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Andreas
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 366
zuletzt 18. Juni

Überbiss beim Welpe

Hallo zusammen, was denkt Ihr den bei einem Überbiss? Mein kleiner Welpe (11 Wochen alt) hat so wie ich das sehe einen Überbiss oder was denkt Ihr? Auf dem Kaufvertrag vom Welpen steht bei Gebiss: OK. Viele Grüße Andy
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:03
Das steht hier auch
Naja, wenn der Züchter nun sagt, dass dieser Mangel bekannt war, was dann? Die Beweispflicht liegt ja dann bei dir...
 
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Lina
25. März 10:07
Naja, wenn der Züchter nun sagt, dass dieser Mangel bekannt war, was dann? Die Beweispflicht liegt ja dann bei dir...
Wenn wir davon ausgehen dass der Verkäufer keine Privatperson ist dann ist die Beweislast umgekehrt, bzw. es wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag
 
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Andreas
25. März 10:11
Naja, wenn der Züchter nun sagt, dass dieser Mangel bekannt war, was dann? Die Beweispflicht liegt ja dann bei dir...
Naja ich hab ja das „Protokoll“ vom Tierarzt welches zwei Wochen vor Abholung erstellt wurde und naja ein Rückbiss entwickelt sich ja nicht innerhalb zwei Wochen
 
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Sonja
25. März 10:11
Ja hatte beide Elterntiere gesehen und haben ein guten Eindruck gemacht.
Und Tierarztbefunde, Zuchterlaubnis mit diesen Tieren wurden dir auch gezeigt, sowie Ahnentafel von ihnen vorgelegt. ? Weil über/Unterbiss ist meist genetisch bedingt und wird vererbt, mit solchen Elterntieren sollte und "darf" nicht eigentlich nicht gezüchtet werden. Auch wenneun Hund einen guten Eindruck macht heißt es ja noch lange nicht das er gesund und auch "Zuchttauglich" ist....
 
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Christa
25. März 10:12
Naja ich hab ja das „Protokoll“ vom Tierarzt welches zwei Wochen vor Abholung erstellt wurde und naja ein Rückbiss entwickelt sich ja nicht innerhalb zwei Wochen
Ich würde mit dem Tierart Kontakt aufnehmen
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:15
Wenn wir davon ausgehen dass der Verkäufer keine Privatperson ist dann ist die Beweislast umgekehrt, bzw. es wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag
Ich dachte es geht um einen Hobbyzüchter, also um einen privatkauf?
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:17
Naja ich hab ja das „Protokoll“ vom Tierarzt welches zwei Wochen vor Abholung erstellt wurde und naja ein Rückbiss entwickelt sich ja nicht innerhalb zwei Wochen
Steht da auch eine Anschrift mit Telefonnummer? Ich würde einfach mal anrufen und nach der Email Adresse fragen, Bilder vom Hund hinschicken und von seinem Protokoll. So. Kann das ja auch nicht gehen. Möchtest du den Hund überhaupt behalten? Vlt wäre da ein Anwalt für Tierrecht hilfreich.
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:17
Ich finde es sehr schade, was dir mit dem Welpen passiert ist Andreas.

Ich kenne mich mit Züchtern zum Beispiel auch nicht aus und vermutlich hätte das alles auch einen seriösen Eindruck auf mich gemacht.
Gerade beim ersten Hund ist man immer sehr gutgläubig und kennt sich einfach nicht aus.

Ich hoffe du bekommst zumindest eine Teilbetrag des Kaufpreises zurück, um damit die Zahnarztkosten zu bezahlen (auch wenn das bei weitem nicht reichen wird, so wie es einige hier aus Erfahrung einschätzen).

Der Hund kann nichts dafür, es ist echt traurig, daß euer gemeinsames Leben so anfängt. Ich hoffe du lässt dich nicht entmutigen!
 
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Lina
25. März 10:19
Ich dachte es geht um einen Hobbyzüchter, also um einen privatkauf?
Das ist ja genau das was zu prüfen ist und was ein Anwalt (Zivilrecht da Kaufrecht) auch tun wird :)
 
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Sonja
25. März 10:23
Ich würde auch erstmal den Züchter darauf ansprechen. Am besten nachweisbar per WhatsApp, Email etc. Vlt wussten sie dies ja auch garnicht und der Fehler liegt beim Tierarzt. Eine Krankenversicherung kannst du noch abschließen, würde ich dann aber zügig machen und eine möglichst ohne Wartezeit, da fällt mir nur die uelzener ein,istbaber teuer. Wenn du danach zum Tierarzt Check gehst, siehst du das dann halt zum ersten Mal... Obs tatsächlich so einfach läuft weiss ich aber nicht.
Punkt 1 WhatsApp gilt vor Gericht nicht als Nachweis, "geschäftliches" ( kauf/ Verkauf von gewerblich) darf eigentlich gar nicht über WhatsApp laufen Datenschutz etc. 2) wieso liegt der Fehler beim TA ? Ein TA füllt normalerweise keine solchen Protokolle , besonders nicht ohne Stempel und Unterschrift das die Angaben richtig sind aus, und sowas liegt ja nicht vor. 3) das was du da bez. Krankenversicherung vorschlägst ist Betrug, und kein seriöser TA würde da mitspielen. Über/Unterbiss ist immer angeboren das entsteht nicht irgendwann einfach so, also ist es eine nachweisliche Vorerkrankung/Vorbelastung die nunmal nicht vertuscht werden kann wenn's um die Kostenerstattung der Gebisskorrektur geht, oder Probleme die ohne Korrektur auch später entstehen können...