🎓 Die Dogorama Wissenswoche

👉 Jetzt KOSTENLOS anmelden

Home / Forum / Versicherungen & Recht / Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Verfasser-Bild
Dogorama
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 332
zuletzt 15. Mai

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
20. Apr. 15:57
Machen doch aber die wenigsten oder? Suki läuft komplett auf mich. Ich stehe im Kaufvertrag, hab den Sachkundenachweis gemacht und auch Anmeldung und Registrierung laufen auf meinem Namen.
Clever! Ja, machen die wenigsten. Deswegen schreibe ich als netten Hinweis, dass man unbedingt im Vorfeld der Anschaffung da mal drüber nachdenken sollte.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Katrin
20. Apr. 15:58
Wenn es nur um den größeren Garten geht, dann stimme ich nicht zu. Die Frau hat ja auch einen Garten und vielleicht ist der sogar für den Hund viel schöner. Um m2 sollte es nicht gehen. Die Argumente, dass der Mann mehr zuhause ist und der Hund im gewohnten Umfeld bleibt, denen würde ich zustimmen. Positiv finde ich in jedem Fall, dass der Hund von beiden gewollt und nicht abgestoßen wird.
Naja es gibt schon sehr kleine Wohnungsgärten. Die Lage wäre vielleicht noch entscheidend.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Katrin
20. Apr. 15:59
Clever! Ja, machen die wenigsten. Deswegen schreibe ich als netten Hinweis, dass man unbedingt im Vorfeld der Anschaffung da mal drüber nachdenken sollte.
Er wollte den Hund ja auch gar nicht und nun sind die wie Arsch und Eimer😅
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
20. Apr. 15:59
Machen doch aber die wenigsten oder? Suki läuft komplett auf mich. Ich stehe im Kaufvertrag, hab den Sachkundenachweis gemacht und auch Anmeldung und Registrierung laufen auf meinem Namen.
Es reicht aus, dass die Bezugsperson im Kaufvertrag (Tierschutz: Übernahmevertrag) steht. Als alleinige/r EigentümerIn. Mehr muss als Nachweis bei Trennung / Scheidung nicht sein.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sandra
20. Apr. 16:01
Er wollte den Hund ja auch gar nicht und nun sind die wie Arsch und Eimer😅
Das ist immer so! Als ich den Fachanwalt kennenlernte, waren Hunde für ihn nur ärgerliche Tretminenproduzierer … jetzt hat er schon den vierten mit mir und sie lieb(t)en sich alle … 🫶
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Verena
20. Apr. 16:16
Wenn der Hund nicht entsprechend/artgerecht ausgelastet wird, dann hilft auch der größte Garten nicht. Man kann in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung einen Hubd halten, wenn er gut beschäftigt wird zB Schnüffeltrainig, Tricks/Kunststücke, Sport etc. Das Wohlergehen des Hundes hat nichts mit den zur Verfügung stehenden Quadratmetern zu tun, sondern mit dessen Beziehung zum Menschen, der geistigen und körperlichen Auslastung
Das ist genau die richtige Einstellung! Habe auch nur einen Minigarten,bin aber in ca.10 Minuten im Wald.DAS ist unser Garten🙂!
 
Beitrag-Verfasser
Kirsten
20. Apr. 17:26
Für mich absolut verkehrte Entscheidung
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Sonja
20. Apr. 17:27
Der Garten ist nicht ausschlaggebend. Der tägliche Umgang und die Bezugsperson ist wichtiger. Der Hund wird sich alleine im großen Garten langweilen. Wichtiger sind tägliche Gassigänge mit der Bezugsperson.
 
Beitrag-Verfasser-Bild
Nadine
20. Apr. 17:29
Nein. Aber der Hund hat es wenn alle Umstände zusammen kommen so Besser. Er ist in seinem Revier und nur sehr selten alleine.
 
Beitrag-Verfasser
Stephan
20. Apr. 17:30
Hallo zusammen,ichhabe einen Herdenschutz Mischling, ich bin 6-8 Std täglich draußen,da nützt ein Garten nichts.Erst recht nicht wenn der Hund keinen sozialen Kontakt hat.
 

Du willst mitreden?

Lade dir Dogorama kostenlos im App Store oder Play Store herunter und schon kann es losgehen!
Playstore-Button Appstore-Button