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Dogorama
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Anzahl der Antworten 332
zuletzt 15. Mai

Braucht ein Hund wirklich einen großen Garten? Das Marburger Amtsgericht findet: „Ja“

Hallo zusammen! Wir haben einen spannenden Fall entdeckt, den wir gern mit euch teilen würden. 💭 In Marburg wurde kürzlich ein dramatischer Gerichtsfall verhandelt. Nach einer Scheidung entschied das Amtsgericht, dass ein Hund zum Ex-Mann umziehen muss, weil dieser einen größeren Garten hat. Dabei spielten auch andere emotionale und praktische Aspekte eine Rolle, doch das Gericht sah den Garten als ausschlaggebend an. Der Marburger Fall auf einen Blick: Nach der Trennung eines Paares beanspruchten beide Ex-Partner das „Sorgerecht“ für ihren Berner Sennenhund/Rottweiler-Mix. Die Ex-Frau, bei der der Hund zunächst lebte, argumentierte, sie sei die Hauptbezugsperson. Sie habe ihre Arbeitszeit reduziert und wohne nur zwei Minuten von der Arbeit entfernt. Sie habe eine Erdgeschosswohnung (keine Treppen für den Hund) sowie Zugang zu einem kleinen Garten. Zudem beteuerte sie, sie sei zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus gedrängt worden, in welchem der Ex-Mann nun lebt. Zum Thema emotionale Bindung äußerte sie, der Ex-Mann habe eine Affäre gehabt und in der Zeit den Hund vernachlässigt. Des Weiteren gäbe es häufig eine Fremdbetreuung. Der Ex-Mann hingegen bot einen größeren Garten und war häufig zu Hause. Die Entscheidung des Gerichts ließ jedoch offen, wer von den beiden Ex-Partnern die Hauptbezugsperson für den Hund ist. Es sei zwar offensichtlich, dass beide eine enge Bindung zu dem Hund hätten, heißt es in dem Urteil. Entscheidend sei jedoch, wer sich besser um das Tier kümmern und ihm eine geeignetere Umgebung bieten könne. Demnach scheint eine vertraute Umgebung, die nicht der kleine Garten der Frau ist, für den Hund am besten geeignet zu sein. 1. Emotionale Bindung vs. physischer Raum: Das Gericht entschied, dass der größere Garten für das Wohlbefinden des Hundes wichtiger sei als die tägliche Betreuung und emotionale Bindung der Ex-Frau. Stimmt ihr dem zu? 2. Langzeitbetreuung und Alter des Hundes: Der Hund leidet an Trennungsangst und ist älter, was die Bedeutung einer stabilen Bezugsperson unterstreicht. Kann ein Garten wirklich die emotionale Sicherheit und die Hingabe ersetzen, die eine Bezugsperson bietet? 3. Praktikabilität von Gerichtsentscheidungen: Der Vorschlag des Gerichts, den Hund regelmäßig zwischen den Parteien zu wechseln, wurde von der Ex-Frau als unzumutbar für den Hund abgelehnt. Was denkt ihr darüber? Wir freuen uns auf eure Gedanken. 🐶
 

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Alex
28. Apr. 08:24
2. Wie gesagt... Wenn der Mann zuhause arbeitet, häufiger was unternimmt, kann das auch besser sein für den Hund. In jedem Fall gilt emotionale Stärke und Verlässlichkeit und viel Bewegung vor aktueller Bindung..der Mann ist ja kein Unbekannter
 
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Alex
28. Apr. 08:26
3. No go. Wenn man sich mal trifft oder im Notfall als Vertretung ja.
 
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Heike
29. Apr. 14:00
Sorry nur an einem Garten sollte man dieses nicht aus machen. Das ein Hund der bereits sich an das neue Zuhause der Frau gewöhnt hat wieder umziehen muss ist schlimm für das Tier. Aber in den meisten Fällen wird darauf nicht geachtet...schade
 
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Lena
29. Apr. 14:24
Sorry nur an einem Garten sollte man dieses nicht aus machen. Das ein Hund der bereits sich an das neue Zuhause der Frau gewöhnt hat wieder umziehen muss ist schlimm für das Tier. Aber in den meisten Fällen wird darauf nicht geachtet...schade
Lässt du deinen Hund auch bei dem Täter, wenn er dir geklaut wird und du ihn erst nach einiger Zeit wieder findest ? Letztlich hat die Frau hier nix anderes getan. Tasche und Hund geschnappt und auf und davon, ohne ne Adresse zu hinterlassen (500km entfernt).
 
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Louisa
29. Apr. 16:21
Ich finde die Entscheidung nicht gut. Ein Garten reicht nicht, die Beschäftigung mit dem Hund ist relevant. Es wäre besser, wenn der Hund bei der Frau bleiben würde. Es ist leider sehr oft, dass die Richter falsche Entscheidungen treffen. Die Leidtragenden haben oft keine Handhabe und sind den Entscheidungen der Richter ausgesetzt. Leider ist das oft so.
 
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Louisa
29. Apr. 16:23
Wenn der Hund nicht entsprechend/artgerecht ausgelastet wird, dann hilft auch der größte Garten nicht. Man kann in einer kleinen 1 Zimmer Wohnung einen Hubd halten, wenn er gut beschäftigt wird zB Schnüffeltrainig, Tricks/Kunststücke, Sport etc. Das Wohlergehen des Hundes hat nichts mit den zur Verfügung stehenden Quadratmetern zu tun, sondern mit dessen Beziehung zum Menschen, der geistigen und körperlichen Auslastung
Seh ich auch so
 
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Lena
29. Apr. 17:09
Ich finde die Entscheidung nicht gut. Ein Garten reicht nicht, die Beschäftigung mit dem Hund ist relevant. Es wäre besser, wenn der Hund bei der Frau bleiben würde. Es ist leider sehr oft, dass die Richter falsche Entscheidungen treffen. Die Leidtragenden haben oft keine Handhabe und sind den Entscheidungen der Richter ausgesetzt. Leider ist das oft so.
Hast du das Urteil gelesen? Wahrscheinlich nicht…
 
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konver
8. Mai 11:25
Jein, denke das kann man nicht pauschalisieren. Für einige Hunde macht ein Garten durchaus sinn. Da ich im o.g. Prozess nicht dabei war kann ich auch nicht sagen ob die Entscheidung nun richtig oder falsch war.
gute antwort ich gäbe die selbe!!!!
 
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Nicole
9. Mai 03:48
Ich finde das Urteil nicht korrekt die Bindung des Hundes sollte ausschlaggebend sein
 
Beitrag-Verfasser
Lena
9. Mai 10:23
Ich finde das Urteil nicht korrekt die Bindung des Hundes sollte ausschlaggebend sein
Dann solltest du das richtige Urteil lesen und nicht die hier veröffentlichte einseitige Interpretation 😉
 

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