erlaubt werden.
Aber Mieter sind doch keine Eigentümer. Einem Eigentümer gehört etwas, ein Miter mietet es von jemandem, dem es gehört...?
Sprich, die Entscheidung obliegt in einem Mietrshaus dem Vermiter, in einem Haus voller Eigentumswohnungen der Eigentümergemeinschaft.