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Dogorama
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Anzahl der Antworten 332
zuletzt 15. Mai

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 

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Melanie
20. Apr. 17:30
Jein, denke das kann man nicht pauschalisieren. Für einige Hunde macht ein Garten durchaus sinn. Da ich im o.g. Prozess nicht dabei war kann ich auch nicht sagen ob die Entscheidung nun richtig oder falsch war.
Sie haben doch beide einen Garten! Nur der eine ist größer.
 
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Angelika
20. Apr. 17:30
Ich habe einen großen Garten und einen großen Hof. Und muß sagen das mein Hund nicht so oft draußen ist darum muß ich immer große Runden laufen. Und das finde ich toll. Also es ist gut einen Garten zuhaben aber nicht zwingend nötig. 😏
 
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S.
20. Apr. 17:31
Das ist immer so! Als ich den Fachanwalt kennenlernte, waren Hunde für ihn nur ärgerliche Tretminenproduzierer … jetzt hat er schon den vierten mit mir und sie lieb(t)en sich alle … 🫶
Gaaaaanz wichtig noch mal erwähnen, dass er Fachanwalt ist 🤣🤣🤣
 
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Sandra
20. Apr. 17:31
Ich kann nur sagen, dass meinen Hunden der Garten immer völlig schnuppe war. Trotz freiem Zugang waren die nur im Garten, wenn ich auch da war. Einfache Lösung: Beide HF stellen sich und rufen den Hund. Zu wem er kommt, bekommt den Hund.😉
 
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Steffi
20. Apr. 17:31
Hmm. Die Züchterin hat gesagt, dass nur einer im Kaufvertrag stehen soll, damit im Falle einer Trennung klar ist, bei wem der Hund bleibt. „Natürlich“ stehe ich drin😜
 
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Tanja
20. Apr. 17:31
Ich kann den Fall nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Ich finde aber einerseits, dass der Hund in der alten Umgebung bleiben sollte. Denn er ist ja schon älter und fühlt sich dort sicherer. Andererseits finde ich es auch besser er wird viel beschäftigt
 
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T.
20. Apr. 17:32
Also, ich denke das die Größe des Hundes entscheidend ist ob er einen Garten braucht, und wie groß dieser sein muss. Grundsätzlich sehen ich es durchaus positiv einen Garten für den Hund zu haben, wenn es allerdings ein Toy-Pudel oder ähnliches ist benötigt er keinen oder nur einen kleinen Garten. PS Hundebesitzer mit 500 Quadratmeter ausbruchsicheren, hundefreundlichem Garten der trotzdem jeden Tag mehrere Kilometer mit seinem Fell Kind läuft
 
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Katrin
20. Apr. 17:32
Sie haben doch beide einen Garten! Nur der eine ist größer.
Der größere Garten ist aber auch gleichzeitig das gewohnte Umfeld beim liebenden Herrchen der zum Teil ganztags daheim ist.
 
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Anke
20. Apr. 17:33
Das geht denke ich am Thema vorbei. Vor Gericht sind Tiere eine Sache, wer den Kauf des Tieres aus seinem Geld nachweisen kann ist der Eigentümer und hat das Recht des Besitzes. Wie bei Waschmaschine usw. ein Sorgerechtsstreit wie bei Kindern ist da nicht vorgesehen.
 
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Marion
20. Apr. 17:34
Was nützt der große Garten wenn der Hund sonst kein Auslauf bekommt? Was ist wichtig ein großes Grundstück und der Hund ist sich selbst überlassen oder man geht mit dem Hund stundenlang spazieren?
 

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