Im SOZIALrecht, ja, da gelten Tiere nicht als Sache. Anders aber im STRAFrecht, da wird bei Vergehen gegenüber Tieren mit Strafen wegen "Sachbeschädigung" geahndet.
Bei Tieren greifen immer mehrere Gesetzesgrundlagen. Es ist festgelegt, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch ebenso, dass auf sie Vorschriften wie Sachen gelten, sofern keine andere Bestimmung vorliegt. Im Strafrecht kann es somit durchaus als Sachbeschädigung gehandhabt werden, gleichzeitig nach dem Tierschutzgesetz als eine deutlich größere Straftat. Beides sollte im Falle einer Straftat berücksichtigt werden.
Grundsätzlich ist das Problem auf mehreren Ebenen existent und sicherlich bedarf es einiges an Änderungen, strengen Kontrollen und höheren Strafen. Ich wollte nur betonen, das es nicht darum geht, dass Tiere als Sachen gelten, denn dies ist nicht der Fall.