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Dogorama
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Anzahl der Antworten 327
zuletzt 29. Apr.

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 
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Angelika
Beliebteste Antwort
20. Apr. 15:34
Ein Hund ist ein Rudeltier und somit mehr auf Menschen bezogen als Umgebung. Aus meiner Erfahrung kümmern sich Menschen die einen Hund besitzen oft in einer Wohnung mehr um den Hund, da sie mit ihm raus müssen. Hab leider schon öfter mitbekommen, das wenn wer einen Garten hat, auch meint, das reicht ja eh. Und sie gehen kein Gassi. Wir haben zwar auch einen Garten, allerdings da macht unsere sehr wenig, außer strategisch wo liegen und alles beobachten. Das wäre viel zu wenig. Allerdings gibt es schon Hunde, die sich mit Garten wohler fühlen, bzw auch wirklich brauchen, und zwar Herdenschutzhunde. Die gehören aber auch mehr auf das Land…. Aber alle anderen fühlen sich auch in einer Wohnung wohl, wenn dementsprechend sonst genug unternommen wird. Unsere rennt im Haus auch nicht viel herum und liegt meistens herum.
 

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Katrin
20. Apr. 15:32
Jein, denke das kann man nicht pauschalisieren. Für einige Hunde macht ein Garten durchaus sinn. Da ich im o.g. Prozess nicht dabei war kann ich auch nicht sagen ob die Entscheidung nun richtig oder falsch war.
 
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Angelika
20. Apr. 15:34
Ein Hund ist ein Rudeltier und somit mehr auf Menschen bezogen als Umgebung. Aus meiner Erfahrung kümmern sich Menschen die einen Hund besitzen oft in einer Wohnung mehr um den Hund, da sie mit ihm raus müssen. Hab leider schon öfter mitbekommen, das wenn wer einen Garten hat, auch meint, das reicht ja eh. Und sie gehen kein Gassi. Wir haben zwar auch einen Garten, allerdings da macht unsere sehr wenig, außer strategisch wo liegen und alles beobachten. Das wäre viel zu wenig. Allerdings gibt es schon Hunde, die sich mit Garten wohler fühlen, bzw auch wirklich brauchen, und zwar Herdenschutzhunde. Die gehören aber auch mehr auf das Land…. Aber alle anderen fühlen sich auch in einer Wohnung wohl, wenn dementsprechend sonst genug unternommen wird. Unsere rennt im Haus auch nicht viel herum und liegt meistens herum.
 
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Angelika
20. Apr. 15:38
Und ob das Gericht richtig entschieden hat, kann man schwer sagen wenn man nicht dabei ist. Ist aber auch für das Gericht schwer, denn der Hund wird ja zu beiden einen Bezug haben und so muss das Gericht halt andere Eckpunkte finden dafür… und bei einer Trennung ist es dann sowieso für eine Partei schwierig
 
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Ka
20. Apr. 15:41
Wenn der Hund nicht entsprechend/artgerecht ausgelastet wird, dann hilft auch der größte Garten nicht. Man kann in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung einen Hubd halten, wenn er gut beschäftigt wird zB Schnüffeltrainig, Tricks/Kunststücke, Sport etc. Das Wohlergehen des Hundes hat nichts mit den zur Verfügung stehenden Quadratmetern zu tun, sondern mit dessen Beziehung zum Menschen, der geistigen und körperlichen Auslastung
 
