Punkt 1 WhatsApp gilt vor Gericht nicht als Nachweis, "geschäftliches" ( kauf/ Verkauf von gewerblich) darf eigentlich gar nicht über WhatsApp laufen Datenschutz etc. 2) wieso liegt der Fehler beim TA ? Ein TA füllt normalerweise keine solchen Protokolle , besonders nicht ohne Stempel und Unterschrift das die Angaben richtig sind aus, und sowas liegt ja nicht vor. 3) das was du da bez. Krankenversicherung vorschlägst ist Betrug, und kein seriöser TA würde da mitspielen. Über/Unterbiss ist immer angeboren das entsteht nicht irgendwann einfach so, also ist es eine nachweisliche Vorerkrankung/Vorbelastung die nunmal nicht vertuscht werden kann wenn's um die Kostenerstattung der Gebisskorrektur geht, oder Probleme die ohne Korrektur auch später entstehen können...
Zu Punkt 1: Whatsapp gilt, das hatte ich beim autokauf auch schon.
Zu Punkt 2: Wieso liegt der Fehler nicht beim Tierarzt?? Er hat es ausgefüllt, unterschrieben und seinen Stempel draufgemacht.
Zu Punkt 3:
Es ist erst Betrug, wenn die Versicherung nachweisen kann, dass er vor Vertragsabschluss davon wusste. Hat sich aber jetzt ja erledigt, weil er bereits eine OHNE zahnzusatz abgeschlossen hat.