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D.
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Anzahl der Antworten 25
zuletzt 4. Dez.

Nach Bissverletzung keine Reaktion des haftenden Halters

Hallo, mein Hund wurde in der Tierbetreuung von einem anderen Hund gebissen. Die Bissverletzung und der entstandene Abszess musste vom Tierarzt behandelt werden, dementsprechend entstehen Kosten. Was ist, wenn der haftende Halter sich weder mit mir in Verbindung gesetzt hat noch meine E-Mails beantwortet. Normalerweise müsste er es doch seiner Tierhaftpflichtversicherung melden und auch von mir Daten verlangen, um es seiner Versicherung mitzuteilen. Wie soll ich mich verhalten? Eine Tierarztrechnung wurde von mir bereits beglichen wegen der Fälligkeitsfrist. Wie wäre die weitere Vorgehensweise, wenn der Halter überhaupt nicht reagiert? Bleibe ich auf den Tierarztrechnungen sitzen?
 
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D.
3. Dez. 15:52
Wenn es auf dem Gelände der Huta passiert ist, dann müsste die Betreiberin eigentlich Interesse daran haben, dass die Sache geklärt wird. Warum schaltet sie sich nicht ein?
Die Betreuerin werden wir auf jeden Fall auch noch hinzu schalten, sie war ja auch Zeugin. Wir werden es die Woche no persönlich mit ihr klären.
 
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D.
3. Dez. 15:53
So tät ich es auch handhaben. Ein Einwurf-Einschreiben ist eine rechtssichere Zustellung im Gegensatz zu E-Mails. Im Brief würde ich zusätzlich dem Betreffenden eine konkrete Frist setzen, bis zu welchem Datum man eine Antwort erwartet.
Danke für deine Antwort, die Mail hat der Halter erhalten. Aber vielleicht ist der Brief mit Fristsetzung nochmal eine sichere Variante für uns.
 
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D.
3. Dez. 15:57
Der andere Halter muss seine Versicherung nicht einschalten. Aber er haftet für den Schaden. Schreib einen Brief und schick ihn per Einschreiben an den Halter, damit Du einen Nachweis hast, dass er angekommen ist. Reagiert er nicht, schaltest Du einen Rechtsanwalt ein.
Danke für die Antwort. Die Mail hat derjenige erhalten, dass wissen wir. Aber werden das mit dem Brief noch in Angriff nehmen.
 
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Janina
3. Dez. 16:49
Hallo, sorry, aber sobald der Halter weder einseitig ist noch reagiert, sofort bei der Polizei Strafanzeige erstatten, ihr glaubt gar nicht, wie schnell Bewegung in der Sache kommt, Spreche aus Erfahrung,wenn das nicht hilft, sofort Anwalt einschalten, hatte so etwas vor ein paar Jahren, der Fall wurde innerhalb kürzester Zeit zu meinen Gunsten erledigt!
Eigentlich bin ich nur stille Mitleserin - aber bei sowas werde ich neugierig: wegen welchem Delikt stellt man da Strafanzeige bei der Polizei?
 
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Simone
3. Dez. 16:59
Eigentlich bin ich nur stille Mitleserin - aber bei sowas werde ich neugierig: wegen welchem Delikt stellt man da Strafanzeige bei der Polizei?
Sachbeschädigung
 
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Janina
3. Dez. 17:18
Sachbeschädigung
Die gibt es ja nur in vorsätzlich. Die Chancen das nachzuweisen, wenn der Hund sogar geeignet ist, in einer Hundebetreuung betreut zu werden, dürfte gegen 0 gehen.
 
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Michi
3. Dez. 17:20
Die gibt es ja nur in vorsätzlich. Die Chancen das nachzuweisen, wenn der Hund sogar geeignet ist, in einer Hundebetreuung betreut zu werden, dürfte gegen 0 gehen.
Richtig. Und bei Beissereien, noch dazu in einer gewerblichen Huta, kommen ja auch noch andere Faktoren zusammen. Beide Hunde an oder abgeleint etc. Ganz so einfach ist das mit der Schuldfrage ja nicht...
 
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Janina
3. Dez. 17:27
Mein Vorschlag: wie bereits vorgeschlagen - Fristsetzung. Den Brief in Anwesenheit eines einigermaßen neutralen Zeugen in den Briefumschlag legen und mit dem selben Zeugen unmittelbar den Brief einwerfen. Hat den Vorteil, dass neben dem Zugang wie beim Einwurfeinschreiben auch der Inhalt durch den Zeugen nachgewiesen werden kann. Wenn es damit keinen Erfolg gibt zum Anwalt. Der wird den Einzelfall einschätzen und z.B. klären, ob ein Abzug wegen der eigenen Halterhaftung vorzunehmen ist. ggf. Wird er raten im Wege des Mahnverfahrens vorzugehen.
 
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Michi
3. Dez. 17:54
Ja, das weiß ich. Aber trotzdem wird normalerweise der Betreiber ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung haben. Zumal wenn er selber anwesend war .
 
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Michi
3. Dez. 17:56
Ist ja auch richtig so, dass sie aus der Verantwortung sind , sonst könnte man das ja garnicht anbieten. Bei Pensionspferden nicht anders.