Es ist doch Strafbar ,schon das auslegen von Giftköder kann mit einer Haftstrafe von 2 Jahren oder einer Geldstrafe bis 25000 bestraft werden,einfach Mal ,Strafen für Giftköder in Google eingeben.
Zitat: „Laut Tierschutzgesetz ist dabei klar: Personen, die solche Giftköder vorsätzlich auslegen und Tiere dabei qualvoll töten, müssen mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren beziehungsweise mit Geldstrafen rechnen.“
Quelle: https://www.luzernerzeitung.ch/amp/zentralschweiz/zug/zugerberg-hund-frisst-vergifteten-koeder-ld.105633
Das ist ja wohl ein Witz. Das ist lediglich der Straftatbestand der Tierquälerei. Einen eigenen gibt es nicht.