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Katrin
20. Apr. 15:43
Ein Hund ist ein Rudeltier und somit mehr auf Menschen bezogen als Umgebung. Aus meiner Erfahrung kümmern sich Menschen die einen Hund besitzen oft in einer Wohnung mehr um den Hund, da sie mit ihm raus müssen. Hab leider schon öfter mitbekommen, das wenn wer einen Garten hat, auch meint, das reicht ja eh. Und sie gehen kein Gassi. Wir haben zwar auch einen Garten, allerdings da macht unsere sehr wenig, außer strategisch wo liegen und alles beobachten. Das wäre viel zu wenig. Allerdings gibt es schon Hunde, die sich mit Garten wohler fühlen, bzw auch wirklich brauchen, und zwar Herdenschutzhunde. Die gehören aber auch mehr auf das Land…. Aber alle anderen fühlen sich auch in einer Wohnung wohl, wenn dementsprechend sonst genug unternommen wird. Unsere rennt im Haus auch nicht viel herum und liegt meistens herum.
Es gilt aber folgendes zu bedenken. Da steckt ein Rotti mit drinnen. Also fällt der Hund dort wahrscheinlich unter die Listenhunde was eventuell bedeutet das es dort Auflagen bezüglich Freilauf gibt. Der Rassemix. Vom Rassemix her fällt er ja schon in den Bereich Hof und Wachhund und auch Größe und Gewicht sind sicherlich nicht ohne. Ich kann da das Gericht schon ein Stück weit verstehen das sie für diesen Hund einen größeren Garten für besser halten. Außerdem ist es ja das bereits gewohnte Umfeld für den inzwischen älteren Hund. Für den Wuff ändert sich also nur das die Frau nicht mehr da ist.
 
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Simone
20. Apr. 15:47
Ich finde dass der Hund dorthin gehört wo er sich wohlfühlt bei seiner bezugsperson und nicht dahin wo er sich nicht wohl fühlt.
 
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Katrin
20. Apr. 15:51
Ich finde dass der Hund dorthin gehört wo er sich wohlfühlt bei seiner bezugsperson und nicht dahin wo er sich nicht wohl fühlt.
Woher willst du denn wissen das er sich im alten Zuhause bei seinem Herrchen nicht wohlfühlt? Die Aussage das sie sich als Bezugsperson sieht entspricht ja nur ihrem eingenen empfinden. Ich bin auch die Hauptbezugsperson von Suki trotzdem ist sie auch gerne bei meinem Mann und meinen Kindern und fühlt sich dort wohl.
 
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Sandra
20. Apr. 15:54
Ganz einfache Lösung und da sollten die Bezugspersonen im Vorfeld der Anschaffung unbedingt drüber nachdenken: die Bezugsperson steht allein im Übernahmevertrag für den Hund. Damit erübrigt sich das gesamte anschließende Scheidungsproblem direkt. Ein Eigentümer, fertig. (Mein Mann ist Fachanwalt für Familienrecht und wir haben es schon immer so gehalten, dass der Hund nur mir gehört, allein schon prophylaktisch aus diesem Grund. Natürlich kümmern wir uns beide, aber im unwahrscheinlichen Fall einer Trennung gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass der Hund zu mir gehört.)
 
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Katrin
20. Apr. 15:56
Ganz einfache Lösung und da sollten die Bezugspersonen im Vorfeld der Anschaffung unbedingt drüber nachdenken: die Bezugsperson steht allein im Übernahmevertrag für den Hund. Damit erübrigt sich das gesamte anschließende Scheidungsproblem direkt. Ein Eigentümer, fertig. (Mein Mann ist Fachanwalt für Familienrecht und wir haben es schon immer so gehalten, dass der Hund nur mir gehört, allein schon prophylaktisch aus diesem Grund. Natürlich kümmern wir uns beide, aber im unwahrscheinlichen Fall einer Trennung gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass der Hund zu mir gehört.)
Machen doch aber die wenigsten oder? Suki läuft komplett auf mich. Ich stehe im Kaufvertrag, hab den Sachkundenachweis gemacht und auch Anmeldung und Registrierung laufen auf meinem Namen.
 
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Claudia
20. Apr. 15:56
Wenn es nur um den größeren Garten geht, dann stimme ich nicht zu. Die Frau hat ja auch einen Garten und vielleicht ist der sogar für den Hund viel schöner. Um m2 sollte es nicht gehen. Die Argumente, dass der Mann mehr zuhause ist und der Hund im gewohnten Umfeld bleibt, denen würde ich zustimmen. Positiv finde ich in jedem Fall, dass der Hund von beiden gewollt und nicht abgestoßen wird.
 

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