Versicherungen & Recht

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Whitney
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zuletzt 16. Juni 08:18

Listenhund als medizinischer Assistenzhund, wie ist die Rechtslage?

Hey, ich stelle mir schon länger diese Frage und kann im Internet auch echt nicht wirklich was dazu finden: Ich bin eine Person mit Schwerbehinderung (SB. Ausweis 80% 😅) und plane auch in Zukunft einen Assistenzhund für meine Bedürfnisse, mit einem/einer dafür spezialisierten Trainer*in auszubilden. Die Krankenkasse würde die Ausbildung sogar teilweise übernehmen. Ein medizinischer Assistenzhund ist ja quasi “unantastbar” und gilt (nicht nur in Deutschland) gesetzlich eher als medizinisch notwendiges “Equipment” wie z.B. der Rollstuhl einer Gehbehinderten Person. Wenn jetzt also (rein hypothetisch) mein offiziell geprüfter, zugelassener und vollständig ausgebildeter Assistenzhund etwa ein Pitti oder Amstaff wäre, dürfte er ja auch nicht anders behandelt werden (Auflagen, halteverbote, Einreiseverbote bzw. Alles was zur Haltung einer “super gefährlichen Kampfmaschine” gehört 🙄) als Assistenzhunde anderer Rassen. Da, in meinem Fall, meine körperliche Unversehrtheit und eventuell sogar mein Leben von dem Hund abhängt. Für die Assistenzhunde Ausbildung, gibt es keine Vorgaben für spezifische Rassen, bzw. Keine Rassen oder Mischlinge sind ausgeschlossen. Mein Hund Sputnik käme nämlich schon in Frage, er ist ein Schäferhund, Appenzeller und Rottweiler Mix und wäre ja wegen des Rotti Anteils, in manchen Bundesländern (bei uns in BW zum Glück nicht) ja auch schon ein Listenhund. 🫤 Was denkt ihr darüber ? Oder habt ihr vielleicht selber schon Erfahrungen mit so einer Sachlage oder davon gehört? Vielleicht kennt sich ja auch jemand mit der Rechtslage aus? 🤔 Würde mich mal interessieren, was ihr zu dem Thema so denkt/wisst ! (Aber wie gesagt, die Situation ist erstmal rein Hypothetisch)
 
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Dogorama
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zuletzt 14. Juni 17:06

Schwan von einem nicht angeleinten Hund verletzt - welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?

𝐓𝐫𝐢𝐠𝐠𝐞𝐫-𝐖𝐚𝐫𝐧𝐮𝐧𝐠: 𝐈𝐦 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐛𝐮𝐧𝐝𝐞𝐧𝐞𝐧 𝐕𝐢𝐝𝐞𝐨 𝐢𝐬𝐭 𝐞𝐢𝐧 𝐯𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐭𝐞𝐬 𝐮𝐧𝐝 𝐛𝐥𝐮𝐭𝐛𝐞𝐟𝐥𝐞𝐜𝐤𝐭𝐞𝐬 𝐓𝐢𝐞𝐫 𝐳𝐮 𝐬𝐞𝐡𝐞𝐧. Das Instagram-Video von @tiernotruf.de zeigt einen verletzten Schwan, der von einem nicht angeleinten Hund angegriffen wurde. In der Brut- und Setzzeit, die in der Regel von März bis Juli andauert, sind Wildtiere besonders verletzlich, und freilaufende Hunde stellen eine Gefahr dar. Der Schwan wurde von Ehrenamtlichen gesichert und konnte nach einer Untersuchung durch einen Tierarzt wieder zu seiner Familie zurückkehren. Solche Vorfälle betonen die Notwendigkeit, Hunde vor allem in dieser Zeit an der Leine zu führen. In Duisburg gab es im Januar ähnliche Vorfälle, was die Forderung nach einem Hundeführerschein durch Organisationen wie PETA verstärkt. Hundehalter:innen werden aufgerufen, Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde vor allem während der Brut- und Setzzeit anzuleinen sowie in der Umgebung von Wildtieren, um diese zu schützen. Welche Schutzmaßnahmen könnten zusätzlich ergriffen werden, um Wildtiere während der Brut- und Setzzeit zu schützen? Habt ihr ähnliche Vorfälle erlebt oder beobachtet? Wie wurde dort reagiert? Welche Erfahrungen habt ihr mit der Leinenpflicht gemacht? Wird sich in eurer Umgebung daran gehalten? Was haltet ihr von der Einführung eines Hundeführerscheins? Wäre das eine sinnvolle Maßnahme, um solche Vorfälle zu verhindern? Welche Strafen sollten für Hundehalter:innen gelten, deren Hunde Wildtiere verletzen? Hier geht's zum Blogartikel mit Link zum Original-Instagram-Video: 👇 https://dogorama.app/de-de/blog/schwan-von-hund-verletzt---warum-sich-an-die-leinenpflicht-gehalten-werden-muss/
 
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Dogorama
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zuletzt 10. Juni 22:30

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 
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Dogorama
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zuletzt 8. Juni 14:31