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Home / Forum / Zucht / FRZ-Zuchtverband, Stammbaum, Ahnentafel - wer kennt sich aus? Erfahrungen !

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Celina
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 67
zuletzt 3. Sept.

FRZ-Zuchtverband, Stammbaum, Ahnentafel - wer kennt sich aus? Erfahrungen !

Liebe Dogorama-Nutzer/innen, Der Hund meines Vaters kommt aus einer Zucht, welche dem Frz-wbkc Verband angehört. Leider ist er vor zwei Jahren erkrankt und kostet uns seit dem super viel Geld und auch Energie. Es handelt sich um einen silbernen Labrador, welcher mittlerweile schon 4 1/2 Jahre alt ist! Laut Stammbaum sind alle Elterntiere bis Verwandte Genotyp N/N frei getestet. Komisch, unser Hund hat jedoch eine Genkrankheit. Irgendwas kann hier also nicht stimmen. Also forschte ich nach und kam auf ganz suspekte Themen die den FRZ-Verband anbelangen. Die Züchterin hatte ich direkt damit kontaktiert, die Antwort natürlich „das ist mir neu, unsere Hunde haben alle keine Berührungspunkte mit dieser Krankheit“ ! Wir haben unseren Hund damals über eine Anzeige gefunden „Labrador aus toller Zucht sucht noch ein Zuhause“ - es wirkte alles super professionell & für uns als Laien nicht so, als müsste man sich Gedanken machen. Wir fühlten uns eigentlich ganz gut aufgehoben. Umso mehr sind wir natürlich nun enttäuscht. 🥺 Jetzt jedoch im Nachhinein, ist man immer schlauer und nach langem nachforschen merken wir - hier stimmt etwas nicht!! Da stinkt etwas GANZ gewaltig! Daher meine Frage: - hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit Züchtern aus dem Frz Verband gehabt ? - eventuell selbst einen Hund mit Frz Stammbaum? - wer kann mit Stammbaum / Ahnentafel Forschung weiterhelfen !? - wer kennt sich rechtlich in solchen Angelegenheiten aus ? WIR SIND UM JEDE HILFE DANKBAR 💓🙆🏼‍♀️
 

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Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Sept. 18:18
Stimmt nicht. Inzestzucht ist die Verpaarung Geschwister bzw Tochter/ Vater oder Sohn/Mutter. Das ist im VDH und sehr vielen anderen Vereinen verboten. Linienzucht ist Verwandtschaft 3. Grades und erlaubt.
Danke für die Korrektur! „Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Voll-ge- schwister untereinander) sowie Halbgeschwisterverpaarungen sind verboten.“
 
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Das B-Team
3. Sept. 18:19
Danke für die Korrektur! „Paarungen von Verwandten 1. Grades – Inzest (Eltern x Kinder/Voll-ge- schwister untereinander) sowie Halbgeschwisterverpaarungen sind verboten.“
Inzestzucht ist rechtlich weitestgehend verboten.
 
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Das B-Team
3. Sept. 18:20
Das ist unter Umständen nicht mal verwerflich und war unter Umständen auch noch so als diese Zuchtordnung geschrieben wurde. Die Regel wurden auch unterm VDH erst in den letzten Jahren verschärft.
Inzestzucht ist verwerflich, Inzucht für mich persönlich auch, rechtlich leider nicht.
 
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Dogorama-Mitglied
3. Sept. 18:22
Inzestzucht ist rechtlich weitestgehend verboten.
Inzest IST verboten. Eine Zucht mit Verwandtschaft 2. Grades also rückzuchtung auf Eltern muss verdammt gut per Antrag begründet werden, sämtliche Gesundheitstest der Vorfahren sind einzureichen und je nach Rasse sind die Chancen für eine Genehmigung "heute" bei 10 bis 0%
 
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Das B-Team
3. Sept. 18:23
Inzest IST verboten. Eine Zucht mit Verwandtschaft 2. Grades also rückzuchtung auf Eltern muss verdammt gut per Antrag begründet werden, sämtliche Gesundheitstest der Vorfahren sind einzureichen und je nach Rasse sind die Chancen für eine Genehmigung "heute" bei 10 bis 0%
Siehe Gutachten der Bundestierärztekammer: Es gibt Ausnahmen.
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Sept. 18:27
Siehe Gutachten der Bundestierärztekammer: Es gibt Ausnahmen.
Sagte ich dich ca. 10% der Anträge werden erlaubt je nach Rasse und wie viel Hunde in der Population zur Verfügung stehen. Im Normalfall wird es aber abgelehnt und die Anträge sind auch sehr selten. Bei vielen Rassen ist das kein Thema ! Muriel kannst du der Themenstarterin jetzt mit deinem fundierten wissen weiter helfen. Im hier und jetzt ... Die Züchterin gibt es wohl gar nicht mehr, der Verband selbst ist wohl auch wenig aktiv. Gewährleistung ist vorbei .... Und nun? Was soll Celine weiterhelfen ...
 
Beitrag-Verfasser
Dogorama-Mitglied
3. Sept. 18:30
Inzest IST verboten. Eine Zucht mit Verwandtschaft 2. Grades also rückzuchtung auf Eltern muss verdammt gut per Antrag begründet werden, sämtliche Gesundheitstest der Vorfahren sind einzureichen und je nach Rasse sind die Chancen für eine Genehmigung "heute" bei 10 bis 0%
Aber eben weil es ja verboten ist, kann ich mir vorstellen, dass die Damen und Herren da ähnlich wie ich dachten, Inzest wäre etwas weiter gefasst als nur ersten Verwandtschaftsgrad 🤔 weil sonst wäre der Zusatz ja nur Deko. Spricht natürlich nochmal gegen diesen Verband und hilft Celine nicht weiter, aber wenn wir schon bei dem Thema sind. Find ich echt spannend 😅 Danke für deine Ausführung
 

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