Ich hab jetzt nochmal mit den Züchtern geredet und die sind überhaupt nicht Gesprächsbereit. Laut Ihnen haben beide Elterntiere ne Ahnentafel und VDH Papiere. Erblich könnte es nicht sein und deren TA welches das Gesundheitszeugnis ausgestellt hat meinte das sich das noch verwächst. Mit 8 Wochen als dieses erstellt wurde, war noch nichts sichtbar.
Dann solltest du dir überlegen, ob du einen Anwalt einschalten möchtest. Alleine wirst du nicht weiterkommen. Allerdings solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, sonst werden die Kosten immens hoch sein.
Und zuerst solltest du überhaupt überlegen, ob du den Hund behalten möchtest, damit der Anwalt vielleicht zunächst mal einen deutlichen Brief schreiben kann. Die kommenden Tierarztkosten wirst du so oder so nicht einklagen können. Wenn überhaupt den Kaufpreis und die bis jetzt entstandenen Kosten. Dann müsstest du den Welpen aber zurück geben.
Sehr wahrscheinlich ist aber garnix möglich, weil er privat ist und sich durch den Vertrag abgesichert hat.
Gegen den Tierarzt könnte man eventuell vorgehen !