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Andreas
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zuletzt 18. Juni

Überbiss beim Welpe

Hallo zusammen, was denkt Ihr den bei einem Überbiss? Mein kleiner Welpe (11 Wochen alt) hat so wie ich das sehe einen Überbiss oder was denkt Ihr? Auf dem Kaufvertrag vom Welpen steht bei Gebiss: OK. Viele Grüße Andy
 
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Michi
25. März 14:58
Na ja wen dem "Welpenproduzierer" sowas nicht "auffält" hat er entweder 0,00 Ahnung und/ oder es ist ihm egal. Das mit der Formulierung stimmt aber es war dann wohl zu dem Zeitpunkt den Parteien "Tierarzt" und "Vermehrer" bekannt, der Käufer war ja zur Zeit des Checks Formular-Ausfüllung. eine Drittpartei...Auch wenn jetzt einige sagen "ist doch Korinthen-kackerei" ist es rechtlich gesehen eben nicht . Das ganze kann man drehen und wenden es ist und bleibt Betrug. Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt Einschalten und versuchen einen "Schadensersatz Zahlung" zu bekommen zumal jetzt auch nicht niedere TA kosten auf dich zukommen, sofern du das so gut wie eben möglich richten lässt.... Selbst wenn du kein Geld zu sehen bekommst...(mir) wäre es auch wichtig dem Vermehrer die "Hölle heiß zu machen" in der Hoffnung das er in Zukunft , ohne Zuchtbescheinigung, mit den beiden Elterntieren, nicht mehr Welpen produziert . Die Möglichkeit das die beiden sonst auch nicht wirklich gesund/Zuchttauglich sind, ist relativ hoch.
Sehe ich anders. Dem Vermehrer muss das nicht bekannt gewesen sein.Den Tierarzt könnte man mit dem entsprechenden Formular belangen, aber dann müssen da auch die Formulierungen stimmen. Bei einem privaten Verkäufer sieht es halt anders aus, als bei einem gewerblichen.
Der Käufer hatte die Möglichkeit, sich den Welpen genau anzuschauen.
 
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Michi
25. März 14:59
Na ja wen dem "Welpenproduzierer" sowas nicht "auffält" hat er entweder 0,00 Ahnung und/ oder es ist ihm egal. Das mit der Formulierung stimmt aber es war dann wohl zu dem Zeitpunkt den Parteien "Tierarzt" und "Vermehrer" bekannt, der Käufer war ja zur Zeit des Checks Formular-Ausfüllung. eine Drittpartei...Auch wenn jetzt einige sagen "ist doch Korinthen-kackerei" ist es rechtlich gesehen eben nicht . Das ganze kann man drehen und wenden es ist und bleibt Betrug. Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt Einschalten und versuchen einen "Schadensersatz Zahlung" zu bekommen zumal jetzt auch nicht niedere TA kosten auf dich zukommen, sofern du das so gut wie eben möglich richten lässt.... Selbst wenn du kein Geld zu sehen bekommst...(mir) wäre es auch wichtig dem Vermehrer die "Hölle heiß zu machen" in der Hoffnung das er in Zukunft , ohne Zuchtbescheinigung, mit den beiden Elterntieren, nicht mehr Welpen produziert . Die Möglichkeit das die beiden sonst auch nicht wirklich gesund/Zuchttauglich sind, ist relativ hoch.
Dass er keine Ahnung hat oder es ihm egal ist, das ist tatsächlich sehr wahrscheinlich.
 
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Michi
25. März 15:03
Na ja wen dem "Welpenproduzierer" sowas nicht "auffält" hat er entweder 0,00 Ahnung und/ oder es ist ihm egal. Das mit der Formulierung stimmt aber es war dann wohl zu dem Zeitpunkt den Parteien "Tierarzt" und "Vermehrer" bekannt, der Käufer war ja zur Zeit des Checks Formular-Ausfüllung. eine Drittpartei...Auch wenn jetzt einige sagen "ist doch Korinthen-kackerei" ist es rechtlich gesehen eben nicht . Das ganze kann man drehen und wenden es ist und bleibt Betrug. Ich würde da auf jeden Fall einen Anwalt Einschalten und versuchen einen "Schadensersatz Zahlung" zu bekommen zumal jetzt auch nicht niedere TA kosten auf dich zukommen, sofern du das so gut wie eben möglich richten lässt.... Selbst wenn du kein Geld zu sehen bekommst...(mir) wäre es auch wichtig dem Vermehrer die "Hölle heiß zu machen" in der Hoffnung das er in Zukunft , ohne Zuchtbescheinigung, mit den beiden Elterntieren, nicht mehr Welpen produziert . Die Möglichkeit das die beiden sonst auch nicht wirklich gesund/Zuchttauglich sind, ist relativ hoch.
Wenn man einen Anwalt einschalten möchte, dann ist das Höchste, was man zu erwarten hat 900 Euro und den Welpen zurück geben. Der Verkäufer hat, wenn überhaupt, eine Nachbesserungspflicht. Er kann den Kaufpreis oder einen anderen Welpen geben.
Aber er muss nicht für kommende Tierarztkosten aufkommen.
 
