Tja, so seltsam es klingen mag, aber dem Text nach kann jeder 'Hinz und Kunz' einen Listenhund führen und verwahren ohne mit diesem Hund die Prüfung zu machen.
Es hilft bei solchen Formulierungen 'um die Ecke' zu denken.
Wenn man (Gesetzgeber) es so erzwingen wollte, wie du es erwartest, müsste _jeder_, der einen Listenhund führen oder verwahren will, genau mit diesem Tier zumindest nochmal die praktische Prüfung absolvieren.
Ich hab keine Ahnung wieviele Pensionen und Gassigeher, sowohl gewerblich, als auch privat, es in Wien gibt, aber jeder müsste ja dann mit jedem seiner Betreuungsilistenhunde die Prüfung machen - das wäre wünschenswert, aber wäre auch ein Bürokratiemonster.
Der §6 stellt aber immerhin sicher, dass mindestens der Hund wenigsten einmal in Augenschein genommen wurde.
Am besten Trickdog ruft beim Stadtbüro an und lässt sich das final bestätigen.
ja um die ecke denken und womöglich weitere Verordnnngen aus Eien kennen, wo die eine die andere womöglich aufhebt oder die Stadt entsprechend entscheidet. Dass die sich dort erkundigen soll hatte ich bereits geschrieben.
Abgesehen in BY zB muss jeder den Wesenstest mit d. Hund machen. Und Professionelle Gassigeher, Pensionen usw eine Fachkenntnis (u. nicht nur einen Hundeführerschein ) b. Gewerbeanmeldung nachweisen.