wenn es darum geht listenhunde auszuführen ist i. wie im link ersichtlich paragraf 6 anzuwenden. „verpflichtender Hundeführerschein“. also muss auch der betreffende Hund (Listenhund) mit Halter ab Anschaffung i. 3-Monatsfrist geprüft werden, wobei man diese Zusatzkarte erhält.Der Hund muss nach 2 Jahren die Prüfung wiederholen.
Wenn jemand anderes den Hund ausführt muss er die Karte mitführen. und Hundeführerschein haben.
hier speziell Ausführung zu „Listenhunde“
https://www.wien.gv.at/gesellschaft/tiere/haustiere/hunde/listenhunde.html#:~:text=Listenhunde%2C%20die%20älter%20als%206,Höfe%20oder%20Stiegenhäuser%20von%20Wohnhausanlagen
M. Meinung macht’s aber doch keinen Sinn mit irgendeinem Struppi einen Hundeführerschein abzulegen und dann mit anderen gefährlichen Hunden herum spazieren zu dürfen , nur weil man dessen Zusatzkarte hat.
Damit könnte jeder Hinz u. Kunz der nie gefährliche Hunde geführt hat, in jeder Gewichtsklasse ausführen.
Sehr merkwürdiges Vorgehen, wenn das alles sein soll. Der Hundeführerschein allein ist ja ein Witz.
Um als professioneller gewerblicher Gassiservice oder Verwahrer tätig zu sein, müssten doch noch weitere Auflagen gelten, wie Sachkunde, Trainerbefähigung o. ä.
Tja, so seltsam es klingen mag, aber dem Text nach kann jeder 'Hinz und Kunz' einen Listenhund führen und verwahren ohne mit diesem Hund die Prüfung zu machen.
Es hilft bei solchen Formulierungen 'um die Ecke' zu denken.
Wenn man (Gesetzgeber) es so erzwingen wollte, wie du es erwartest, müsste _jeder_, der einen Listenhund führen oder verwahren will, genau mit diesem Tier zumindest nochmal die praktische Prüfung absolvieren.
Ich hab keine Ahnung wieviele Pensionen und Gassigeher, sowohl gewerblich, als auch privat, es in Wien gibt, aber jeder müsste ja dann mit jedem seiner Betreuungsilistenhunde die Prüfung machen - das wäre wünschenswert, aber wäre auch ein Bürokratiemonster.
Der §6 stellt aber immerhin sicher, dass mindestens der Hund wenigsten einmal in Augenschein genommen wurde.
Am besten Trickdog ruft beim Stadtbüro an und lässt sich das final bestätigen.