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Andreas
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Anzahl der Antworten 366
zuletzt 18. Juni

Überbiss beim Welpe

Hallo zusammen, was denkt Ihr den bei einem Überbiss? Mein kleiner Welpe (11 Wochen alt) hat so wie ich das sehe einen Überbiss oder was denkt Ihr? Auf dem Kaufvertrag vom Welpen steht bei Gebiss: OK. Viele Grüße Andy
 
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Sonja
25. März 10:25
Ne ist das richtige Dokument. Es klebt ja die Chip-Nummer auf dem Dokument, die mit dem Impfpass übereinstimmt.
Hat dein TA die Chipnummer ausgelesen und verglichen ? Also die Identität bestätigt? Weil wenn nicht heisst es nicht das die Nummer auch zum Hund gehört. Wenn es keine Verwechslung ist ist es eindeutig Betrug/Verschleierung ...
 
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Sonja
25. März 10:34
Naja ich hab ja das „Protokoll“ vom Tierarzt welches zwei Wochen vor Abholung erstellt wurde und naja ein Rückbiss entwickelt sich ja nicht innerhalb zwei Wochen
Ist auf diesem "Protokoll" Stempel Datum und Unterschrift vom TA ? Wenn ja erstmal den kontaktieren, solche "Protokolle" werden auch manchmal gefälscht besonders wenn ein "gewerblicher Vermehrer" oder ähnliches dahinter steckt. Ich würde auch meinen TA das Protokoll zeigen und fragen was er dazu meint, ein seriöser TA "übersieht" eine solche Kieferfehlstellung normalerweise nicht... Wenn es absichtlicher Betrug/Falschangabe war wird er wohl kaum zum "Kollegen" halten..
 
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Sonja
25. März 10:38
Ich dachte es geht um einen Hobbyzüchter, also um einen privatkauf?
Selbst bei einem Privatkauf mit Kaufvertrag und "Protokoll" gibt's gesetzliche Regeln und auch dort ist ein ne Falschangabe also wie hier "Kiefer in Ordnung" ganz einfach Betrug...
 
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Michi
25. März 10:41
Verstehe ich das richtig? Die Person nimmt den Hund bei Nichteingewöhnung nicht zurück? Unfassbar für nen "Züchter", die stehen einem eigentlich immer zur Seite. Sichtbare Mängel gelten als genehmigt? Ohoh...
Sichtbare Mängel bedeuten , dass sie bei oder vor Übergabe dokumentiert wurden.
 
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Andreas
25. März 10:44
Punkt 1 WhatsApp gilt vor Gericht nicht als Nachweis, "geschäftliches" ( kauf/ Verkauf von gewerblich) darf eigentlich gar nicht über WhatsApp laufen Datenschutz etc. 2) wieso liegt der Fehler beim TA ? Ein TA füllt normalerweise keine solchen Protokolle , besonders nicht ohne Stempel und Unterschrift das die Angaben richtig sind aus, und sowas liegt ja nicht vor. 3) das was du da bez. Krankenversicherung vorschlägst ist Betrug, und kein seriöser TA würde da mitspielen. Über/Unterbiss ist immer angeboren das entsteht nicht irgendwann einfach so, also ist es eine nachweisliche Vorerkrankung/Vorbelastung die nunmal nicht vertuscht werden kann wenn's um die Kostenerstattung der Gebisskorrektur geht, oder Probleme die ohne Korrektur auch später entstehen können...
Es befindet sich ein Stempel vom TA mit Unterschrift auf dem Dokument. Wegen Datenschutz und so hab ich das nicht auf dem Bild.
 
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Michi
25. März 10:46
Naja ich hab ja das „Protokoll“ vom Tierarzt welches zwei Wochen vor Abholung erstellt wurde und naja ein Rückbiss entwickelt sich ja nicht innerhalb zwei Wochen
Dann kann man den Tierarzt in Regress nehmen. Wenn da exakt mit Datum, Stempel und Unterschrift vermerkt wurde, dass der Welpe untersucht und für mangelfrei befunden wurde.
Beim Pferdekauf ist das ebenso.
Höchstwahrscheinlich ist das ein Privatverkäufer. Da wirst du wahrscheinlich keine Möglichkeiten haben . Ausser er kommt dir auf Kulanz entgegen.
Es gilt da ....gekauft wie gesehen....bedeutet, dass der Käufer die Möglichkeit hatte das " Kaufobjekt" ausführlich in Augenschein zu nehmen und für gut zu befinden.
Einen Mangel hätte man dann aufzeigen müssen.
 
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Sonja
25. März 10:47
Es befindet sich ein Stempel vom TA mit Unterschrift auf dem Dokument. Wegen Datenschutz und so hab ich das nicht auf dem Bild.
Na dann ist wenn das Protokoll nicht gefälscht ist , der TA entweder blind und unfähig oder er macht mit dem "Züchter" gemeinsame Sache. Also entweder "Kunstfehler" oder "Betrug"....schon deswegen würde ich mal mit dem eigenen TA darüber sprechen und auch Rechtlich vorgehen
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:50
Was mich interessiert,wie kommt der Welpe damit zurecht?
Wie klappt das fressen?

Natürlich könnte man alle Hebel in Bewegung setzen.
Anwalt,TA, Züchter/Vermehrer kontaktieren....
Kostet alles Zeit und es entstehen noch mehr Kosten .
Es könnte viel Zeit vergehen ,mit Schriftverkehr und hin und her Klagen.
Sollte man auch bedenken, möchte ich das ?
Oder lieber zeitnah einen TA der auf Zahnheilkunde spezialisiert ist aufsuchen und behandeln lassen.
Die Welpenzeit ist kurz und die möchte man doch gerne genießen.🐶🧐
Ich glaube es wird schwierig und Nervenraubend dagegen anzugehen,leider.
 
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Christa
25. März 10:52
Es befindet sich ein Stempel vom TA mit Unterschrift auf dem Dokument. Wegen Datenschutz und so hab ich das nicht auf dem Bild.
Jeder seriöse Züchter nimmt seine eigenen Tiere zurück er will ja nicht das sie im Tierheim landen
 
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Dogorama-Mitglied
25. März 10:55
Punkt 1 WhatsApp gilt vor Gericht nicht als Nachweis, "geschäftliches" ( kauf/ Verkauf von gewerblich) darf eigentlich gar nicht über WhatsApp laufen Datenschutz etc. 2) wieso liegt der Fehler beim TA ? Ein TA füllt normalerweise keine solchen Protokolle , besonders nicht ohne Stempel und Unterschrift das die Angaben richtig sind aus, und sowas liegt ja nicht vor. 3) das was du da bez. Krankenversicherung vorschlägst ist Betrug, und kein seriöser TA würde da mitspielen. Über/Unterbiss ist immer angeboren das entsteht nicht irgendwann einfach so, also ist es eine nachweisliche Vorerkrankung/Vorbelastung die nunmal nicht vertuscht werden kann wenn's um die Kostenerstattung der Gebisskorrektur geht, oder Probleme die ohne Korrektur auch später entstehen können...
Zu Punkt 1: Whatsapp gilt, das hatte ich beim autokauf auch schon.

Zu Punkt 2: Wieso liegt der Fehler nicht beim Tierarzt?? Er hat es ausgefüllt, unterschrieben und seinen Stempel draufgemacht.

Zu Punkt 3:
Es ist erst Betrug, wenn die Versicherung nachweisen kann, dass er vor Vertragsabschluss davon wusste. Hat sich aber jetzt ja erledigt, weil er bereits eine OHNE zahnzusatz abgeschlossen hat.