Danke, für die bessere Erklärung 😉 mir ist das so durchaus bewusst, ich hab nur versucht es möglichst "einfach" darzustellen, ohne jetzt gleich zu weit in die Juristerei einsteigen zu müssen. Aber klar, im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird der Hund natürlich relevant. Mir ging es jetzt eigentlich explizit um die Aussage, der Hund gehört beiden, weil man in einer Zugewinngemeinschaft lebt, ohne Differenzierung zwischen zuvor und während der Ehe erworben😅
Aber ich gebe dir recht, das hätte ich besser formulieren können.
In der Juristerei geht es ja bekanntlich (auch) um Präzision 😄
Und ich habe in deinem Beitrag etwas wesentliches überlesen 🥺
Du schriebst: Wenn nur ein Ehegatte den Hund für sich erwirbt, bleibt er auch der alleinige Eigentümer….
Das ist so richtig und da habe ich an der falschen Stelle widersprochen, sorry für die Verwirrungsstiftung!
Da es in der Zugewinngemeinschaft aber auch gemeinschaftliches Eigentum gibt, kann der Hund uU auch Bestandteil des Zugewinnausgleichs werden.
Also den Wauwi immer schön klar und eindeutig Zuordnen 😀