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Marina
25. März 15:07
Ok das hört sich ja richtig schlimm an 🙈. Hab sie erst seit einer Woche und das Dokument hatte ich bekommen.
Unser Yorki hat auch einen Überbiss. Haben wir beim Kauf auch nicht gemerkt. Bei ihm sind die unteren Zähne glücklicher Weise garnicht erst angelegt, um in den Oberkörper zu wachsen. Aber das muss wirklich vom Tierarzt kontrolliert und das Wachsen der Zähnchen überwacht werden.
Wenn Du viel Geld bezahlt hast und es tatsächlich ein Zuchthund ist, solltest Du den Züchter schon informieren.
Abgesehen davon ist es für den Hund nicht schlimm. Darfst nur nicht mit ihm oder ihr züchten, sonst wird es weitergegeben.
Unser Yorki ist trotz seines Überbisses trotzdem Unser Herzenshund 😍
 
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Michi
25. März 15:17
Wenn man von einem Privatmann einen Hund kauft und nach einen Woche lahmt der, wird untersucht und hat HD, dann hat man auch Pech gehabt. Bei Sachen ist das ebenso. Gekauft wie gesehen.
 
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Sonja
25. März 15:17
Sehe ich anders. Dem Vermehrer muss das nicht bekannt gewesen sein.Den Tierarzt könnte man mit dem entsprechenden Formular belangen, aber dann müssen da auch die Formulierungen stimmen. Bei einem privaten Verkäufer sieht es halt anders aus, als bei einem gewerblichen. Der Käufer hatte die Möglichkeit, sich den Welpen genau anzuschauen.
Ja das schon aber trotzdem ist es von TA Seite aus Betrug und oder Verschleierung . Das einem TA eine Kieferfehlstellung in dem Ausmaß entgeht kann er nicht behaupten wenner gleichzeitig kompetent sein/erscheinen will..Aber es ist ja nicht selten das TA und Vermehrer gemeinsame Sache machen, ist ja auch bei Pferdekauf nichts anderes, daher sollte man ja bei AKU möglichst immer den eigenen TA , damit beauftragen, resp selbst einen aussuchen, und nicht einen der vom Verkäufer empfohlen wird...
 
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Michi
25. März 15:18
Ja das schon aber trotzdem ist es von TA Seite aus Betrug und oder Verschleierung . Das einem TA eine Kieferfehlstellung in dem Ausmaß entgeht kann er nicht behaupten wenner gleichzeitig kompetent sein/erscheinen will..Aber es ist ja nicht selten das TA und Vermehrer gemeinsame Sache machen, ist ja auch bei Pferdekauf nichts anderes, daher sollte man ja bei AKU möglichst immer den eigenen TA , damit beauftragen, resp selbst einen aussuchen, und nicht einen der vom Verkäufer empfohlen wird...
Sag ich ja...wenn kann man den Tierarzt belangen....
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 15:39
Sag ich ja...wenn kann man den Tierarzt belangen....
Falls es überhaupt jemals einen Tierarzt dazu gab.
Papiere lassen sich ausdrucken, fälschen und kopieren.
Auf WEIDEZAUN.INFO
können sogar
Voss.Pet Micro-Chip/ Tierchips für 10 € bestellt werden, inkl der Nadel/ Spritze und der ID Zahlen Aufkleber ........DE
😖So einfach 🫣
Mit gratis Registrierung bei Tasso
 
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Simone
25. März 15:43
Falls es überhaupt jemals einen Tierarzt dazu gab. Papiere lassen sich ausdrucken, fälschen und kopieren. Auf WEIDEZAUN.INFO können sogar Voss.Pet Micro-Chip/ Tierchips für 10 € bestellt werden, inkl der Nadel/ Spritze und der ID Zahlen Aufkleber ........DE 😖So einfach 🫣 Mit gratis Registrierung bei Tasso
Das ist echt erschreckend
 
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Michi
25. März 15:48
Falls es überhaupt jemals einen Tierarzt dazu gab. Papiere lassen sich ausdrucken, fälschen und kopieren. Auf WEIDEZAUN.INFO können sogar Voss.Pet Micro-Chip/ Tierchips für 10 € bestellt werden, inkl der Nadel/ Spritze und der ID Zahlen Aufkleber ........DE 😖So einfach 🫣 Mit gratis Registrierung bei Tasso
Wenn das so wäre, dann könnte man ihn wegen Betruges belangen. Glaube ich aber nicht.
Vielleicht sollte man erstmal mit diesem Tierarzt Kontakt aufnehmen und ihn Stellung nehmen lassen. Dann kommt vielleicht etwas Licht ins Dunkel...