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Home / Forum / Versicherungen & Recht / Mit Listenhund in NRW zu Besuch

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Jana
Einleitungs-Beitrag
Anzahl der Antworten 10
zuletzt 13. Dez.

Mit Listenhund in NRW zu Besuch

Hallo in die Runde.. wir wohnen in Niedersachsen und haben diese doofe Liste nicht. Bald zieht ein American Bully bei uns ein, leider wird dieser oft als Listenhund angesehen, jetzt frage ich mich wenn ich meine Eltern/ Freunde in NRW besuchen möchte, welche Regeln muss ich beachten? Brauche ich dann extra einen Sachkundenachweis oder reicht der aus Niedersachsen. Mich verwirrt das alles und Google ist auch keine große Hilfe, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit…. LG Jana
 
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Vivi
Beliebteste Antwort
13. Dez. 08:39
Leider gibt es da keine einfache Antwort, es kommt drauf an welche Stadt. Einige Städte haben strenge Regeln für Besuchshunde, andere ignorieren diese völlig. Einen extra Sachkundenachweis brauchst du normalerweise nicht, es kann aber sein, dass dein Hund Leinen und Maulkorbpflicht hat. Da ist es sinnvoll beim Ordnungsamt der Stadt nachzufragen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall immer den Perso dabei zu haben um erklären zu können, dass ihr aus Niedersachsen kommt.
 

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Vivi
13. Dez. 08:39
Leider gibt es da keine einfache Antwort, es kommt drauf an welche Stadt. Einige Städte haben strenge Regeln für Besuchshunde, andere ignorieren diese völlig. Einen extra Sachkundenachweis brauchst du normalerweise nicht, es kann aber sein, dass dein Hund Leinen und Maulkorbpflicht hat. Da ist es sinnvoll beim Ordnungsamt der Stadt nachzufragen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall immer den Perso dabei zu haben um erklären zu können, dass ihr aus Niedersachsen kommt.
 
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Jana
13. Dez. 09:03
Danke für deine Antwort. Ich denke auch es macht ja keinen Sinn für jedes Bundesland einen extra Sachkundenachweis absolvieren zu müssen.. in meinem Fall wäre es Bielefeld, rödinghausen und Kreis Herford wo wir mal zu Besuch sind. Wir wohnen total nah an der NRW Grenze 🙈 das macht es etwas kompliziert irgendwie.
 
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Celine
13. Dez. 09:18
Das beste was du machen kannst ist, beim zuständigen Ordnungsamt anzurufen. 🙈 Das hat uns damals auch vor einer bösen „Überraschung“ bewahrt.
 
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Jana
13. Dez. 14:58
Ohje das hört sich ja nicht so gut an.. magst du mal erzählen was wo und warum?
 
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Patrick
13. Dez. 15:02
Leider gibt es da keine einfache Antwort, es kommt drauf an welche Stadt. Einige Städte haben strenge Regeln für Besuchshunde, andere ignorieren diese völlig. Einen extra Sachkundenachweis brauchst du normalerweise nicht, es kann aber sein, dass dein Hund Leinen und Maulkorbpflicht hat. Da ist es sinnvoll beim Ordnungsamt der Stadt nachzufragen. Sinnvoll ist es auf jeden Fall immer den Perso dabei zu haben um erklären zu können, dass ihr aus Niedersachsen kommt.
Natürlich ist es einfach die Frage zu beantworten !
 
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Vivi
13. Dez. 15:47
Natürlich ist es einfach die Frage zu beantworten !
Cool, du kennst die Regeln in allen genannten Städten? Dann teile uns das doch bitte mit. Dann muss die Threaderstellerin nicht bei allen Ordnungsämtern anrufen 🤗
 
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Patrick
13. Dez. 16:14
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000541 Da findest du alles wichtige zum landeshunde Gesetz Letztendlich zählt die Leinen Pflicht wie für alle Hunde in nrw. Explizit für Listenhunde hab ich beim überfliegen nichts gefunden. Aber wenn du wirklich sichergehen möchtest ruf beim Ordnungsamt an in dem Ort wo du bist!
 
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Patrick
13. Dez. 16:14
Cool, du kennst die Regeln in allen genannten Städten? Dann teile uns das doch bitte mit. Dann muss die Threaderstellerin nicht bei allen Ordnungsämtern anrufen 🤗
War doch nicht so schwer das zu beantworten ?!
 
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Jana
13. Dez. 16:16
Super ich danke euch für eure antworten 🤗
 
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Sonja
13. Dez. 18:07
Ein American Bully (egal welcher) gilt in NRW als " Kategorie 2 Listenhunde-Mix", also die Rasse ist jetzt nicht speziell gelistet aber Listenhunde- mixe haben di selben Auflagen wie die Rassen welche auf der Liste aufgeführt sind. NRW-Sachkundenachweis brauchst nur wenn längere Zeit im NRW bleibst also mehere Wochen. Ansonsten gilt hier für Listenhunde und Listenmixe, sofern die nicht durch einen Wesenstest davon befreit wurden, generelle Führleinenpflicht und Maulkorb sofern dich nicht auf Privatgrund befindest. Also auch im Wald Wanderwegen etc gilt beides als Pflicht. Des weiteren würde ich Personalausweises oder etwas anderes mit deiner Adresse sowie Kopie des Meldebescheids deines Hundes im Wohnort mitführen, falls mal in eine "Kontrolle" kommst....
 

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