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Andreas
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zuletzt 18. Juni

Überbiss beim Welpe

Hallo zusammen, was denkt Ihr den bei einem Überbiss? Mein kleiner Welpe (11 Wochen alt) hat so wie ich das sehe einen Überbiss oder was denkt Ihr? Auf dem Kaufvertrag vom Welpen steht bei Gebiss: OK. Viele Grüße Andy
 
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Simone
26. März 10:25
Es kann sein, dass der Verkäufer das selbst nicht wusste. Und wenn doch, dann kann er sich drauf rausreden. Der Käufer hat die Gelegenheit bekommen, sich den Welpen genau anzuschauen. Ihm ist auch nichts aufgefallen. Wenn er einen Anwalt kennt oder eine Versicherung hat, dann sollte man das überprüfen. Ansonsten sind die Kosten für rechtlichen Beistand viel zu hoch. Zuerst sollte überhaupt erstmal Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen werden. Vielleicht wusste er es tatsächlich nicht und ist kulant , in welcher Form auch immer. Natürlich sollte zunächst die Entscheidung getroffen werden, ob man den Welpen überhaupt behalten möchte.
Wenn ich mir ein wurf anschaue ist das erste was ich schaue ob das Gebiss richtig angelegt ist ob ein nabelbruch vorhanden ist und bei einem rüden ob 2 Hoden vorhanden sind. Dann ob der welpe ein natürlichen Bewegungsablauf hat
 
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Andreas
26. März 10:28
Er ist kein Züchter. Der Hund wurde laut Vertrag von einer privaten Person an eine private Person verkauft und in dem Vertrag ist vermerkt das er den Hund nicht mehr zurück nimmt usw das hätte ich nie unterschrieben weiter unten ist irgendwo ein bild vom Vertrag
Naja aber nur nicht zurück nimmt wegen Nichteingewöhnung/Unverträglichkeit
 
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Dogorama-Mitglied
26. März 10:28
Wenn ich mir ein wurf anschaue ist das erste was ich schaue ob das Gebiss richtig angelegt ist ob ein nabelbruch vorhanden ist und bei einem rüden ob 2 Hoden vorhanden sind. Dann ob der welpe ein natürlichen Bewegungsablauf hat
Aber du kennst dich aus.. Er hat sich leider einfach nicht informiert...
 
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Simone
26. März 10:30
Naja aber nur nicht zurück nimmt wegen Nichteingewöhnung/Unverträglichkeit
Da steht aber oben drüber auch bei auf tretend Mängel im Wachstum und auch bei äußeren Mängel
 
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Michi
26. März 10:31
Naja aber nur nicht zurück nimmt wegen Nichteingewöhnung/Unverträglichkeit
Warum rufst du ihn nicht einfach mal an oder nimmst die Kleine und besuchst ihn?
Das wäre doch eigentlich das 1. was man tun sollte. Auch um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern.
Vielleicht ist er kulant?!
 
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Simone
26. März 10:31
Warum rufst du ihn nicht einfach mal an oder nimmst die Kleine und besuchst ihn? Das wäre doch eigentlich das 1. was man tun sollte. Auch um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Vielleicht ist er kulant?!
Genau das dachte ich auch
 
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Michi
26. März 10:34
Da steht aber oben drüber auch bei auf tretend Mängel im Wachstum und auch bei äußeren Mängel
Und dort steht....sichtbare Mängel gelten als genehmigt !
Wenn das unterschrieben wurde, dann ist er raus aus der Nummer!
 
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𝔍𝔢𝔰𝔰𝔦𝔠𝔞
26. März 10:35
Warum rufst du ihn nicht einfach mal an oder nimmst die Kleine und besuchst ihn? Das wäre doch eigentlich das 1. was man tun sollte. Auch um dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Vielleicht ist er kulant?!
Wäre hinfahren nicht besser als zu telefonieren?
Beim telefonieren kann er einfach den Hörer auflegen. Und wenn er mit der kleinen hinfährt und das zeigt wäre das doch besser oder?
 
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Andreas
26. März 10:35
Da steht aber oben drüber auch bei auf tretend Mängel im Wachstum und auch bei äußeren Mängel
Ja aber es ist laut TA nachweisbar das der Mangel vor Kaufdatum war und eigentlich arglist ist. Arglist muss ja nicht heißen das es Vorsatz war. Arglist bedeutet ja ebenfalls auch weil man es einfach nicht besser wusste.
 
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Dogorama-Mitglied
26. März 10:36
Und dort steht....sichtbare Mängel gelten als genehmigt ! Wenn das unterschrieben wurde, dann ist er raus aus der Nummer!
Zählt das Gebiss als sichtbar bei einem Mangel?